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Verschmutzung der Ozeane vermeiden


Einwegkunststoffprodukte: Europäische Kommission begrüßt ehrgeizige Einigung über neue Vorschriften zur Reduzierung von Abfällen im Meer
Umwelt-Compliance: Die neue EU-Richtlinie über Einwegkunststoffprodukte wird das weltweit ehrgeizigste Rechtsinstrument zur Bekämpfung von Abfällen im Meer sein



Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union haben eine vorläufige politische Einigung über die ehrgeizigen neuen Maßnahmen erzielt, die die Kommission für die Bekämpfung von Abfällen im Meer an ihrer Quelle vorgeschlagen hat und die auf die zehn Kunststofferzeugnisse, die am häufigsten an unseren Stränden anzutreffen sind, sowie auf zurückgelassene Fanggeräte ausgerichtet sind.

Die Einigung basiert auf dem Vorschlag zu Einwegkunststoffen‚ den die Kommission im Mai als Teil der weltweit ersten umfassenden Kunststoffstrategie vorgelegt hat, die Anfang dieses Jahres angenommen wurde, um die Bürgerinnen und Bürger sowie die Umwelt vor der Belastung durch Kunststoffe zu schützen und zugleich Wachstum und Innovation zu fördern. Die neuen Vorschriften tragen zu dem umfassenderen Bemühen bei, den Übergang Europas zu einer nachhaltigeren Kreislaufwirtschaft zu ermöglichen, wie es sich im Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft vom Dezember 2015 widerspiegelt. Sie werden die Unternehmen sowie die Verbraucherinnen und Verbraucher in Europa zu weltweiten Spitzenreitern bei der Herstellung und Nutzung nachhaltiger Alternativen machen, mit denen Abfälle im Meer und eine Verschmutzung der Ozeane vermieden werden, und damit ein Problem mit globalen Auswirkungen angehen.

Der für nachhaltige Entwicklung zuständige Erste Vizepräsident Frans Timmermans erklärte: "Ich freue mich sehr über die ehrgeizige Einigung, die über den Kommissionsvorschlag zur Reduzierung von Einwegkunststoffprodukten erzielt wurde. Diese Einigung trägt wirklich zum Schutz unserer Menschen und unseres Planeten bei. Die Europäerinnen und Europäer sind sich bewusst, dass Kunststoffabfälle ein enormes Problem darstellen, und die EU als Ganzes hat echten Mut bewiesen, dagegen anzugehen, womit wir uns bei der Bekämpfung von Kunststoffabfällen im Meer weltweit an die Spitze gesetzt haben. Ebenso wichtig ist, dass wir mit den vereinbarten Lösungen auch ein neues kreislauforientiertes Geschäftsmodell anstoßen und aufzeigen, wie unsere Wirtschaft auf einen nachhaltigeren Pfad geführt werden kann."

Der für Arbeitsplätze, Wachstum, Investitionen und Wettbewerbsfähigkeit zuständige Vizepräsident Jyrki Katainen fügte hinzu: "Für das Kunststoffproblem muss unbedingt eine Lösung gefunden werden. Dies eröffnet auch neue Chancen für Innovation, Wettbewerbsfähigkeit und die Schaffung von Arbeitsplätzen. Wir werden diese Chancen mit der Industrie im Rahmen der "Allianz für die Kunststoffkreislaufwirtschaft" eingehend erörtern. Mit der Einigung zeigen wir, dass Europa eine intelligente wirtschaftliche und ökologische Entscheidung trifft und sich auf eine wirklich kreislauforientierte Kunststoffwirtschaft hinbewegt."

Der für Umwelt, Meerespolitik und Fischerei zuständige Kommissar Karmenu Vella erklärte: "Wenn es so weit kommt, dass Sie in einem Jahr Ihren Fisch in einer Plastiktüte und im Jahr darauf diese Tüte in einem Fisch nach Hause bringen, müssen wir umgehend und entschlossen handeln. Ich freue mich daher über die Einigung zwischen Parlament und Rat. Wir haben einen großen Schritt getan, um die Menge an Einwegkunststoffprodukten in unserer Wirtschaft, unseren Meeren und letztlich in unserem Körper zu verringern."

Unterschiedliche Maßnahmen für unterschiedliche Produkte
Die neue EU-Richtlinie über Einwegkunststoffprodukte wird das weltweit ehrgeizigste Rechtsinstrument zur Bekämpfung von Abfällen im Meer sein. Sie sieht verschiedene Maßnahmen für verschiedene Produktkategorien vor. Wenn ohne Weiteres erschwingliche Alternativen zur Verfügung stehen, wird das Inverkehrbringen von Einwegkunststoffprodukten verboten. Dies gilt etwa für Kunststoff-Wattestäbchen, Besteck, Teller, Trinkhalme, Rührstäbchen und Luftballonstäbe aus Kunststoff, für Produkte aus oxo-abbaubaren Kunststoffen sowie für Lebensmittel- und Getränkebehältnisse aus expandiertem Polystyrol. Bei anderen Produkten liegt der Schwerpunkt auf der Eindämmung ihres Verbrauchs durch entsprechende Maßnahmen der Mitgliedstaaten, auf Vorgaben für die Gestaltung und Kennzeichnung sowie auf Verpflichtungen der Hersteller zur Bewirtschaftung von Abfällen und zur Säuberung der Umwelt.

Nächste Schritte
Die erzielte vorläufige Einigung muss nun vom Europäischen Parlament und vom Rat förmlich gebilligt werden. Nach der Billigung wird die neue Richtlinie im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht, und die Mitgliedstaaten müssen sie nach zwei Jahren umsetzen.

Hintergrund
Mit dieser Initiative wird das in der europäischen Kunststoffstrategie angekündigte Vorhaben umgesetzt, gegen Kunststoffabfälle und ihre verheerenden Auswirkungen durch legislative Maßnahmen vorzugehen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen werden einen Beitrag zum Übergang Europas zu einer Kreislaufwirtschaft sowie zur Erreichung der Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen und zur Umsetzung der klimapolitischen Verpflichtungen und industriepolitischen Ziele der EU leisten.

Im Dezember 2015 hat die Juncker-Kommission ein ehrgeiziges neues Paket zur Kreislaufwirtschaft angenommen, das europäischen Unternehmen und Verbrauchern den Übergang zu einer stabileren und stärker kreislauforientierten Wirtschaft erleichtern soll, in der Ressourcen nachhaltiger genutzt werden. Das Paket hat das Silodenken in der Kommission aufgebrochen und leistet einen Beitrag zu allgemeinen politischen Prioritäten, indem es sich mit Klimawandel und Umweltfragen befasst und gleichzeitig Beschäftigung, Wirtschaftswachstum, Investitionen und soziale Gerechtigkeit fördert. Es wurde von einem zentralen Projektteam unter dem gemeinsamen Vorsitz des Ersten Vizepräsidenten Frans Timmermans und des Vizepräsidenten Jyrki Katainen unter enger Einbeziehung der Kommissionsmitglieder Karmenu Vella und Elżbieta Bieńkowska vorbereitet. Zahlreiche weitere Kommissionsmitglieder waren ebenfalls an der Ausarbeitung beteiligt und trugen dazu bei, die Instrumente zu ermitteln, die ein breites Spektrum von Politikbereichen optimal abdecken.

Mit der vorgeschlagenen Richtlinie wird ein ähnlicher Ansatz verfolgt wie mit der erfolgreichen Richtlinie über Kunststofftragetaschen aus dem Jahr 2015, die zu einem raschen Wandel des Verbraucherverhaltens geführt hat. Die neuen Maßnahmen werden sowohl ökologische als auch ökonomische Vorteile bringen, z. B.:
Vermeidung der Emission von 3,4 Mio. Tonnen CO2-Äquivalent;
Vermeidung von Umweltschäden, die sich bis 2030 auf 22 Mrd. EUR belaufen würden;
Einsparungen für die Verbraucher in Höhe von geschätzten 6,5 Mrd. EUR.

Die Richtlinie über Einwegkunststoffe wird durch weitere Maßnahmen zur Bekämpfung der Meeresverschmutzung ergänzt, wie etwa die Richtlinie über Hafenauffangeinrichtungen‚ zu der das Europäische Parlament und der Rat erst vergangene Woche eine vorläufige Einigung erzielt haben. Diese Richtlinie betrifft Abfälle von Schiffen, wobei der Schwerpunkt auf Meeresabfällen aus Quellen auf See liegt. Sie enthält Maßnahmen, mit denen sichergestellt wird, dass auf Schiffen erzeugte oder auf See gesammelte Abfälle stets an Land gebracht und in Häfen recycelt und verarbeitet werden.

Die Europäische Kommission hat zudem Anfang des Monats die "Allianz für die Kunststoffkreislaufwirtschaft" ins Leben gerufen, eine Allianz der wichtigsten Industrieakteure, die die gesamte Wertschöpfungskette für Kunststoffe abdecken. Sie ist Teil der anhaltenden Bemühungen der Kommission, die Vermüllung mit Kunststoffen zu verringern, den Anteil an recycelten Kunststoffen zu erhöhen und Marktinnovation zu fördern. Ziel der Allianz ist es, die Wirtschaftlichkeit und Qualität des Kunststoffrecyclings in Europa zu verbessern. Sie wird insbesondere das Angebot von und die Nachfrage nach recycelten Kunststoffen besser aufeinander abstimmen. Hierbei handelt es sich um das Haupthindernis für einen gut funktionierenden EU-Markt für recycelte Kunststoffe.
(Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 28.12.18
Newsletterlauf: 29.01.19


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