Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Abwasserbehandlung: Prüfstein für die Gesellschaft


Umwelt-Compliance: Trends bei kommunalem Abwasser gehen in die richtige Richtung
Nach den im Jahr 1991 verabschiedeten EU-Rechtsvorschriften müssen die Mitgliedstaaten über Kanalisationen für kommunales Abwasser verfügen und sicherstellen, dass das in diese Sammelsysteme eingeleitete Wasser eine angemessene "Zweitbehandlung" zur Entfernung von Schadstoffen erfährt

(05.09.13) - Die neuesten Zahlen zur Abwasserbehandlung in Europa lassen Verbesserungen bei der Sammlung und Behandlung erkennen, auch wenn es zwischen den Mitgliedstaaten weiterhin große Unterschiede gibt. Spitzenreiter wie Österreich, Deutschland und die Niederlande erfüllen die EU-Mindeststandards für die Abwasserbehandlung weitgehend, und einige andere Länder liegen dicht dahinter. Neuere Mitgliedstaaten, die von einem niedrigeren Ausgangsniveau starteten, haben – trotz schlechterer Einhaltungsquoten – ebenfalls Verbesserungen bei der Sammlung und Behandlung insgesamt erzielt. Diese Fortschritte gehen mit einer massiven Investitionsförderung durch die EU einher (14,3 Mrd. EUR im Zeitraum 2007-2013).

EU-Umweltkommissar Janez Potočnik erklärte: "Die Abwasserbehandlung ist einer der Prüfsteine für die Gesellschaft: Beseitigen wir den Unrat, den wir produzieren, oder verschmutzen wir die Umwelt, von der wir abhängen? Ich sehe mit Erleichterung, dass die Trends in die richtige Richtung gehen, und freue mich, dass sich die Tätigkeit der Kommission, d. h. finanzielle Unterstützung, kombiniert ‑ wenn es sein muss ‑ mit energischen rechtlichen Schritte, für die Bürgerinnen und Bürger Europas auszahlt."

Der Bericht zeigt, dass der überwiegende Teil (91 Prozent) der Schmutzfracht aus den großen Städten in der EU eine weitergehende Behandlung erfährt, was gegenüber der im vorangegangenen Bericht beschriebenen Situation (77 Prozent) eine erhebliche Verbesserung darstellt.

Bessere Abwasserbehandlung und weniger Ableitungen von unbehandelten Abwässern in die Umwelt haben außerdem zweifellos zu einer Verbesserung der Qualität der Badegewässer geführt. In den frühen 1990er Jahren wiesen nur etwa 60 Prozent der Badestellen eine ausgezeichnete Wasserqualität auf, während die Zahl heute bei 78 Prozent liegt.

Nach den im Jahr 1991 verabschiedeten EU-Rechtsvorschriften müssen die Mitgliedstaaten über Kanalisationen für kommunales Abwasser verfügen und sicherstellen, dass das in diese Sammelsysteme eingeleitete Wasser eine angemessene "Zweitbehandlung" zur Entfernung von Schadstoffen erfährt. Abwasser, das in empfindliche Gebiete (z. B. Badestellen oder Trinkwasserspeicher) gelangt, muss einer zusätzlichen weitergehenden Behandlung unterzogen werden.

Der neueste Bericht betrifft den Zeitraum 2009/2010. Die wichtigsten Ergebnisse:

>> Die Sammelquoten lagen sehr hoch. 15 Mitgliedstaaten sammeln 100 Prozent ihrer gesamten Schmutzfracht. Alle Mitgliedstaaten haben das vorherige Niveau gehalten oder verbessert, auch wenn die Einhaltungsquoten in Bulgarien, Zypern, Estland, Lettland und Slowenien weiterhin unter 30 Prozent lagen.

>> Die Einhaltungsquoten bei der Zweitbehandlung betrugen 82 Prozent, was gegenüber dem vorherigen Bericht eine Verbesserung um vier Prozentpunkte bedeutet. Allerdings gab es enorme Unterschiede zwischen den EU-15-Ländern (Einhaltungsquoten im Bereich von 90-100 Prozent) und den EU-12-Ländern (durchschnittlich 39 Prozent).

>> Die Einhaltungsquoten bei der weitergehenden Behandlung zur Bekämpfung der Eutrophierung oder zur Verringerung der bakteriologischen Verunreinigung lagen insgesamt bei 77 Prozent. Die EU-12-Mitgliedstaaten erreichten im Schnitt nur 14Prozent, während Österreich, Deutschland, Griechenland und Finnland bei 100 Prozent lagen.

>> Der als "empfindlich" eingestufte Anteil des EU-Gebiets hat seit dem vorherigen Bericht um zwei Prozentpunkte zugenommen und beinahe 75 Prozent erreicht. Die stärksten Zuwächse gab es in Frankreich und Griechenland.

Der Bericht zeigt, dass der überwiegende Teil (91 Prozent) der Schmutzfracht aus den großen Städten in der EU eine weitergehende Behandlung erfährt, was gegenüber der im vorangegangenen Bericht beschriebenen Situation (77 Prozent) eine erhebliche Verbesserung darstellt. In einem Anhang des Berichts, in dem die Situation in 27 europäischen Hauptstädten verglichen wird, wird jedoch warnend darauf hingewiesen, dass von diesen Städten lediglich elf über ein angemessenes Kanalisations- und Behandlungssystem verfügten, und dies, obwohl die Standards bereits vor mehr als 20 Jahren festgelegt wurden.

Hintergrund
Nach der Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser müssen Gemeinden (Klein- und Großstädte, Siedlungen) in der Europäischen Union ihr kommunales Abwasser ordnungsgemäß sammeln und behandeln. Unbehandeltes Abwasser kann mit gefährlichen Bakterien und Viren verseucht sein und hierdurch die öffentliche Gesundheit gefährden. Außerdem enthält es Nährstoffe wie Stickstoff oder Phosphor, die das Süßwasser oder die Meeresumwelt schädigen können, indem sie übermäßiges Algenwachstum begünstigen und dadurch anderes Leben ersticken (Eutrophierung).

Die Richtlinie sieht eine biologische Abwasserbehandlung ("Zweitbehandlung") und in den Einzugsgebieten besonders empfindlicher Gewässer eine weitergehende Behandlung vor. Für die EU-15-Mitgliedstaaten sind alle in der Richtlinie genannten Fristen abgelaufen, während die EU-12-Länder über verlängerte Fristen verfügen, deren letzte 2018 abläuft.

Dem Kohäsionsfonds und dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung kommt bei der Durchführung der Richtlinie eine wichtige Rolle zu. 2009 wurden 3,5 Mrd. EUR und 2010 9,7 Mrd. EUR für Abwasserinfrastrukturprojekte bereitgestellt, von denen Polen 3,3 Mrd., Rumänien 1,2 Mrd. und Ungarn 600 Mio. erhielten. Für den gesamten Programmplanungszeitraum 2007-2013 beteiligt sich die EU mit schätzungsweise 14,3 Mrd. EUR an Investitionen im Abwasserbereich.

Die Einhaltungsquoten waren dort höher, wo das Kostendeckungs- und das Verursacherprinzip angewendet wurden. Die Kommission fördert die Einhaltung durch einen ständigen Dialog und erforderlichenfalls durch Vertragsverletzungsverfahren, von denen einige bis ins Jahr 1997 zurückreichen. Gegen zehn Mitgliedstaaten laufen noch solche Verfahren.

Link zum Bericht:
http://ec.europa.eu/environment/water/water-urbanwaste/implementation/implementationreports_en.htm
(Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Straßenverkehrssicherheit und Luftqualität

    Um die Straßenverkehrssicherheit und die Luftqualität in der gesamten EU zu verbessern, schlägt die Kommission eine umfassende Überarbeitung der EU-Vorschriften für die Straßenverkehrssicherheit und die Zulassung von Fahrzeugen vor.

  • Geldbußen bis zu 500 Mio. Euro

    Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass Apple nicht, wie im Gesetz über digitale Märkte vorgeschrieben, seine Einstellungen zur standardmäßigen Weiterleitung aufgehoben hat, und dass Meta gegen die im Gesetz über digitale Märkte vorgeschriebene Verpflichtung verstoßen hat, Verbraucherinnen und Verbraucher einen Dienst wählen zu lassen, bei dem weniger personenbezogene Daten verwendet werden.

  • Wiederherstellung der Rentabilität

    Die Europäische Kommission hat eine Umstrukturierungsbeihilfe in Höhe von 321,2 Mio. EUR, die Deutschland Condor zur Wiederherstellung ihrer Rentabilität gewährt hatte, nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Dieser Beschluss trägt dem Urteil des Gerichts vom 8. Mai 2024 Rechnung, mit dem ein vorheriger Kommissionsbeschluss vom Juli 2021 für nichtig erklärt wurde. Die deutsche Charterfluggesellschaft Condor erbringt von ihren Drehkreuzen in Deutschland aus Luftverkehrsdienstleistungen für Privatkunden und Reiseveranstalter, insbesondere im Rahmen von Freizeitreisen. Im September 2019 musste Condor wegen der Abwicklung seiner Muttergesellschaft, des Reisekonzerns Thomas Cook, Insolvenz anmelden.

  • Effizienter Austausch von Fahrzeugdaten

    Auf den Straßen der EU sind nach wie vor unsichere Fahrzeuge präsent. Sie verursachen Abstürze, direkt oder indirekt. Einige Fahrzeugmängel werden noch nicht erkannt, entweder weil sie bei der regelmäßigen technischen Inspektion (PTI) nicht geprüft werden oder weil keine Verpflichtung besteht, das Fahrzeug selbst zu prüfen. Darüber hinaus wurden die derzeitigen Testmethoden nicht an den Fortschritt und die Einführung neuer Technologien wie ADAS-Funktionen (Advanced Driver Assistance) und Elektrofahrzeuge angepasst. Auch die Kontrolle der Luftschadstoff- und Lärmemissionen von Fahrzeugen ist nach wie vor unzureichend, da einige der PTI-Tests nicht empfindlich genug sind, um Emissionen über die für die jüngsten Fahrzeuge geltenden gesetzlichen Grenzwerte hinaus zu erkennen, und die derzeitigen Prüfverfahren nicht geeignet sind, zur Verringerung der Luftverschmutzung (Stickstoffoxidemissionen (NOx)und Nanopartikel) und des Lärms beizutragen.

  • Verbesserung der Resilienz

    Die Europäische Kommission hat beschlossen, mit Gründen versehene Stellungnahmen an 19 Mitgliedstaaten (Bulgarien, Tschechien, Dänemark, Deutschland, Estland, Irland, Spanien, Frankreich, Zypern, Lettland, Luxemburg, Ungarn, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Slowenien, Finnland und Schweden) zu richten, weil diese Länder es versäumt haben, ihr die vollständige Umsetzung der NIS-2-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2022/2555) mitzuteilen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen