Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

CO2-Zertifikate im EU-Emissionshandelssystem


Emissionshandel: Kommission stellt Optionen zur Reform des europäischen CO2-Markts vor
Umwelt-Compliance: Ab 1. Januar 2013, dem Beginn der dritten Phase des EU-EHS, werden die Emissionszertifikate den Unternehmen hauptsächlich im Wege der Versteigerung zugeteilt


(03.12.12) - Die Europäische Kommission unternimmt zwei wichtige Schritte, um dem zunehmenden Ungleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage bei den CO2-Zertifikaten im EU-Emissionshandelssystem (EU-EHS) beizukommen. Als unmittelbaren ersten Schritt zum Abbau der raschen Zunahme überzähliger CO2-Zertifikate machte die Kommission den förmlichen Vorschlag, den Zeitplan für die Auktionen zu überarbeiten und die Versteigerung von 900 Mio. Zertifikaten in der im nächsten Jahr anlaufenden dritten Phase des EU-EHS aufzuschieben. Die Kommission hat einen Bericht über die Lage des CO2-Markts in der EU angenommen, in dem eine Reihe von möglichen strukturellen Maßnahmen umrissen werden, die getroffen werden können, um das Überangebot an Zertifikaten abzubauen.

Hierzu erklärte Connie Hedegaard, EU-Kommissarin für Klimapolitik: "Die Kommission möchte, dass der europäische CO2-Markt noch robuster wird und sich zu einer stärkeren Antriebskraft für andere CO2-Märkte entwickelt. Unser CO2-Markt bewirkt Emissionsreduktionen. Da aber auf dem Markt ein Überangebot besteht, sind die Anreize des EU-EHS für mehr Energieeffizienz und grüne Technologien nicht stark genug. Dies ist schlecht für die Innovation und Wettbewerbsfähigkeit in Europa. Deshalb schlagen wir vor, zunächst in einem ersten Schritt die Versteigerung von 900 Mio. Zertifikaten in den nächsten drei Jahren aufzuschieben. Wir dürfen einen Markt, in dem bereits ein Überangebot besteht, nicht mit zusätzlichen Zertifikaten überschwemmen. Die Marktteilnehmer müssen darüber noch vor Jahresende Klarheit haben. Gleichzeitig stellt die Kommission Optionen für mögliche strukturelle Maßnahmen vor, die längerfristig eine tragfähig Lösung für das Überangebot an Zertifikaten bieten können.''

Hauptgrund für das Entstehen des Überangebots an Emissionszertifikaten ist die Wirtschaftskrise, durch die die Industrieemissionen stärker zurückgegangen sind als erwartet, was seinerseits eine geringere Nachfrage der Unternehmen nach den Zertifikaten zur Folge hatte. Das Überangebot wird voraussichtlich auch noch in der dritten Phase der Regelung im Zeitraum 2013-2020 fortbestehen.

Aufschub der Versteigerung bestimmter Zertifikatsmengen als notwendiger erster Schritt
Ab 1. Januar 2013, dem Beginn der dritten Phase des EU-EHS, werden die Emissionszertifikate den Unternehmen hauptsächlich im Wege der Versteigerung zugeteilt. Im Juli dieses Jahres hat die Kommission den Entwurf einer Änderung der Verordnung über die Versteigerung von Emissionszertifikaten im Rahmen des EU-EHS veröffentlicht, nach der eine bestimmte Zahl von Zertifikaten erst zu einem späteren Zeitpunkt versteigert werden soll. Nach Diskussionen mit den Mitgliedstaaten im EU-Ausschuss für Klimaänderung und einer öffentlichen Anhörung schlägt die Kommission vor, die Anzahl der in den Jahren 2013-2015 zu versteigernden Zertifikate um 900 Mio. zu verringern und die Anzahl der Zertifikate, die erst gegen Ende der Phase 3 versteigert werden sollen, im selben Umfang zu erhöhen.

Durch diesen Aufschub werden bei den Versteigerungen kurzfristig, solange die Nachfrage sehr schwach ist, weniger und zu einem späteren Zeitpunkt, wenn die Nachfrage wieder angezogen hat, mehr Zertifikate angeboten.

Anstoß einer breiten Diskussion über mögliche Strukturmaßnahmen
Im vorgelegten Bericht über den CO2-Markt, der eine Vorauswahl von sechs Optionen enthält, werden die Interessenträger aufgefordert, ihre Meinung zu äußern. Sowohl das Europäische Parlament als auch der Rat haben die Kommission aufgefordert, Möglichkeiten für strukturelle Maßnahmen zu prüfen, die so bald wie möglich erlassen werden können, so z. B. die dauerhafte Einbehaltung der Anzahl von Zertifikaten, die notwendig ist, um das Überangebot zu beseitigen.

Zu jedem Legislativvorschlag für strukturelle Maßnahmen, den die Kommission im Rahmen der öffentlichen Diskussion vorlegt, werden eine öffentliche Anhörung und eine umfassende Folgenabschätzung stattfinden.

Hintergrund: EU-EHS Phase drei
Im EU-EHS werden derzeit etwa 11000 Industrieanlagen und etwa 40 Prozent der Emissionen in der EU erfasst. Seit diesem Jahr ist auch der Luftverkehr in das System einbezogen.

In der dritten Phase müssen die Emissionen von Industrieanlagen und Kraftwerken bis 2020 auf 21 Prozent unter die Werte von 2005 gesenkt werden. Als wichtigste Änderungen in der dritten Phase sind zu nennen:

Statt der derzeit 27 Obergrenzen für die einzelnen Mitgliedstaaten wird eine einzige EU-weit gültige Obergrenze für Emissionen eingeführt.

Die Versteigerung wird das hauptsächlich verwendete Verfahren für die Zuteilung von Zertifikaten und ersetzt die kostenfreie Zuteilung. Im Jahr 2013 wird mehr als die Hälfte aller Zertifikate versteigert, und dieser Anteil wird jedes Jahr stetig zunehmen.
Für diejenigen Zertifikate, die noch kostenfrei zugeteilt werden, werden harmonisierte Zuteilungsregeln eingeführt, die sich auf ehrgeizige, EU-weite Richtwerte für die Emissionsleistung stützen.

Weitere Informationen zum EU-EHS finden sich unter:
http://ec.europa.eu/clima/policies/ets/index_en.htm

Dokumente, einschließlich der Folgenabschätzung zum Vorschlag des Aufschubs finden sich unter:
http://ec.europa.eu/clima/policies/ets/reform/index_en.htm
(Europäische Kommission: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Durchsetzung des Kartellrechts

    Die Europäische Kommission hat die Evaluierungsergebnisse für die EU-Verordnungen, in denen die Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften festgelegt sind (Verordnungen 1/2003 und 773/2004), in Form einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen veröffentlicht.

  • Halbleiterfertigungsanlage in Dresden

    Die Europäische Kommission hat eine 5 Mrd. EUR schwere deutsche Maßnahme zur Unterstützung der European Semiconductor Manufacturing Company ("ESMC") beim Bau und Betrieb eines Mikrochip-Werks in Dresden nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

  • Einfuhren von Elektrofahrzeugen

    Im Rahmen ihrer laufenden Antisubventionsuntersuchung hat die Europäische Kommission den interessierten Parteien heute den Entwurf ihrer Entscheidung zur Einführung endgültiger Ausgleichszölle auf die Einfuhren batteriebetriebener Elektrofahrzeuge aus China offengelegt.

  • Transparenz der Werbung

    Die EU-Kommission hat X von ihrer vorläufigen Auffassung in Kenntnis gesetzt, dass es in Bereichen im Zusammenhang mit "Dark Patterns", Transparenz der Werbung sowie Datenzugang für Forschende gegen das Gesetz über digitale Dienste (DSA) verstößt.

  • Lebensmittel-Lieferdiensten in Europa

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Kartellverfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob Delivery Hero und Glovo durch Beteiligung an einem Kartell im Bereich der Online-Bestellung und -Lieferung von Mahlzeiten, Lebensmitteln und sonstigen Verbrauchergütern im Europäischen Wirtschaftsraum ("EWR") gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften verstoßen haben. Delivery Hero und Glovo zählen zu den größten Lebensmittel-Lieferdiensten in Europa. Delivery Hero hielt ab Juli 2018 eine Minderheitsbeteiligung an Glovo, bis es im Juli 2022 die alleinige Kontrolle über das Unternehmen erwarb.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen