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Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte


Schutz des geistigen Eigentums: Zollbehörden beschlagnahmen 2012 Produktfälschungen im Wert von 1 Milliarde Euro
Was die Herkunft der gefälschten Produkte anbelangt, ist China nach wie vor Spitzenreiter


(02.09.13) - Nach dem Jahresbericht der Kommission über Zollmaßnahmen zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums beschlagnahmten die Zollbehörden der EU im Jahr 2012 nahezu 40 Millionen Produkte, bei denen eine Verletzung der Rechte des geistigen Eigentums vermutet wurde. Wenngleich niedriger als 2011, ist der Wert der abgefangenen Waren mit nahezu 1 Mrd. EUR nach wie vor hoch. Der heute vorgelegte Bericht enthält auch Statistiken über Art, Ursprung und Beförderungsmethoden gefälschter Waren, die an den Außengrenzen der EU beschlagnahmt wurden. Bei den zurückgehaltenen Waren handelte es sich zu einem großen Teil um Zigaretten (31 Prozent), gefolgt von sonstigen Waren wie Flaschen, Lampen, Kleber, Batterien, Waschmittel (12 Prozent) und Verpackungsmaterial (10 Prozent). Rund 70 Prozent der Zollinterventionen im Jahr 2012 betrafen nach wie vor Post- und Kurierpakete, wobei 23 Prozent der Beschlagnahmen im Postverkehr mit Arzneimitteln erfolgten.

Algirdas Šemeta, EU-Kommissar für Steuern, Zoll, Statistik, Audit und Betrugsbekämpfung, erklärte: "Im Kampf gegen die Produktpiraterie, die den legalen Handel verdrängt, steht der Zoll in der EU an vorderster Front. Der heutige Bericht zeigt, wie intensiv und wichtig diese Arbeit ist. Ich werde mich im Rahmen unserer Zusammenarbeit mit internationalen Partnern, der Industrie und den Mitgliedstaaten noch stärker für den Schutz geistiger Eigentumsrechte in Europa einsetzen.”

Was die Herkunft der gefälschten Produkte anbelangt, ist China nach wie vor Spitzenreiter. Bei bestimmten Produktkategorien standen jedoch andere Länder an erster Stelle, z. B. Marokko bei Lebensmitteln, Hongkong bei CDs/DVDs und anderen Tabakerzeugnissen (hauptsächlich elektronische Zigaretten und die dazugehörigen Füllflüssigkeiten) und Bulgarien bei Verpackungsmaterial. Ungefähr 90 Prozent aller beschlagnahmten Produkte wurden entweder vernichtet oder es wurden Gerichtsverfahren angestrengt, um den Verstoß festzustellen.

Hintergrund
Wie in der EU-Strategie Europa 2020 hervorgehoben, ist der Schutz der Rechte des geistigen Eigentums ein Eckstein der EU-Wirtschaft und einer der Hauptmotoren für weiteres Wachstum in Bereichen wie Forschung, Innovation und Beschäftigung. Auch aus Gesundheits- und Sicherheitsgründen ist die Sicherung dieser Rechte unerlässlich, da bestimmte Produktfälschungen (wie Lebensmittel, Körperpflegemittel und Kinderspielzeuge), die in einem unregulierten Umfeld hergestellt werden, den Bürger ernsthaft gefährden können.

Der europäische Zoll trägt in wesentlichem Maße dazu bei, die EU-Einfuhr von Produkten, bei denen der Verdacht besteht, dass sie gegen Rechte des geistigen Eigentums verstoßen, zu stoppen. Seit dem Jahr 2000 veröffentlicht die Kommission einen Jahresbericht über die Tätigkeiten des Zolls auf dem Gebiet der Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte. Diese Berichte basieren auf Daten, die die nationalen Zollverwaltungen der Kommission übermitteln, und sind ein wertvolles Hilfsmittel für die Zollermittlungen der EU bei mutmaßlichen Verletzungen der geistigen Eigentumsrechte und für EU-Institutionen wie die Europäische Beobachtungsstelle für Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums.

Im Juni 2013 wurde eine neue Verordnung zur Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte durch die Zollbehörden angenommen, die die Zollvorschriften zur Durchsetzung dieser Rechte verstärken wird.

Am 10. Dezember 2012 hat der Rat einen neuen EU-Zollaktionsplan für den Zeitraum 2013-2017 angenommen, um Verletzungen der Rechte des geistigen Eigentums zu bekämpfen.

Dieser Aktionsplan verfolgt die folgenden strategischen Ziele:

>> Wirksame Durchführung und Überwachung der neuen Vorschriften der EU zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums durch die Zollbehörden;

>> Bekämpfung des Handels mit Waren, die Rechte des geistigen Eigentums verletzen, entlang der gesamten internationalen Versorgungskette;

>> Bekämpfung vorherrschender Trends beim Handel mit Waren, mit denen Rechte des geistigen Eigentums verletzt werden;

>> Stärkung der Zusammenarbeit mit der Europäischen Beobachtungsstelle für Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums

>> und den Strafverfolgungsbehörden.

Für den vollständigen Bericht siehe:
http://ec.europa.eu/taxation_customs/customs/customs_controls/counterfeit_piracy/statistics/index_de.htm
(Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

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    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

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    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

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    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

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    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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