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Umfassende Verpflichtungszusagen


Fusionskontrolle: Europäische Kommission gibt mit Auflagen grünes Licht für Zusammenschluss zwischen US Airways und der AMR Corporation, der Holdinggesellschaft von American Airlines
Da die Parteien Zusagen unterbreitet haben, mit denen die von der Kommission aufgezeigten wettbewerbsrechtlichen Probleme bezüglich der London-Philadelphia-Strecke ausgeräumt wurden, konnte die Kommission diesen Zusammenschluss bereits in der ersten Phase der Prüfung genehmigen


(06.09.13) - Die Europäische Kommission hat den geplanten Zusammenschluss zwischen der US Airways Group und der AMR Corporation einschließlich ihres größten Tochterunternehmens, der American Airlines, Inc., nach der EU-Fusionskontrollverordnung freigegeben. Beide Unternehmen haben ihren Sitz in den USA. Sowohl US Airways als auch American Airlines sind große US-amerikanische kommerzielle Fluggesellschaften, die Linienflugverkehrsdienste anbieten. Durch den Zusammenschluss würde insbesondere eine Monopolstellung in Bezug auf die Strecke London-Philadelphia entstehen. Aufgrund ihrer Beteiligung an einem transatlantischen Joint Venture (siehe Abschnitt "Unternehmen und Produkte"), dem auch British Airways und Iberia angehören, sind US Airways und American Airlines die einzigen Fluggesellschaften, die auf dieser Strecke Nonstop-Flüge anbieten (de facto wird die Strecke von British Airways bedient).

Der Beschluss der Kommission ist an die Bedingung geknüpft, dass ein Zeitnischenpaar täglich für die Flughäfen London-Heathrow und Philadelphia zur Verfügung gestellt wird, sowie an andere Verpflichtungszusagen, durch die ein Markteintritt für die Flugstrecke London-Philadelphia ermöglicht werden soll. Angesichts der umfassenden Verpflichtungszusagen ist die Kommission zu dem Schluss gekommen, dass der geplante Zusammenschluss wettbewerbsrechtlich unbedenklich ist.

"Da die Parteien Zusagen unterbreitet haben, mit denen die von der Kommission aufgezeigten wettbewerbsrechtlichen Probleme bezüglich der London-Philadelphia-Strecke ausgeräumt wurden, konnte die Kommission diesen Zusammenschluss bereits in der ersten Phase der Prüfung genehmigen", so der für Wettbewerbspolitik zuständige Vizepräsident der Kommission, Joaquín Almunia. "Die Verpflichtungszusagen sehen eine entsprechende Zeitnische am Flughafen London-Heathrow sowie weitreichende Vereinbarungen für Anschlussflüge vor, um den Markteintritt eines neuen Wettbewerbers auf dieser Strecke zu ermöglichen. Deshalb sind wir davon überzeugt, dass die wettbewerbliche Dynamik beibehalten wird und so das Angebot und die Qualität der Luftverkehrsdienste auf dieser Strecke sichergestellt sind."

Die Kommission prüfte, inwieweit sich der geplante Zusammenschluss auf anderen transatlantischen Strecken (Überschneidung bei einer Nonstop-Verbindung auf der Strecke London-Philadelphia, 27 Nonstop-Strecken/Direktstrecken mit einer Zwischenlandung, die sich überschneiden, und 39 Direktstrecken mit einer Zwischenlandung, die sich überschneiden) wettbewerblich auswirken könnte.

Die Untersuchung der Kommission ergab, dass das Vorhaben in der ursprünglich angemeldeten Form zu einer Monopolstellung auf der Strecke London-Philadelphia ab London-Heathrow geführt hätte, da US Airways und American Airlines aufgrund ihrer Beteiligung an einem transatlantischen Joint Venture die einzigen Fluggesellschaften sind, die auf dieser Strecke Nonstop-Flüge anbieten (wobei de facto British Airways diese Strecke bedient).

Die Untersuchung der Kommission hat bestätigt, dass das Unternehmen auch nach dem Zusammenschluss auf allen anderen transatlantischen Strecken, die von dem Zusammenschluss betroffen sind, weiterhin mit anderen starken Anbietern im Wettbewerb stehen wird, insbesondere mit anderen Joint Ventures, die ebenfalls nach dem Grundsatz der "metal neutrality" gegründet wurden, wie dem North Atlantic Joint Venture (in dem unter anderem Delta Air, France/KLM und Alitalia vertreten sind) und dem Joint Venture A++ (dem unter anderem Lufthansa, Air Canada und United Airlines angehören). Ferner geht auf bestimmten Strecken weiterhin ein starker Wettbewerb von Virgin Atlantic aus (insbesondere seitdem Delta die gemeinsame Kontrolle über die Virgin Group erworben hat. Aber auch Linienfluggesellschaften, die sich keinem der vorgenannten transatlantischen Joint Ventures angeschlossen haben, sind ernstzunehmende Konkurrenten.

US Airways und American Airlines haben zugesagt, ein Zeitnischenpaar täglich für die Flughäfen London-Heathrow und Philadelphia freizugeben, und darüber hinaus die Möglichkeit in Aussicht gestellt, dass nach einer bestimmten Zeit ein neuer Marktteilnehmer die angestammten Rechte erwerben könnte. Des Weiteren haben die Parteien, unterstützt von ihren Joint-Venture-Partnern, zugesagt, dass sie mit der neuen Fluggesellschaft besondere Vereinbarungen über Anschlussflüge eingehen werden.

Diese Zusagen tragen den wettbewerbsrechtlichen Bedenken der Kommission angemessen Rechnung und dürften den Markteintritt auf der Strecke London-Philadelphia erleichtern. Deshalb kam die Kommission zu dem Schluss, dass der geplante Zusammenschluss den wirksamen Wettbewerb im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder in wesentlichen Teilen desselben nicht erheblich behindern würde. Dieser Beschluss ist mit der Bedingung verbunden, dass die Zusagen uneingeschränkt eingehalten werden.

Das Vorhaben wurde am 18. Juni 2013 bei der Kommission angemeldet.

Unternehmen und Produkte
AMR Corporation ist eine Holdinggesellschaft; größtes Tochterunternehmen der Holding ist American Airlines, Inc., eine US-amerikanische Linienfluggesellschaft, die sowohl Passagiere als auch Luftfracht befördert. American Airlines bietet rund 3400 Flüge täglich zu mehr als 250 Bestimmungsorten weltweit an. American Airlines ist Mitglied der Oneworld-Allianz. Darüber hinaus ist sie gemeinsam mit British Airways und Iberia Teil eines transatlantischen Joint Ventures, in dessen Rahmen die Verbundpartner gemeinsame Tarife, Kapazitäten, Flugpläne sowie Vertriebs- und Vermarktungsstrategien vereinbart haben, die Gesamteinnahmen teilen und ihre jeweiligen Produkte und Dienstleistungen unabhängig von der Fluggesellschaft, die das Flugzeug betreibt, verkaufen (Prinzip der "metal neutrality"). Die Kommission hat die Vereinbarungen zur Gründung des Joint Ventures in ihrem Beschluss zu BA/AA/IB vom 14. Juli 2010 nach Artikel 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), der wettbewerbswidrige Vereinbarungen untersagt, geprüft (vgl. IP/10/936)

US Airways ist eine US-amerikanische Fluglinie, die Passagier- und Luftfrachtverkehrsdienste im Linienflugverkehr erbringt. Sie hat rund 3100 Flüge täglich zu mehr als 200 Bestimmungsorten weltweit in ihrem Angebot. (Europäische Kommission: ra)


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