Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Kein Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken


Fusionskontrolle: Kommission genehmigt Übernahme des deutschen Küchenherstellers Alno durch Whirlpool
Sowohl im Bereich des Angebots von Haushaltsgeräten als auch der Herstellung und des Vertriebs von Küchenmöbeln genügend Wettbewerber mit beträchtlichen Marktanteilen


(11.12.12) - Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme des deutschen Küchenherstellers Alno AG durch den US-amerikanischen Haushaltsgerätehersteller Whirlpool Corporation nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Die Untersuchung der Kommission ergab, dass es sowohl im Bereich des Angebots von Haushaltsgeräten als auch der Herstellung und des Vertriebs von Küchenmöbeln genügend Wettbewerber mit beträchtlichen Marktanteilen gibt. Deshalb ist der geplante Zusammenschluss wettbewerbsrechtlich unproblematisch.

Die Kommission hat geprüft, wie sich der geplante Zusammenschluss auf den Wettbewerb auf den Märkten für Haushaltsgeräte und die Herstellung und den Vertrieb von Küchenmöbeln auswirken würde. Sie kam zu dem Schluss, dass es bei den Tätigkeiten der beteiligten Unternehmen keine Überschneidungen gibt. Es würde lediglich in Deutschland, wo Alno den größten Teil seines Umsatzes generiert, eine vertikale Beziehung entstehen, da Alno seine Küchenmöbel mit Einbaugeräten, wie sie Whirlpool produziert, vertreibt.

Die Untersuchung der Kommission zeigte auf, dass die am Zusammenschluss beteiligten Unternehmen keine beträchtlichen Marktanteile auf den nach- und vorgelagerten Märkten halten und auf diesen Märkten zudem mehrere andere Anbieter mit beträchtlichen Marktanteilen vertreten sind. Kunden könnten ihre Küchengeräte somit problemlos von Wettbewerbern von Whirlpool beziehen. Die Marktuntersuchung bestätigte auch, dass die Wettbewerber von Whirlpool auf einen hinreichenden Kundenstamm zurückgreifen könnten. Die Kommission ist daher zu dem Schluss gelangt, dass das Vorhaben keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken gibt.

Das Vorhaben wurde am 12. Oktober 2012 bei der Kommission angemeldet.

Unternehmen und Produkte
Whirlpool hat seinen Sitz in Benton Harbor, Michigan (USA), und ist an der New Yorker Börse notiert. Whirlpool ist die Muttergesellschaft der Whirlpool Group. Das Unternehmen produziert und vertreibt weltweit eine umfassende Produktlinie von Haushaltsgeräten und verwandten Produkten wie Wäschepflegegeräte, Kühlgeräte, Kochgeräte und Geschirrspüler.

Alno ist ein börsennotiertes deutsches Unternehmen mit Sitz in Pfullendorf (Deutschland). Alno ist die Muttergesellschaft der Alno Group und stellt Küchenmöbel her, die das Unternehmen zusammen mit Einbaugeräten (als Teil eines Gesamtpakets aus Küchenmöbeln und Einbaugeräten) vertreibt. (Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen