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Marktsparte des außerbörslichen Handels


Finanzmarkt-Compliance: Neue EU-Vorschriften über das zentrale Clearing für bestimmte Kreditderivatekontrakte
Finanzstabilität: Derivate spielen für die Wirtschaft eine wichtige Rolle, sind aber mit gewissen Risiken verbunden

(01.04.16) - Eine weitere Entscheidung zur Umsetzung der Clearingpflicht im Rahmen der Verordnung über europäische Marktinfrastrukturen ("EMIR") wurde getroffen. Sie betrifft bestimmte Arten von Credit Default Swaps. Die Europäische Kommission hat eine Reihe neuer Vorschriften verabschiedet, wonach bestimmte außerbörslich ("over the counter", OTC) gehandelte Kreditderivatekontrakte über zentrale Gegenparteien (CCP) abgerechnet werden müssen. Die Pflicht zum zentralen Clearing ist wesentlicher Bestandteil der in Reaktion auf die Finanzkrise getroffenen Maßnahmen; mit ihrer Einführung wird die Zusage der Staats- und Regierungschefs vom G20-Gipfel 2009 in Pittsburgh eingelöst, die Transparenz zu erhöhen und die Risiken zu verringern.

Der für Finanzmarktstabilität, Finanzdienstleistungen und die Kapitalmarktunion zuständige EU-Kommissar Jonathan Hill erklärte: "Mit der Entscheidung wurde ein weiterer wichtiger Schritt zur Einlösung unseren G20-Zusagen - Erhöhung der Finanzstabilität, Reduzierung der Risiken und Stärkung des Marktvertrauens - unternommen."

Die Entscheidung ergeht in Form einer delegierten Verordnung, mit der ein Teil der Clearingpflichten im Rahmen der Verordnung über europäische Marktinfrastrukturen ("EMIR") umgesetzt werden.

Die delegierte Verordnung bezieht sich insbesondere auf bestimmte auf Euro lautende Credit Default Swaps (CDS), an denen einige europäische Unternehmen beteiligt sind. Die Vorschrift, diese Arten von Credit Default Swaps über zentrale Gegenparteien abrechnen zu müssen, sorgt für stabilere und risikoärmere Finanzmärkte. Dies verbessert die Rahmenbedingungen für Investitionen und Wirtschaftswachstum in der EU.

Diese Clearingpflicht wird vorbehaltlich der Prüfung durch das Europäische Parlament und den Rat der EU in Kraft treten. Sie wird schrittweise über einen Zeitraum von drei Jahren eingeführt, um kleineren Marktteilnehmern mehr Zeit für die Anpassung zu geben.

Hintergrund
Derivate spielen für die Wirtschaft eine wichtige Rolle, sind aber mit gewissen Risiken verbunden. Die jüngsten Finanzkrisen haben gezeigt, dass diese Risiken in der Marktsparte des außerbörslichen Handels (OTC) nicht ausreichend eingedämmt werden, insbesondere in Bezug auf Credit Default Swaps (CDS). Seit Beginn der Finanzkrise hat die Kommission daran gearbeitet, diese Risiken anzugehen.

CCPs rechnen die Geschäfte zwischen zwei Parteien ab und tragen so dazu bei, das durch den Ausfall einer Partei mögliche Risiko zu verringern. Durch die Vorschrift, dass bestimmte Arten von Zinsderivatekontrakten bzw. "Credit Default Swaps" über CCPs abgerechnet werden müssen, werden die Finanzmärkte stabiler und risikoärmer. Dies wiederum verbessert die Rahmenbedingungen für Investitionen und Wirtschaftswachstum in der EU.

Die Staats- und Regierungschefs der G20 hatten sich 2009 auf dem Gipfeltreffen in Pittsburgh darauf verständigt, dass standardisierte OTC-Derivatkontrakte zentral über CCPs abgerechnet werden sollten.

Das Europäische Parlament und der Rat haben diese Verpflichtungen in der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister (EMIR) verankert. Nach Artikel 5 der EMIR sollte die Europäische Kommission auf der Grundlage eines Vorschlags der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) festlegen, welche Kategorien von OTC-Derivaten der Pflicht zum Clearing über eine CCP unterliegen sollten. Auf der Grundlage dieses Mandats hat die Europäische Kommission eine delegierte Verordnung angenommen, mit der eine Clearingpflicht für OTC-Credit Default Swaps eingeführt wird.

Nach der EMIR hat die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) den Auftrag, die clearingfähigen Derivate zu überprüfen und Clearinganforderungen für Produkte vorzuschlagen, die bestimmte Kriterien erfüllen, wobei das übergeordnete Ziel darin besteht, das Systemrisiko zu verringern.

Die ESMA hat damit nun zum zweiten Mal eine Clearingpflicht vorgeschlagen und dürfte in naher Zukunft Anforderungen für weitere Arten von OTC-Derivatekontrakten vorschlagen. Die erste Clearingpflicht für OTC-Zinsswaps wurde am 6. August 2015 angenommen und trat am 21. Dezember 2015 in Kraft.

Die Pflicht zum Clearing über CCPs bringt zwar zahlreiche Vorteile, doch wachsen damit auch die systemische Bedeutung der betreffenden CCPs im Finanzsystem und das Ausmaß der möglichen Konsequenzen bei Ausfall einer CCP. Das Arbeitsprogramm 2016 der Kommission enthält daher auch die Zusage, einen europäischen Rechtsrahmen für die Sanierung und Abwicklung zentraler Gegenparteien zu schaffen.
(Europäische Kommission: ra)


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