Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte


Schutz des geistigen Eigentums: Zollbehörden beschlagnahmen 2012 Produktfälschungen im Wert von 1 Milliarde Euro
Was die Herkunft der gefälschten Produkte anbelangt, ist China nach wie vor Spitzenreiter


(02.09.13) - Nach dem Jahresbericht der Kommission über Zollmaßnahmen zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums beschlagnahmten die Zollbehörden der EU im Jahr 2012 nahezu 40 Millionen Produkte, bei denen eine Verletzung der Rechte des geistigen Eigentums vermutet wurde. Wenngleich niedriger als 2011, ist der Wert der abgefangenen Waren mit nahezu 1 Mrd. EUR nach wie vor hoch. Der heute vorgelegte Bericht enthält auch Statistiken über Art, Ursprung und Beförderungsmethoden gefälschter Waren, die an den Außengrenzen der EU beschlagnahmt wurden. Bei den zurückgehaltenen Waren handelte es sich zu einem großen Teil um Zigaretten (31 Prozent), gefolgt von sonstigen Waren wie Flaschen, Lampen, Kleber, Batterien, Waschmittel (12 Prozent) und Verpackungsmaterial (10 Prozent). Rund 70 Prozent der Zollinterventionen im Jahr 2012 betrafen nach wie vor Post- und Kurierpakete, wobei 23 Prozent der Beschlagnahmen im Postverkehr mit Arzneimitteln erfolgten.

Algirdas Šemeta, EU-Kommissar für Steuern, Zoll, Statistik, Audit und Betrugsbekämpfung, erklärte: "Im Kampf gegen die Produktpiraterie, die den legalen Handel verdrängt, steht der Zoll in der EU an vorderster Front. Der heutige Bericht zeigt, wie intensiv und wichtig diese Arbeit ist. Ich werde mich im Rahmen unserer Zusammenarbeit mit internationalen Partnern, der Industrie und den Mitgliedstaaten noch stärker für den Schutz geistiger Eigentumsrechte in Europa einsetzen.”

Was die Herkunft der gefälschten Produkte anbelangt, ist China nach wie vor Spitzenreiter. Bei bestimmten Produktkategorien standen jedoch andere Länder an erster Stelle, z. B. Marokko bei Lebensmitteln, Hongkong bei CDs/DVDs und anderen Tabakerzeugnissen (hauptsächlich elektronische Zigaretten und die dazugehörigen Füllflüssigkeiten) und Bulgarien bei Verpackungsmaterial. Ungefähr 90 Prozent aller beschlagnahmten Produkte wurden entweder vernichtet oder es wurden Gerichtsverfahren angestrengt, um den Verstoß festzustellen.

Hintergrund
Wie in der EU-Strategie Europa 2020 hervorgehoben, ist der Schutz der Rechte des geistigen Eigentums ein Eckstein der EU-Wirtschaft und einer der Hauptmotoren für weiteres Wachstum in Bereichen wie Forschung, Innovation und Beschäftigung. Auch aus Gesundheits- und Sicherheitsgründen ist die Sicherung dieser Rechte unerlässlich, da bestimmte Produktfälschungen (wie Lebensmittel, Körperpflegemittel und Kinderspielzeuge), die in einem unregulierten Umfeld hergestellt werden, den Bürger ernsthaft gefährden können.

Der europäische Zoll trägt in wesentlichem Maße dazu bei, die EU-Einfuhr von Produkten, bei denen der Verdacht besteht, dass sie gegen Rechte des geistigen Eigentums verstoßen, zu stoppen. Seit dem Jahr 2000 veröffentlicht die Kommission einen Jahresbericht über die Tätigkeiten des Zolls auf dem Gebiet der Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte. Diese Berichte basieren auf Daten, die die nationalen Zollverwaltungen der Kommission übermitteln, und sind ein wertvolles Hilfsmittel für die Zollermittlungen der EU bei mutmaßlichen Verletzungen der geistigen Eigentumsrechte und für EU-Institutionen wie die Europäische Beobachtungsstelle für Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums.

Im Juni 2013 wurde eine neue Verordnung zur Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte durch die Zollbehörden angenommen, die die Zollvorschriften zur Durchsetzung dieser Rechte verstärken wird.

Am 10. Dezember 2012 hat der Rat einen neuen EU-Zollaktionsplan für den Zeitraum 2013-2017 angenommen, um Verletzungen der Rechte des geistigen Eigentums zu bekämpfen.

Dieser Aktionsplan verfolgt die folgenden strategischen Ziele:

>> Wirksame Durchführung und Überwachung der neuen Vorschriften der EU zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums durch die Zollbehörden;

>> Bekämpfung des Handels mit Waren, die Rechte des geistigen Eigentums verletzen, entlang der gesamten internationalen Versorgungskette;

>> Bekämpfung vorherrschender Trends beim Handel mit Waren, mit denen Rechte des geistigen Eigentums verletzt werden;

>> Stärkung der Zusammenarbeit mit der Europäischen Beobachtungsstelle für Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums

>> und den Strafverfolgungsbehörden.

Für den vollständigen Bericht siehe:
http://ec.europa.eu/taxation_customs/customs/customs_controls/counterfeit_piracy/statistics/index_de.htm
(Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Straßenverkehrssicherheit und Luftqualität

    Um die Straßenverkehrssicherheit und die Luftqualität in der gesamten EU zu verbessern, schlägt die Kommission eine umfassende Überarbeitung der EU-Vorschriften für die Straßenverkehrssicherheit und die Zulassung von Fahrzeugen vor.

  • Geldbußen bis zu 500 Mio. Euro

    Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass Apple nicht, wie im Gesetz über digitale Märkte vorgeschrieben, seine Einstellungen zur standardmäßigen Weiterleitung aufgehoben hat, und dass Meta gegen die im Gesetz über digitale Märkte vorgeschriebene Verpflichtung verstoßen hat, Verbraucherinnen und Verbraucher einen Dienst wählen zu lassen, bei dem weniger personenbezogene Daten verwendet werden.

  • Wiederherstellung der Rentabilität

    Die Europäische Kommission hat eine Umstrukturierungsbeihilfe in Höhe von 321,2 Mio. EUR, die Deutschland Condor zur Wiederherstellung ihrer Rentabilität gewährt hatte, nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Dieser Beschluss trägt dem Urteil des Gerichts vom 8. Mai 2024 Rechnung, mit dem ein vorheriger Kommissionsbeschluss vom Juli 2021 für nichtig erklärt wurde. Die deutsche Charterfluggesellschaft Condor erbringt von ihren Drehkreuzen in Deutschland aus Luftverkehrsdienstleistungen für Privatkunden und Reiseveranstalter, insbesondere im Rahmen von Freizeitreisen. Im September 2019 musste Condor wegen der Abwicklung seiner Muttergesellschaft, des Reisekonzerns Thomas Cook, Insolvenz anmelden.

  • Effizienter Austausch von Fahrzeugdaten

    Auf den Straßen der EU sind nach wie vor unsichere Fahrzeuge präsent. Sie verursachen Abstürze, direkt oder indirekt. Einige Fahrzeugmängel werden noch nicht erkannt, entweder weil sie bei der regelmäßigen technischen Inspektion (PTI) nicht geprüft werden oder weil keine Verpflichtung besteht, das Fahrzeug selbst zu prüfen. Darüber hinaus wurden die derzeitigen Testmethoden nicht an den Fortschritt und die Einführung neuer Technologien wie ADAS-Funktionen (Advanced Driver Assistance) und Elektrofahrzeuge angepasst. Auch die Kontrolle der Luftschadstoff- und Lärmemissionen von Fahrzeugen ist nach wie vor unzureichend, da einige der PTI-Tests nicht empfindlich genug sind, um Emissionen über die für die jüngsten Fahrzeuge geltenden gesetzlichen Grenzwerte hinaus zu erkennen, und die derzeitigen Prüfverfahren nicht geeignet sind, zur Verringerung der Luftverschmutzung (Stickstoffoxidemissionen (NOx)und Nanopartikel) und des Lärms beizutragen.

  • Verbesserung der Resilienz

    Die Europäische Kommission hat beschlossen, mit Gründen versehene Stellungnahmen an 19 Mitgliedstaaten (Bulgarien, Tschechien, Dänemark, Deutschland, Estland, Irland, Spanien, Frankreich, Zypern, Lettland, Luxemburg, Ungarn, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Slowenien, Finnland und Schweden) zu richten, weil diese Länder es versäumt haben, ihr die vollständige Umsetzung der NIS-2-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2022/2555) mitzuteilen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen