Seeverkehr: EU-Leitlinien für staatliche Beihilfen
Staatliche Beihilfen: Europäische Kommission konsultiert öffentlich Marktteilnehmer zu Leitlinien für den Seeverkehr
Europäische Kommission ist auch an Informationen über mögliche Mängel der Leitlinien interessiert
(02.03.12) - Die Europäische Kommission hat eine öffentliche Konsultation eingeleitet, in deren Rahmen sich die Marktteilnehmer zur Durchführung der EU-Leitlinien für staatliche Beihilfen im Seeverkehr von 2004 äußern können. Beiträge können bis zum 14. Mai 2012 übermittelt werden. Anhand der eingegangenen Kommentare wird die Kommission entscheiden, ob eine Überarbeitung der Leitlinien erforderlich ist, und die Öffentlichkeit erneut konsultieren, um festzustellen, ob neue Vorschriften vonnöten sind. Findet keine Überarbeitung statt, so gelten die derzeitigen Leitlinien weiter.
"1989 nahm die Kommission ihre ersten Leitlinien für staatliche Beihilfen im Seeverkehr an, um Schifffahrtsunternehmen Anreize zu geben, innerhalb und außerhalb Europas Geschäfte zu machen. Sieben Jahre sind seit der letzten Überarbeitung vergangen, und es ist nun Zeit zu prüfen, ob die Leitlinien noch mit der Marktentwicklung Schritt halten", sagte der für Wettbewerb zuständige Vizepräsident der Kommission Joaquín Almunia.
Mit dieser Konsultation sollen die Mitgliedstaaten und die Beteiligten aufgefordert werden, Rückmeldungen und Daten zu den Auswirkungen zu übermitteln, die die Leitlinien für den Seeverkehr auf die Schifffahrtsindustrie der EU und auf die Entwicklung von Geschäftsmodellen haben. Die Kommission ist auch an Informationen über mögliche Mängel der Leitlinien interessiert, für die in Zukunft Abhilfe geschaffen werden könnte.
Die Kommission wird die Beiträge analysieren, bevor sie entscheidet, in welchem Umfang die derzeit geltenden Vorschriften zu ändern sind. Anschließend wird sie ggf. einen Vorschlag für überarbeitete Seeverkehrsleitlinien vorlegen. Die Geltungsdauer der Leitlinien ist nicht begrenzt. Die Kommission ist allerdings verpflichtet, regelmäßig zu prüfen, wie ihre Leitlinien angewandt werden.
Hintergrund
Von den 1980er-Jahren bis Mitte der 1990er-Jahre wurden zahlreiche Schifffahrtsunternehmen von so genannten "Billigflaggen"-Staaten außerhalb Europas angezogen, wo sie ein niedrigeres Lohnniveau und lockerere Sicherheitsbestimmungen sowie ein günstigeres steuerliches Umfeld für sich nutzen konnten.
Um die Registrierung von Schiffen unter europäischer Flagge und die Beschäftigung europäischer Seeleute zu fördern, nahm die Kommission 1989 die ersten Leitlinien über staatliche Beihilfen für den Seeverkehr an. In diesen Leitlinien wurden gemeinsame Kriterien zur Bewertung der Vereinbarkeit von staatlichen Unterstützungsmaßnahmen mit dem Binnenmarkt und zur Begrenzung möglicher Wettbewerbsverzerrungen festgelegt. Die Leitlinien wurden 1997 und 2004 geändert.
Das Konsultationspapier kann im Internet abgerufen werden unter:
http://ec.europa.eu/competition/consultations/2012_maritime_transport/index_en.html
(Europäische Kommission: ra)
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