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Endgültige Feststellungen Ende des Jahres


EU-Antisubventionsuntersuchung zu Solarpaneel-Einfuhren aus China geht ohne Einführung vorläufiger Zölle weiter
Die parallele Antidumpinguntersuchung und die Preisverpflichtung der chinesischen Ausführer



(05.09.13) - Die Europäische Kommission ergreift keine vorläufigen Maßnahmen im Verfahren gegen die Einfuhr subventionierter Sonnenkollektoren, Zellen und Wafer aus der Volksrepublik China. Die am 8. November 2012 auf Veranlassung des betroffenen Wirtschaftszweigs der Union eingeleitete Antisubventionsuntersuchung der EU läuft parallel zu der entsprechenden Antidumpinguntersuchung. Die Europäische Kommission kann binnen neun Monaten beschließen, vorläufige Ausgleichszölle einzuführen. Im jetzigen Fall führt die Kommission keine vorläufigen Maßnahmen ein; gleichwohl setzt sie die Untersuchung aktiv fort, um bis zum Ende dieses Jahres zu endgültigen Feststellungen zu gelangen.

Da eine etwaige Schädigung des Wirtschaftszweigs der Union bereits in der Vorphase durch die vorläufigen Antidumpingmaßnahmen gegen die betreffende Ware und die diesbezügliche Preisverpflichtung der chinesischen Ausführer ausgeschlossen wurde, wird der Schutz des Wirtschaftszweigs der Union vor unfairen Handelspraktiken durch den jetzigen Beschluss nicht beeinträchtigt. Der Verzicht auf vorläufige Antisubventionsmaßnahmen greift einem etwaigen späteren Beschluss im Rahmen der endgültigen Sachaufklärung allerdings nicht vor.

Hintergrund
Die Kommission ist von Rechts wegen verpflichtet, eine Untersuchung einzuleiten, wenn ein Wirtschaftszweig der Union einen zulässigen Antrag stellt und Beweise dafür vorlegt, dass eine aus einem oder mehreren Ländern ausgeführte Ware subventioniert und der Wirtschaftszweig infolgedessen geschädigt wird. Ein derartiger Antrag wurde im letzten Jahr von der europäischen Solarbranche gegen die Einfuhren von Solarpaneelen, Zellen und Wafern aus China gestellt. Daraufhin kam die Kommission ihrer Pflicht nach und leitete am 8. November 2012 eine Antisubventionsuntersuchung ein. Nach den EU-Regeln und den WTO-Regeln ist die Einleitung und Durchführung paralleler Antidumping- und Antisubventionsuntersuchungen zur selben Ware zulässig.

In der parallel laufenden Antidumpinguntersuchung wurden am 5. Juni 2013 vorläufige Zölle eingeführt. Die Untersuchung wird trotz der Preisverpflichtung der chinesischen ausführenden Unternehmen, die am 2. August von der Europäischen Kommission akzeptiert worden war, weitergeführt. Die Sachverständigen befassen sich nun intensiv mit den Stellungnahmen und Beiträgen, die im Rahmen der Untersuchung nach der Einführung der vorläufigen Maßnahmen bei der Kommission eingingen. Die am 27. Juli 2013 angekündigte Preisverpflichtungsvereinbarung geht auf die vorläufigen Maßnahmen zur Einführung von Antidumpingzöllen zurück. Die Preisverpflichtung trat am 6. August in Kraft. Die Kommission erklärte sich bereit, das Nötige zu tun, um die Antisubventionsuntersuchung im endgültigen Stadium in die Preisverpflichtung einzubeziehen, falls dies gerechtfertigt ist.

Das weitere Vorgehen
Sobald die Kommission ihre Analysen sowohl im Antidumping- als auch im Antisubventionsverfahren abgeschlossen hat, wird sie alle interessierten Parteien über ihre Feststellungen unterrichten, damit sie dazu Stellung nehmen können. Nach umfassender Auswertung und Einschätzung der Stellungnahmen wird die Kommission ihre endgültigen Feststellungen aus den beiden Untersuchungen treffen. Die Frist für die Einführung endgültiger Zölle läuft in beiden Fällen am 5. Dezember 2013 aus.

Die Kommission führt derzeit auch eine Antidumping- und eine Antisubventionsuntersuchung zu den Einfuhren von Solarglas aus China durch. Solarglas ist ein Rohstoff, der zur Herstellung der aus China stammenden Solarpaneele eingesetzt wird. Die Solarglasuntersuchung ist aber ein eigenständiger Fall. Die Feststellungen in den Solarpaneeluntersuchungen haben darauf keinen Einfluss.
(Europäische Kommission: ra)


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