Die Widerstandsfähigkeit der Demokratie
Europäische Kommission begrüßt Einigung auf verschärfte Vorschriften zu Parteienfinanzierung
Verstöße gegen Datenschutzvorschriften, die darauf abzielen, das Ergebnis der Europawahlen zu beeinflussen, können künftig mit Sanktionen belegt werden
Verstöße gegen Vorschriften über die Finanzierung europäischer politischer Parteien sollen künftig strenger geahndet werden können. Auf einen entsprechenden Vorschlag der Europäischen Kommission haben sich Europäisches Parlament und Mitgliedstaaten geeinigt. Verstöße gegen Datenschutzvorschriften, die darauf abzielen, das Ergebnis der Europawahlen zu beeinflussen, können künftig mit Sanktionen belegt werden. Diese Sanktionen würden sich auf 5 Prozent des Jahresbudgets der betreffenden europäischen politischen Partei oder Stiftung belaufen. Der Erste Kommissionspräsident Frans Timmermans begrüßte die Entscheidung, da sie die Widerstandsfähigkeit der Demokratie in der EU stärke.
Die Sanktionen gegen die Vorschriften zur Parteienfinanzierung werden von der Behörde für europäische politische Parteien und europäische politische Stiftungen verhängt. Darüber hinaus würde jede eines Verstoßes für schuldig befundene Partei oder Stiftung ihr Recht verlieren, für das Jahr, in dem die Sanktion verhängt wurde, Mittel aus dem Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union zu beantragen.
Die Europawahlen im Mai 2019 werden in einem völlig anderen politischen und rechtlichen Umfeld stattfinden als die von 2014. Alle an den Wahlen beteiligten Akteure, insbesondere die Behörden der Mitgliedstaaten und die politischen Parteien, müssen eine besondere Verantwortung für den Schutz des demokratischen Prozesses vor ausländischer Einflussnahme und illegaler Manipulation übernehmen. Die Kommission hat im September 2018 eine Reihe von Maßnahmen präsentiert, um potenzielle Gefahren für die Wahlen anzugehen und damit die Widerstandsfähigkeit der demokratischen Systeme der Union zu stärken.
Die Einigung muss noch formal angekommen werden. (Europäische Kommission: ra)
eingetragen: 21.01.19
Newsletterlauf: 25.02.19
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