Die Widerstandsfähigkeit der Demokratie
Europäische Kommission begrüßt Einigung auf verschärfte Vorschriften zu Parteienfinanzierung
Verstöße gegen Datenschutzvorschriften, die darauf abzielen, das Ergebnis der Europawahlen zu beeinflussen, können künftig mit Sanktionen belegt werden
Verstöße gegen Vorschriften über die Finanzierung europäischer politischer Parteien sollen künftig strenger geahndet werden können. Auf einen entsprechenden Vorschlag der Europäischen Kommission haben sich Europäisches Parlament und Mitgliedstaaten geeinigt. Verstöße gegen Datenschutzvorschriften, die darauf abzielen, das Ergebnis der Europawahlen zu beeinflussen, können künftig mit Sanktionen belegt werden. Diese Sanktionen würden sich auf 5 Prozent des Jahresbudgets der betreffenden europäischen politischen Partei oder Stiftung belaufen. Der Erste Kommissionspräsident Frans Timmermans begrüßte die Entscheidung, da sie die Widerstandsfähigkeit der Demokratie in der EU stärke.
Die Sanktionen gegen die Vorschriften zur Parteienfinanzierung werden von der Behörde für europäische politische Parteien und europäische politische Stiftungen verhängt. Darüber hinaus würde jede eines Verstoßes für schuldig befundene Partei oder Stiftung ihr Recht verlieren, für das Jahr, in dem die Sanktion verhängt wurde, Mittel aus dem Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union zu beantragen.
Die Europawahlen im Mai 2019 werden in einem völlig anderen politischen und rechtlichen Umfeld stattfinden als die von 2014. Alle an den Wahlen beteiligten Akteure, insbesondere die Behörden der Mitgliedstaaten und die politischen Parteien, müssen eine besondere Verantwortung für den Schutz des demokratischen Prozesses vor ausländischer Einflussnahme und illegaler Manipulation übernehmen. Die Kommission hat im September 2018 eine Reihe von Maßnahmen präsentiert, um potenzielle Gefahren für die Wahlen anzugehen und damit die Widerstandsfähigkeit der demokratischen Systeme der Union zu stärken.
Die Einigung muss noch formal angekommen werden. (Europäische Kommission: ra)
eingetragen: 21.01.19
Newsletterlauf: 25.02.19
Meldungen: Europäische Kommission
-
Straßenverkehrssicherheit und Luftqualität
Um die Straßenverkehrssicherheit und die Luftqualität in der gesamten EU zu verbessern, schlägt die Kommission eine umfassende Überarbeitung der EU-Vorschriften für die Straßenverkehrssicherheit und die Zulassung von Fahrzeugen vor.
-
Geldbußen bis zu 500 Mio. Euro
Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass Apple nicht, wie im Gesetz über digitale Märkte vorgeschrieben, seine Einstellungen zur standardmäßigen Weiterleitung aufgehoben hat, und dass Meta gegen die im Gesetz über digitale Märkte vorgeschriebene Verpflichtung verstoßen hat, Verbraucherinnen und Verbraucher einen Dienst wählen zu lassen, bei dem weniger personenbezogene Daten verwendet werden.
-
Wiederherstellung der Rentabilität
Die Europäische Kommission hat eine Umstrukturierungsbeihilfe in Höhe von 321,2 Mio. EUR, die Deutschland Condor zur Wiederherstellung ihrer Rentabilität gewährt hatte, nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Dieser Beschluss trägt dem Urteil des Gerichts vom 8. Mai 2024 Rechnung, mit dem ein vorheriger Kommissionsbeschluss vom Juli 2021 für nichtig erklärt wurde. Die deutsche Charterfluggesellschaft Condor erbringt von ihren Drehkreuzen in Deutschland aus Luftverkehrsdienstleistungen für Privatkunden und Reiseveranstalter, insbesondere im Rahmen von Freizeitreisen. Im September 2019 musste Condor wegen der Abwicklung seiner Muttergesellschaft, des Reisekonzerns Thomas Cook, Insolvenz anmelden.
-
Effizienter Austausch von Fahrzeugdaten
Auf den Straßen der EU sind nach wie vor unsichere Fahrzeuge präsent. Sie verursachen Abstürze, direkt oder indirekt. Einige Fahrzeugmängel werden noch nicht erkannt, entweder weil sie bei der regelmäßigen technischen Inspektion (PTI) nicht geprüft werden oder weil keine Verpflichtung besteht, das Fahrzeug selbst zu prüfen. Darüber hinaus wurden die derzeitigen Testmethoden nicht an den Fortschritt und die Einführung neuer Technologien wie ADAS-Funktionen (Advanced Driver Assistance) und Elektrofahrzeuge angepasst. Auch die Kontrolle der Luftschadstoff- und Lärmemissionen von Fahrzeugen ist nach wie vor unzureichend, da einige der PTI-Tests nicht empfindlich genug sind, um Emissionen über die für die jüngsten Fahrzeuge geltenden gesetzlichen Grenzwerte hinaus zu erkennen, und die derzeitigen Prüfverfahren nicht geeignet sind, zur Verringerung der Luftverschmutzung (Stickstoffoxidemissionen (NOx)und Nanopartikel) und des Lärms beizutragen.
-
Verbesserung der Resilienz
Die Europäische Kommission hat beschlossen, mit Gründen versehene Stellungnahmen an 19 Mitgliedstaaten (Bulgarien, Tschechien, Dänemark, Deutschland, Estland, Irland, Spanien, Frankreich, Zypern, Lettland, Luxemburg, Ungarn, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Slowenien, Finnland und Schweden) zu richten, weil diese Länder es versäumt haben, ihr die vollständige Umsetzung der NIS-2-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2022/2555) mitzuteilen.