Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
Binnenmarkt: Kommission drängt Deutschland zur Durchsetzung der Anti-Geldwäsche-Vorschriften
Mit den Rechtsvorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche sollen die Integrität, der Ruf und die Stabilität des Finanzsystems geschützt werden, die für einen ordnungsgemäß funktionierenden Binnenmarkt unabdingbar sind
(03.02.11) - Die Europäische Kommission hat Deutschland heute aufgefordert, den EU-Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in vollem Umfang nachzukommen. Die Kommission ist darüber besorgt, dass zwei Bundesländer bislang nicht für alle Einrichtungen, die den einschlägigen Bestimmungen unterliegen, zuständige Aufsichtsbehörden benannt haben und Deutschland folglich dem Missbrauch des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusbekämpfung nicht vorbeugt. Die Aufforderung der Kommission an Deutschland erfolgt in Form einer mit Gründen versehenen Stellungnahme.
Übermittelt Deutschland binnen zwei Monaten keine zufriedenstellende Antwort, kann die Kommission den Europäischen Gerichtshof anrufen.
Welches Ziel wird mit den betreffenden EU-Vorschriften verfolgt?
Mit den Rechtsvorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche (Richtlinie 2005/60/EG) sollen die Integrität, der Ruf und die Stabilität des Finanzsystems geschützt werden, die für einen ordnungsgemäß funktionierenden Binnenmarkt unabdingbar sind. Jeder EU-Mitgliedstaat war verpflichtet, diese Richtlinie bis zum 15. Dezember 2007 umzusetzen.
Durch diese Rechtsvorschriften werden dem Finanzsektor und anderen benannten Stellen und Berufsgruppen, einschließlich Rechtsanwälten, Immobilienmaklern und Kasinos, eine Reihe von Verpflichtungen auferlegt. Dazu können u. a. Maßnahmen zur Identifizierung ihrer Kunden sowie die Meldung verdächtiger Finanzoperationen zählen. Um die Einhaltung dieser Verpflichtungen sicherzustellen, müssen die Mitgliedstaaten zuständige Behörden benennen, die überwachen, wie diese Einrichtungen ihre Aufgaben erfüllen.
Inwiefern verstößt Deutschland gegen diese Vorschriften?
Nach dem deutschen Gesetz zur Bekämpfung der Geldwäsche sind in Deutschland die Bundesländer für die Benennung der Aufsichtsbehörden für bestimmte benannte Einrichtungen zuständig. Doch sind nicht alle Bundesländer dieser Pflicht nachgekommen. Es bestehen Mängel in Bezug auf Immobilienmakler, Versicherungsvermittler und Anbieter von Waren, wenn diese Zahlungen von über 15 000 EUR in bar abwickeln. Diese Mängel wurden in Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt festgestellt.
Welche Nachteile bringt dies für EU-Bürger und Unternehmen mit sich?
Die Geldwäsche stellt international ein ernsthaftes Problem dar. Alle Verursacher, egal ob korrupte Diktatoren, Drogenhändler, Menschenhändler, Betrüger oder Erpresser, haben eines gemeinsam: Sie müssen den Geldfluss und die Geldeinlagen verschleiern, damit sie rechtmäßig erscheinen. Große Mengen illegaler Geldströme bedrohen sowohl den Ruf als auch die Stabilität des Finanzsystems und gefährden somit das ordnungsgemäße Funktionieren des Binnenmarkts.
Wenn die Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung nicht angemessen umgesetzt werden, können Kriminelle und terroristische Organisationen Lücken im System leichter erkennen und ausnutzen. Die Überwachung benannter Einrichtungen ist aus diesem Grund ein wichtiger Bestandteil eines soliden und umfassenden Systems zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. (Europäische Kommission: ra)
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