Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Geplante bayerische Gigabitförderung


Staatliche Beihilfen: Die Europäische Kommission genehmigt bayerisches Fördervorhaben für Gigabit-Breitbandnetze
Das neue Netz wird Geschwindigkeiten von 200 Megabit pro Sekunde (Mbit/s) für Haushalte und 1 Gigabit pro Sekunde (Gbit/s) für Unternehmen und öffentliche Einrichtungen bieten



Die Europäische Kommission hat ein bayerisches Projekt zum Ausbau von Netzen mit sehr hoher Kapazität in sechs Gemeinden nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Die Beihilfe wird im Einklang mit den EU-Breitbandzielen die Anbindung an sehr schnelle Breitbandnetze in Gebieten ermöglichen, in denen der Markt keine solchen Netze bereitstellt. Die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager erklärte dazu: "Netze mit sehr hoher Kapazität werden für unsere Volkswirtschaften immer wichtiger – für das Bildungs- und das Gesundheitswesen ebenso wie für das verarbeitende Gewerbe und den Verkehr. Unser Beschluss, mit dem erstmals öffentliche Investitionen zur Erreichung der in der Gigabit-Mitteilung festgelegten Konnektivitätsziele genehmigt werden, trägt im Interesse der Bürger und Unternehmen zur Verwirklichung dieser Ziele bei und stellt gleichzeitig sicher, dass der Wettbewerb nicht übermäßig verfälscht wird."

Deutschland hat bei der Kommission die geplante bayerische Gigabitförderung angemeldet, die den Aufbau einer neuen, öffentlich finanzierten Netzinfrastruktur mit sehr hoher Kapazität voranbringen soll, damit Haushalte, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen schnellere Internetverbindungen nutzen können. Die Förderung stellt einen ersten Schritt auf dem Weg zu einem künftigen verstärkten Ausbau dieser Infrastruktur in Deutschland dar.

Das neue Netz wird Geschwindigkeiten von 200 Megabit pro Sekunde (Mbit/s) für Haushalte und 1 Gigabit pro Sekunde (Gbit/s) für Unternehmen und öffentliche Einrichtungen bieten. Diese Breitbandgeschwindigkeiten liegen weit über denen, die den Nutzern derzeit in den Zielgebieten zur Verfügung stehen.
Die Kommission hat nach Prüfung der bayerischen Gigabitförderung festgestellt, dass die neuen Netze eine "wesentliche Verbesserung" der Internetanbindung bewirken werden. Die bayerische Gigabitförderung steht mit den strategischen Zielen der Gigabit-Mitteilung im Einklang, da sie öffentliche Investitionen in Gebieten ermöglicht, in denen die neuen Ziele für das Jahr 2025 noch nicht erreicht sind und private Investoren innerhalb der nächsten drei Jahre keine ausreichende Infrastruktur bereitstellen werden.

Um eine Doppelung von Infrastrukturen zu vermeiden, werden die deutschen Behörden die bestehenden und geplanten Investitionen der Marktteilnehmer wie folgt berücksichtigen:

>> Mit der Infrastruktur sollen die Kunden versorgt werden, die noch keinen Zugang zu bestimmten Mindestgeschwindigkeiten haben, d. h. Haushalte mit weniger als 100 Mbit/s im Download und Unternehmen mit weniger als 200 Mbit/s symmetrisch (Upload und Download) oder 500 Mbit/s im Download.

>> Die neuen Netze werden nicht in Gebieten aufgebaut, in denen eine Infrastruktur mit sehr hoher Kapazität (z. B. ein Glasfasernetz bis zu den Räumlichkeiten der Kunden oder ein aufgerüstetes Kabelnetz) bereits vorhanden oder von privaten Investoren geplant ist.

>> Gebiete, in denen zwei oder mehr Netze schnelle Breitbandverbindungen (mindestens 30 Mbit/s) bieten, sind ebenfalls von der Förderung ausgeschlossen.

Die Beihilfe wird auf der Grundlage offener, transparenter und diskriminierungsfreier Ausschreibungen gewährt, an denen sich Anbieter aller Technologien beteiligen können. Auf dieser Grundlage hat die Kommission die bayerische Gigabitförderung nach ihren Breitbandleitlinien genehmigt. Die Förderung dient den in der Gigabit-Mitteilung der Kommission festgelegten strategischen Zielen der EU. In der Mitteilung wird zu Investitionen in Netze mit sehr hoher Kapazität aufgerufen.

Der Beschluss ist der erste, bei dem eine Fördermaßnahme unter Berücksichtigung der Ziele der Gigabit-Mitteilung geprüft wurde. Die Kommission hat damit erstmals eine Maßnahme genehmigt, weil sie eine "wesentliche Verbesserung" im Sinne dieser Mitteilung bewirkt.

Hintergrund
Auf der Grundlage der Breitbandziele der EU für 2020 hat die Kommission in ihrer Gigabit-Mitteilung den Konnektivitätsbedarf für den Aufbau einer europäischen Gigabit-Gesellschaft ermittelt, in der Netze mit sehr hoher Kapazität die breite Nutzung und Entwicklung von Produkten, Dienstleistungen und Anwendungen im digitalen Binnenmarkt ermöglichen.

Nach den geltenden Leitlinien für staatliche Beihilfen für den Breitbandausbau von 2013 sind solche öffentlichen Investitionen zulässig, wenn ein Marktversagen vorliegt und die Investitionen eine "wesentliche Verbesserung" bewirken. Zum Schutz des Wettbewerbs und zur Wahrung der Anreize für private Investitionen müssen aber auch bestimmte andere Kriterien berücksichtigt werden.

Die sechs bayerischen Gemeinden, die die Förderung in Anspruch nehmen können, sind Berching, Ebersberg, Huthurm, Kammerstein, Kleinostheim und Kulmbach.
(Europäische Kommission: ra)


eingetragen: 28.12.18
Newsletterlauf: 31.01.19


Meldungen: Europäische Kommission

  • Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems

    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder mit hohem Risiko, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen, aktualisiert. Akteure in der EU, die unter den Rahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche fallen, müssen bei Transaktionen, an denen die betreffenden Länder beteiligt sind, erhöhte Wachsamkeit walten lassen - eine wichtige Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems.

  • Umsetzung der FRTB-Eigenkapitalanforderungen

    Die Europäische Kommission hat einen delegierten Rechtsakt angenommen, der den Geltungsbeginn der grundlegenden Überprüfung des Handelsbuchs (FRTB) in der EU um ein weiteres Jahr verschiebt. Somit greift der verbleibende Teil der internationalen Basel-III-Standards erst ab dem 1. Januar 2027. Mit der FRTB sollen ausgefeiltere Methoden zur Messung von Risiken eingeführt werden, damit die Eigenkapitalanforderungen besser zu den Risiken passen, denen die Banken bei ihren Tätigkeiten an den Kapitalmärkten tatsächlich ausgesetzt sind.

  • Bereitstellung von Satellitenkapazitäten

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt. Sowohl SES als auch Intelsat sind weltweit tätige Satellitennetzbetreiber, die geostationäre Satelliten besitzen und betreiben. Während beide Unternehmen ihren Hauptsitz in Luxemburg haben und im EWR tätig sind, befinden sich die Haupttätigkeiten und der Verwaltungssitz von Intelsat in den USA.

  • Handelsbeziehungen zwischen EU und Kanada

    Eine Studie zeigt: Das umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen der EU und Kanada fördert Handelsexporte und diversifizierte Lieferketten in allen EU-Mitgliedstaaten. Die Studie, die von unabhängigen Sachverständigen im Rahmen der Verpflichtung der Kommission zu einer faktengestützten Politikgestaltung durchgeführt wurde, liefert eindeutige Beweise dafür, dass ein offener, regelbasierter, berechenbarer und kooperativer Handel funktioniert.

  • Finanzmittel mobilisieren

    Die Europäische Kommission hat ein Maßnahmenpaket angenommen, das dazu beitragen soll, den EU-Verbriefungsrahmen einfacher und zweckmäßiger zu machen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen haben das Ziel, Verbriefungstätigkeiten in der EU zu erleichtern, ohne die Finanzstabilität zu beeinträchtigen. Ein stärkerer und einfacherer Verbriefungsrahmen kann dazu beitragen, mehr Investitionen in die Realwirtschaft zu lenken, und so das Wirtschaftswachstum, Innovationen und die Schaffung von Arbeitsplätzen in der gesamten EU fördern. Diese Überarbeitung ist die erste Gesetzgebungsinitiative, die im Rahmen der Strategie für eine Spar- und Investitionsunion vorgeschlagen wurde.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen