Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Schutz personenbezogener Daten


EU-US-Datenschutzschild: Europäische Kommission pocht auf Ernennung einer ständigen Ompudsperson
Der Datenschutzschild ist auch ein Dialog, der langfristig die Konvergenz unserer Systeme bewirken sollte, und zwar auf der Grundlage starker horizontaler Rechte und unabhängiger, strenger Durchsetzungsmaßnahmen



Die Europäische Kommission hat die US-Behörden aufgefordert, bis zum 28. Februar 2019 eine ständige Ombudsperson für den Datenschutz zu benennen. Die Ombudsperson soll sich um Beschwerden über den Zugriff von US-Behörden auf personenbezogene Daten kümmern, die aus der EU im Rahmen des Datenschutzschilds an teilnehmende Unternehmen in den USA wie Google und Microsoft übermittelt werden.

Die Überprüfung zeigt, dass der Datenschutzschild im Großen und Ganzen ein Erfolg ist. Über 3850 Unternehmen wurden zertifiziert, darunter Konzerne wie Google, Microsoft und IBM, aber auch viele KMU", so Kommissionsvizepräsident Andrus Ansip, zuständig für den digitalen Binnenmarkt. "Wir erwarten jetzt von unseren amerikanischen Partnern, dass sie eine ständige Ombudsperson benennen, damit wir garantieren können, dass die Beziehungen zwischen EU und USA im Bereich des Datenschutzes uneingeschränktes Vertrauen verdienen."

Die Europäische Kommission hat ihren Bericht über die zweite jährliche Überprüfung der Funktionsweise des EU-US-Datenschutzschilds veröffentlicht. Daraus geht hervor, dass die Vereinigten Staaten nach wie vor ein angemessenes Schutzniveau für die personenbezogenen Daten gewährleisten, die aus der EU im Rahmen des Datenschutzschilds an teilnehmende Unternehmen in den USA übermittelt werden. Die von den US-Behörden ergriffenen Maßnahmen zur Umsetzung der Empfehlungen der Kommission aus ihrem letztjährigen Bericht haben das Funktionieren des Rahmens verbessert.

Věra Jourová, Kommissarin für Justiz, Verbraucher und Gleichstellung, sagte: "Die EU und die USA stehen beim Schutz personenbezogener Daten zunehmend vor gemeinsamen Herausforderungen, wie der Skandal um Facebook/Cambridge Analytica gezeigt hat. Der Datenschutzschild ist auch ein Dialog, der langfristig die Konvergenz unserer Systeme bewirken sollte, und zwar auf der Grundlage starker horizontaler Rechte und unabhängiger, strenger Durchsetzungsmaßnahmen. Eine solche Konvergenz würde letztlich die Grundlagen des Datenschutzschilds stärken. In der Zwischenzeit müssen alle Elemente des Schutzschilds voll und ganz ihre Arbeit aufgenommen haben, einschließlich der Ombudsperson.

Zu den bereits eingeführten Verbesserungen gehören der Ausbau der Zertifizierungsverfahren durch das US-Handelsministerium und die Intensivierung seiner proaktiven Überwachung des Rahmens. Wie die Kommission in ihrer ersten jährlichen Überprüfung empfahl, hat das Handelsministerium mehrere Mechanismen eingerichtet, z. B. eine Systemkontrolle ("Stichprobenkontrolle"), für die Unternehmen nach dem Zufallsprinzip ausgewählt werden, um zu überprüfen, ob sie die Grundsätze des Datenschutzschilds einhalten.

Von 100 kontrollierten Unternehmen wurden bei 21 Probleme festgestellt, die inzwischen gelöst wurden. Weitere Verfahren zur Überprüfung der Einhaltung umfassen auch die Analyse der Websites der Datenschutzschild-Teilnehmer, um sicherzustellen, dass die Links zu den Datenschutzbestimmungen korrekt sind. Das Handelsministerium hat ein System zur Ermittlung falscher Behauptungen eingerichtet, das verhindert, dass Unternehmen, die nicht zertifiziert wurden, von sich behaupten, sie würden das Datenschutzschild einhalten.

Die US-Wettbewerbsbehörde ("Federal Trade Commission") hat zudem einen proaktiveren Ansatz bei der Durchsetzung unter Beweis gestellt, indem sie nun die Grundsätze des Datenschutzschilds überwacht und auch teilnehmende Unternehmen vorlädt, um Auskunft von ihnen zu verlangen. Was den Zugriff der US-Behörden auf personenbezogene Daten aus Gründen der nationalen Sicherheit betrifft, so wurden die fehlenden Mitglieder des Privacy and Civil Liberties Oversight Board (PCLOB, Stelle zur Überwachung des Schutzes der Privatsphäre und der bürgerlichen Freiheiten) ernannt, womit diese nun wieder beschlussfähig ist. Der PCLOB-Bericht über die Umsetzung der Presidential Policy Directive No. 28 (PPD-28; darin ist der Datenschutz für Nicht-Amerikaner festgelegt) wurde öffentlich zugänglich gemacht. In ihm wird bestätigt, dass der Datenschutz für Nicht-Amerikaner in sämtlichen US-Nachrichtendiensten umgesetzt wird.

Bei der zweiten Überprüfung wurde auch auf relevante datenschutzrechtliche Entwicklungen im Rechtssystem der Vereinigten Staaten eingegangen. Das US-Handelsministerium leitete eine Konsultation zu einem föderalen Datenschutzkonzept ein, an der sich die Kommission beteiligte, und die "Federal Trade Commission" untersucht ihre derzeitigen Befugnisse in diesem Bereich. Betreffend den Skandal um Facebook/Cambridge Analytica nimmt die Kommission die Bestätigung der Federal Trade Commission zur Kenntnis, dass die Ermittlungen in diesem Fall noch andauern.

Die nächsten Schritte
Der Bericht wird dem Europäischen Parlament, dem Rat, dem Europäischen Datenschutzausschuss und den US-Behörden übermittelt.

Die Europäische Kommission erwartet von der US-Regierung, dass sie bis spätestens 28. Februar 2019 einen Kandidaten benennt, der als ständige Ombudsperson fungieren wird. Ist dies bis dahin nicht erfolgt, wird die Kommission in Erwägung ziehen, geeignete Maßnahmen im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung zu ergreifen.

Hintergrund
Der EU-US-Datenschutzschild wurde am12. Juli 2016 beschlossen und trat am 1. August 2016 in Kraft. Dieser Rechtsrahmen gewährleistet den Schutz der Grundrechte aller Personen in der EU, deren personenbezogene Daten zu gewerblichen Zwecken an zertifizierte Unternehmen in den USA übermittelt werden, und schafft Rechtsklarheit für Unternehmen, die auf transatlantische Datenübermittlungen angewiesen sind.

Die Kommission hat sich verpflichtet, die Vereinbarung jedes Jahr darauf hin zu überprüfen, ob sie weiterhin ein angemessenes Schutzniveau für personenbezogene Daten gewährleistet. Nach der ersten jährlichen Überprüfung im Jahr 2017 gab die Kommission eine Reihe von Empfehlungen zur weiteren Verbesserung der praktischen Funktionsweise des Datenschutzschilds ab.

Am 18. Oktober 2018 nahm das für Justiz, Verbraucher und Gleichstellung zuständige Kommissionsmitglied, Věra Jourová, mit dem US-Handelsminister Wilbur Ross die Gespräche über die zweite Überprüfung des EU-US-Datenschutzschilds auf (Erklärung). Die Ergebnisse des Berichts beruhen auf Sitzungen von Mitte Oktober 2018 in Brüssel mit Vertretern aller US-Ministerien, die für die Durchführung des Datenschutzschilds zuständig sind, darunter die Federal Trade Commission, das Office of the Director of National Intelligence (ODNI - Büro des Direktors der nationalen Nachrichtendienste), das Justizministerium und das Außenministerium, auf einer von der Kommission in Auftrag gegebenen Studie über automatisierte Beschlussfassung sowie auf Beiträgen eines breiten Spektrums von Interessenträgern, einschließlich der Rückmeldungen von Unternehmen und Datenschutz-Nichtregierungsorganisationen. Vertreter der unabhängigen Datenschutzbehörden der EU waren ebenfalls an der Überprüfung beteiligt.
(Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 21.01.19
Newsletterlauf: 25.02.19


Meldungen: Europäische Kommission

  • Verluste von Kunststoffpellets verringern

    Die Europäische Kommission begrüßt die zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat erzielte vorläufige Einigung über den Vorschlag der Kommission, die Verschmutzung durch Mikroplastik durch Kunststoffpellets in der gesamten Wertschöpfungskette, auch während des Transports, insbesondere auf See, zu regulieren und zu verhindern. Die neue Verordnung wird die Umwelt schützen und gleichzeitig sicherstellen, dass die europäischen Industrien weiterhin nachhaltig operieren und expandieren können.

  • Schutz vor möglichen Risiken in Spielzeug

    Die Europäische Kommission begrüßt die vorläufige politische Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat über die neuen Vorschriften für die Sicherheit von Spielzeug im Anschluss an den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug vom 28. Juli 2023. Die neue Verordnung wird die Verwendung schädlicher Chemikalien wie PFAS, endokrine Disruptoren und Bisphenole in Spielzeug verbieten. Alle Spielzeuge werden über einen digitalen Produktpass verfügen, um zu verhindern, dass unsicheres Spielzeug, das online und offline verkauft wird, in die EU gelangt.

  • Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz)

    Die Europäische Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden von 25 Mitgliedstaaten sowie Island und Norwegen haben die Ergebnisse einer Überprüfung ("Sweep") von Online-Händlern, die Gebrauchtwaren wie Kleidung, elektronische Geräte oder Spielzeug verkaufen, veröffentlicht. "Sweeps" werden von der Europäischen Kommission koordiniert und von den nationalen Durchsetzungsbehörden zeitgleich durchgeführt. Mit dem aktuellen Sweep sollte überprüft werden, ob die Praktiken dieser Händler mit dem EU-Verbraucherrecht im Einklang stehen. Die Verbraucherschutzbehörden überprüften 356 Online-Händler und stellten fest, dass 185 (52 Prozent) von ihnen möglicherweise gegen das EU-Verbraucherrecht verstoßen.

  • Ziele Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz

    Die Europäische Kommission hat ein neues Paket von Vorschlägen zur Vereinfachung der EU-Vorschriften und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit angenommen, das zusätzliche Investitionen freisetzen soll. Dies ist ein wichtiger Schritt nach vorn bei der Schaffung günstigerer Rahmenbedingungen für Unternehmen in der EU, damit diese wachsen, innovativ sein und hochwertige Arbeitsplätze schaffen können.

  • Stärkung der Arzneimittel-Lieferketten

    Die Kommission hat einen Vorschlag für eine Verordnung vorgelegt, mit der die Verfügbarkeit kritischer Arzneimittel in der EU verbessert werden soll. Ziel des Vorschlags ist es, die menschliche Gesundheit zu schützen, indem Anreize für eine Diversifizierung der Lieferkette geschaffen werden und die Herstellung von Arzneimitteln in der EU gefördert wird. Dadurch wird die Arzneimittelbranche in der EU unterstützt, die einen großen Anteil an unserer Wirtschaftsleistung hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen