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Reform des weltweiten ISDS-Systems


Bürokratieabbau: Einsparungen von bis zu 48 Mio. EUR dank neuer Vorschriften für grenzüberschreitende gerichtliche Entscheidungen
In einem Mitgliedstaat erlassene vollstreckbare gerichtliche Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen werden überall in der EU sofort vollstreckbar

(29.01.15) - Neue Vorschriften sollen es Unternehmen und Verbrauchern ermöglichen, Rechtsstreitigkeiten mit grenzüberschreitendem Bezug leichter beizulegen. Damit können nach Einschätzung der Europäischen Kommission jährliche Einsparungen von bis zu 48 Mio. EUR in der EU erzielt werden. Mit diesen Vorschriften wird das teure, langwierige Verfahren abgeschafft, das derzeit rund 10 000 Mal pro Jahr angewandt wird, um gerichtliche Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen innerhalb der EU grenzüberschreitend anerkennen zu lassen.

Die grenzüberschreitenden gerichtlichen Entscheidungen sind sofort EU-weit vollstreckbar. Zudem werden Verbraucher einen besseren Schutz genießen, wenn sie bei Händlern aus Nicht-EU-Ländern einkaufen. Den Unternehmen bringen die neuen Vorschriften mehr Rechtssicherheit bei Geschäften innerhalb der EU. Damit erfüllt die EU ihr Versprechen, bürokratische Hindernisse zu beseitigen und den EU-Binnenmarkt im Hinblick auf ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum zu stärken.

"Das sind sehr gute Nachrichten für Europas Bürgerinnen und Bürger und für kleine und mittlere Unternehmen", so Věra Jourová, EU-Kommissarin für Justiz, Verbraucher und Gleichstellung. "Diese neuen Vorschriften könnten Einsparungen von 2.000 bis 12.000 EUR pro Fall bringen. Damit werden die Zusagen hinsichtlich des Bürokratieabbaus und der Stärkung des EU-Binnenmarkts in die Tat umgesetzt. Von den Maßnahmen werden insbesondere kleine und mittlere Unternehmen profitieren. Außerdem werden zahlreiche zusätzliche Geschäftsmöglichkeiten in ganz Europa entstehen".

Dies sind die geltenden praktischen Verbesserungen:

>> In einem Mitgliedstaat erlassene vollstreckbare gerichtliche Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen werden überall in der EU sofort vollstreckbar. Das schwerfällige zwischengeschaltete "Exequaturverfahren" wird abgeschafft. Derzeit verursacht es je nach Mitgliedstaat in der Regel 2.000 bis 3.000 EUR an Kosten, die sich mit Anwalts-, Übersetzungs- und Gerichtskosten auf bis zu 12.700 EUR erhöhen können. In fast 95 Prozent der Fälle ist das Verfahren reine Formalität.

>> Sobald eine gerichtliche Entscheidung in einem Mitgliedstaat erlassen wird, kann der Gläubiger sie nun in einem anderen Mitgliedstaat vollstrecken lassen, d. h., Unternehmen und Bürgerinnen und Bürger werden ihr Geld künftig schneller, leichter und ohne Kosten zurückbekommen können. In außergewöhnlichen Fällen werden Gerichte die Vollstreckung nach wie vor stoppen können, z. B. wenn in dem anderen Mitgliedstaat das Recht auf ein unparteiisches Gericht nicht gewahrt wurde.

>> Verbraucher und Arbeitnehmer genießen einen besseren Schutz bei Rechtsstreitigkeiten mit Parteien aus Drittstaaten. Bislang konnten Verbraucher ihre Rechte häufig nicht ausüben, wenn sie bei Händlern in Drittländern einkauften, die Waren in einem EU-Mitgliedstaat verkaufen. Nach den neuen Vorschriften kann der Verbraucher bei solchen Streitigkeiten das Gericht in seinem Wohnsitzland anrufen; ein Gerichtsverfahren im Drittland bleibt den Betroffenen somit erspart. Die neuen Vorschriften werden es ferner Arbeitnehmern in der EU, die bei einem in einem Drittstaat ansässigen Arbeitgeber beschäftigt sind, ermöglichen, Gerichtsverfahren gegen diesen vor dem Gericht des Mitgliedstaats anzustrengen, in dem sie ständig arbeiten.

>> Erhöhte Rechtssicherheit bei Gerichtsstandsvereinbarungen zwischen Unternehmen. In der Vergangenheit konnten Gerichtsstandsvereinbarungen umgangen werden, indem ein Gericht in einem anderen EU-Mitgliedstaat als dem vereinbarten angerufen wurde, um damit die Beilegung zu verzögern. Durch die neuen Vorschriften werden solche missbräuchlichen Praktiken unterbunden und es wird sichergestellt, dass im Falle paralleler Verfahren der vereinbarte Gerichtsstand den Vorrang erhält.

Hintergrund
Die neuen Vorschriften sind eine Reaktion auf eine 2010 durchgeführte Umfrage, die ergab, dass fast 40 Prozent der Unternehmen eher geneigt wären, Geschäftsaktivitäten außerhalb ihres inländischen Marktes zu betreiben, wenn die Verfahren zur Beilegung gerichtlicher Streitigkeiten im Ausland vereinfacht würden. Die Beseitigung bürokratischer Hürden, die im Geschäftsverkehr zusätzliche Kosten und Rechtsunsicherheit mit sich bringen, ist ein Schwerpunkt der Initiative der Kommission, die Erleichterungen für Unternehmen und Bürger bringen soll.

Die Reform der Verordnung "Brüssel I" wurde von der Europäischen Kommission im Jahr 2010 vorgeschlagen. Nach Billigung des Vorschlags durch das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten werden die Vorschriften nun morgen, am 10. Januar 2015, zwei Jahre nach ihrer der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten. Durch diese Reform soll die justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen in der Europäischen Union, insbesondere durch eine reibungslose Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in anderen Mitgliedstaaten, effizienter werden. (Europäische Kommission: ra)


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