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Transparenz im Hinblick auf die Lobbyisten


Europäische Kommission leitet Konsultation zum Transparenzregister ein und bittet Interessenträger um Stellungnahme zu einem künftigen verbindlichen System für alle EU-Organe
Das neue System, das in einer interinstitutionellen Vereinbarung münden soll, würde über das derzeitige Register hinausgehen, das gemeinsam vom Europäischen Parlament und der Kommission verwaltet wird, aber nicht verbindlich ist und den Rat nicht mit umfasst

(01.04.16) - Am 1. März leitete die Europäische Kommission eine 12-wöchige öffentliche Konsultation ein. Interessenten können sich sowohl zur derzeitigen Regelung für die Registrierung von Interessenvertretern, die Einfluss auf die Arbeit der EU-Organe nehmen wollen, als auch zum geplanten verbindlichen Lobby-Register äußern, das sich auf das Europäische Parlament, den Rat der Europäischen Union und die Kommission erstrecken soll.

Der Erste Vizepräsident, Frans Timmermans, erklärte dazu: "Die Kommission ist dabei, ihre Arbeitsweise zu ändern, indem sie Interessenträger häufiger konsultiert und offen damit umgeht, wen wir treffen und warum. Wir müssen jedoch noch weiter gehen und ein verbindliches Register einrichten, dass alle drei EU-Organe umfasst und volle Transparenz im Hinblick auf die Lobbyisten gewährleistet, die Einfluss auf die politische Willensbildung in der EU nehmen wollen. Damit wir bei dem Vorschlag alles richtig machen, hoffen wir auf möglichst viele Rückmeldungen von Bürgerinnen und Bürgern und Interessenträgern aus ganz Europa darüber, wie das derzeitige System funktioniert und wie es weiterentwickelt werden sollte. Eine transparentere und verantwortungsvollere Europäische Union wird den Bürgerinnen und Bürger mehr nutzen."

Die Kommission hat eine zweiteilige Konsultation konzipiert. Beiträge werden von einem breiten Spektrum von Interessenträgern, von der Zivilgesellschaft und von Bürgerinnen und Bürgern erwartet. Der erste Teil der Konsultation erfordert keine Vorkenntnisse über das derzeitige Transparenzregister und ermöglicht es Laien, auf grundsätzliche Fragen und Fragen zum Geltungsbereich des Registers zu antworten. Im zweiten Teil werden Nutzer des derzeitigen Systems um Stellungnahmen zu dessen praktischer Funktionsweise gebeten. Die Konsultationsunterlagen sind in allen EU-Amtssprachen erhältlich, um ein möglichst breites Feedback zu erhalten. Die Konsultation endet am Dienstag, den 31. Mai.

Das neue System, das in einer interinstitutionellen Vereinbarung münden soll, würde über das derzeitige Register hinausgehen, das gemeinsam vom Europäischen Parlament und der Kommission verwaltet wird, aber nicht verbindlich ist und den Rat nicht mit umfasst. Die internen Reformen der Kommission haben bereits zu einer starken Zunahme der Eintragungen im Transparenzregister geführt: Seit dem 1. März zählt das derzeitige Transparenz-Register 9286 Einträge; am 31. Oktober 2014, bevor die jetzige Kommission ihr Amt antrat und diese Reformen durchführte, waren es noch 7020 Einträge. Die Kommission ist der Auffassung, dass die Zusammenarbeit mit den Gesetzgebern, dem Europäischen Parlament und dem Rat, wichtig ist, um zu gewährleisten, dass die Bürgerinnen und Bürger einen vollständigen Überblick darüber haben, welche Interessenvertreter den Gesetzgebungsprozess zu beeinflussen versuchen. Die öffentliche Konsultation wird in den Vorschlag einfließen, den die Kommission später in diesem Jahr vorlegen wird.

Hintergrund:
Die Kommission hat ihre eigenen internen Vorschriften bereits umfassend überarbeitet, um für mehr Transparenz zu sorgen. Im Einklang mit den Arbeitsmethoden der Juncker-Kommission werden die Mitglieder der Kommission grundsätzlich keine Organisationen mehr treffen, die nicht im Transparenzregister aufgeführt sind. Im Einklang mit der Transparenzinitiative vom November 2014 müssen sämtliche Treffen zwischen Interessenvertretern und Kommissionsmitgliedern, ihren Kabinetten oder Generaldirektoren der Kommission innerhalb von zwei Wochen nach dem Treffen veröffentlicht werden.

Im ersten Jahr veröffentlichte die Kommission Informationen über mehr als 6000 Treffen (etwa 5500 von Kommissaren und Kabinetten und 600 von Generaldirektoren). Die Einführung dieses neuen Systems hat die Eintragung im Register zu einer verbindlichen Voraussetzung für jeden gemacht, der die wichtigsten Entscheidungsträger und Beamten der EU treffen möchte.

In Präsident Junckers Politischen Leitlinien und im Arbeitsprogramm der Kommission für 2016 wird zugesichert, dass die Kommission einen Vorschlag für ein neues verbindliches Transparenzregister für alle EU-Organe vorlegen wird. Die Kommission ist der Auffassung, dass die Bürgerinnen und Bürger das Recht haben zu wissen, wer im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens versucht, Einfluss auf das Europäische Parlament, den Rat und die Kommission zu nehmen.

Die geplanten Änderungen des Transparenzregisters sind Teil umfassenderer Bemühungen zur Reformierung der politischen Willensbildung in der EU. Im Zuge ihrer im Mai 2015 vorgelegten Agenda für bessere Rechtsetzung hat die Kommission zugesagt, ihre Politikgestaltung für weitere Kontrolle und weiteres Input durch die Öffentlichkeit zu öffnen. Es sind bereits neue Rückmeldungsmechanismen eingerichtet worden, die es Interessenträgern ermöglichen, der Kommission ihren Standpunkt mitzuteilen. Dies ist bereits ab dem Beginn der Ausarbeitung einer Initiative dank sogenannter Fahrpläne (Roadmaps) und Folgenabschätzungen möglich. Aber auch nach der Annahme eines Vorschlags durch die Kommission können Stellungnahmen abgegeben werden, die dann in das Gesetzgebungsverfahren im Parlament und im Rat einfließen können.

Ferner stehen verschiedene Instrumente zur Verfügung, die es Interessenträgern ermöglichen, sich im Rahmen des REFIT-Programms zu bestehenden Rechtsvorschriften zu äußern. Die Website "Bürokratieabbau – Ihre Meinung zählt!" ist bereits in Betrieb und ermöglicht es den Bürgerinnen und Bürgern, Rückmeldungen zu bestehenden EU-Rechtsvorschriften zu geben. Die eingegangenen Beiträge fließen in die Arbeit der REFIT-Plattform ein, die die Kommission im Hinblick darauf berät, welche Rechtssetzungsbereiche überarbeitet werden könnten, um das EU-Recht wirksamer und effizienter zu gestalten.

Darüber hinaus hat die Kommission im November 2014 eine Mitteilung angenommen, in der dargelegt wird, wie die Verhandlungen über die transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) transparenter gestaltet werden sollen. Nach Auffassung der Kommission ist es wichtig, dass die breite Öffentlichkeit korrekt und umfassend über die Absichten der EU bei den Verhandlungen informiert wird.
(Europäische Kommission: ra)


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