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Funktionsweise des EU-US-Datenschutzschilds


EU-US-Datenschutzschild: Die zweite Überprüfung zeigt Verbesserungen, doch sollte bis zum 28. Februar 2019 eine ständige Ombudsperson ernannt werden
Die EU und die USA stehen beim Schutz personenbezogener Daten zunehmend vor gemeinsamen Herausforderungen, wie der Skandal um Facebook/Cambridge Analytica gezeigt hat



Die Europäische Kommission veröffentlicht ihren Bericht über die zweite jährliche Überprüfung der Funktionsweise des EU-US-Datenschutzschilds. Aus dem diesjährigen Bericht geht hervor, dass die Vereinigten Staaten nach wie vor ein angemessenes Schutzniveau für die personenbezogenen Daten gewährleisten, die aus der EU im Rahmen des Datenschutzschilds an teilnehmende Unternehmen in den USA übermittelt werden. Die von den US-Behörden ergriffenen Maßnahmen zur Umsetzung der Empfehlungen der Kommission aus ihrem letztjährigen Bericht haben das Funktionieren des Rahmens verbessert. Die Kommission erwartet jedoch von den US-Behörden noch, dass sie bis zum 28. Februar 2019 eine ständige Ombudsperson benennen, die an die Stelle der derzeit amtierenden tritt. Eine ständige Ombudsperson stellt einen wichtigen Mechanismus dar, der gewährleistet, dass Beschwerden über den Zugriff von US-Behörden auf personenbezogene Daten behandelt werden.

Andrus Ansip, der für den digitalen Binnenmarkt zuständige Vizepräsident der Kommission, erklärte hierzu: "Die Überprüfung zeigt, dass der Datenschutzschild im Großen und Ganzen ein Erfolg ist. Über 3850 Unternehmen wurden zertifiziert, darunter Konzerne wie Google, Microsoft und IBM, aber auch viele KMU. Damit besteht ein operativer Rahmen für die kontinuierliche Verbesserung und Stärkung der Funktionsweise des Datenschutzschilds. Wir erwarten jetzt von unseren amerikanischen Partnern, dass sie eine ständige Ombudsperson benennen, damit wir garantieren können, dass die Beziehungen zwischen EU und USA im Bereich des Datenschutzes uneingeschränktes Vertrauen verdienen."

Věra Jourová, Kommissarin für Justiz, Verbraucher und Gleichstellung, äußerte sich wie folgt: "Die EU und die USA stehen beim Schutz personenbezogener Daten zunehmend vor gemeinsamen Herausforderungen, wie der Skandal um Facebook/Cambridge Analytica gezeigt hat. Der Datenschutzschild ist auch ein Dialog, der langfristig die Konvergenz unserer Systeme bewirken sollte, und zwar auf der Grundlage starker horizontaler Rechte und unabhängiger, strenger Durchsetzungsmaßnahmen. Eine solche Konvergenz würde letztlich die Grundlagen des Datenschutzschilds stärken. In der Zwischenzeit müssen alle Elemente des Schutzschilds voll und ganz ihre Arbeit aufgenommen haben, einschließlich der Ombudsperson.

Zu den bereits eingeführten Verbesserungen gehören der Ausbau der Zertifizierungsverfahren durch das US-Handelsministerium und die Intensivierung seiner proaktiven Überwachung des Rahmens. Wie die Kommission in ihrer ersten jährlichen Überprüfung empfahl, hat das Handelsministerium mehrere Mechanismen eingerichtet, z. B. eine Systemkontrolle ("Stichprobenkontrolle"), für die Unternehmen nach dem Zufallsprinzip ausgewählt werden, um zu überprüfen, ob sie die Grundsätze des Datenschutzschilds einhalten. Von 100 kontrollierten Unternehmen wurden bei 21 von ihnen Probleme festgestellt, die inzwischen gelöst wurden. Weitere Verfahren zur Überprüfung der Einhaltung umfassen auch die Analyse der Websites der Datenschutzschild-Teilnehmer, um sicherzustellen, dass die Links zu den Datenschutzbestimmungen korrekt sind. Das Handelsministerium hat ein System zur Ermittlung falscher Behauptungen eingerichtet, das verhindert, dass Unternehmen, die nicht zertifiziert wurden, von sich behaupten, sie würden das Datenschutzschild einhalten.

Die US-Wettbewerbsbehörde ("Federal Trade Commission") hat zudem einen proaktiveren Ansatz bei der Durchsetzung unter Beweis gestellt, indem sie nun die Grundsätze des Datenschutzschilds überwacht und auch teilnehmende Unternehmen vorlädt, um Auskunft von ihnen zu verlangen.

Was den Zugriff der US-Behörden auf personenbezogene Daten aus Gründen der nationalen Sicherheit betrifft, so wurden die fehlenden Mitglieder des Privacy and Civil Liberties Oversight Board (PCLOB, Stelle zur Überwachung des Schutzes der Privatsphäre und der bürgerlichen Freiheiten) ernannt, womit diese nun wieder beschlussfähig ist. Der PCLOB-Bericht über die Umsetzung der Presidential Policy Directive No. 28 (PPD-28; darin ist der Datenschutz für Nicht-Amerikaner festgelegt) wurde öffentlich zugänglich gemacht. In ihm wird bestätigt, dass der Datenschutz für Nicht-Amerikaner in sämtlichen US-Nachrichtendiensten umgesetzt wird.

Bei der zweiten Überprüfung wurde auch auf relevante datenschutzrechtliche Entwicklungen im Rechtssystem der Vereinigten Staaten eingegangen. Das US-Handelsministerium leitete eine Konsultation zu einem föderalen Datenschutzkonzept ein, an der sich die Kommission beteiligte, und die "Federal Trade Commission" untersucht ihre derzeitigen Befugnisse in diesem Bereich. Betreffend den Skandal um Facebook/Cambridge Analytica nimmt die Kommission die Bestätigung der Federal Trade Commission zur Kenntnis, dass die Ermittlungen in diesem Fall noch andauern.

Die nächsten Schritte
Der Bericht wird dem Europäischen Parlament, dem Rat, dem Europäischen Datenschutzausschuss und den US-Behörden übermittelt.

Die Europäische Kommission erwartet von der US-Regierung, dass sie bis spätestens 28. Februar 2019 einen Kandidaten benennt, der als ständige Ombudsperson fungieren wird. Ist dies bis dahin nicht erfolgt, wird die Kommission in Erwägung ziehen, geeignete Maßnahmen im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung zu ergreifen.

Hintergrund
Der EU-US-Datenschutzschild wurde am12. Juli 2016 beschlossen und trat am 1. August 2016 in Kraft. Dieser Rechtsrahmen gewährleistet den Schutz der Grundrechte aller Personen in der EU, deren personenbezogene Daten zu gewerblichen Zwecken an zertifizierte Unternehmen in den USA übermittelt werden, und schafft Rechtsklarheit für Unternehmen, die auf transatlantische Datenübermittlungen angewiesen sind.

Die Kommission hat sich verpflichtet, die Vereinbarung jedes Jahr darauf hin zu überprüfen, ob sie weiterhin ein angemessenes Schutzniveau für personenbezogene Daten gewährleistet. Nach der ersten jährlichen Überprüfung im Jahr 2017 gab die Kommission eine Reihe von Empfehlungen zur weiteren Verbesserung der praktischen Funktionsweise des Datenschutzschilds ab.

Am 18. Oktober 2018 nahm das für Justiz, Verbraucher und Gleichstellung zuständige Kommissionsmitglied, Věra Jourová, mit dem US-Handelsminister Wilbur Ross die Gespräche über die zweite Überprüfung des EU-US-Datenschutzschilds auf (Erklärung). Die Ergebnisse des Berichts beruhen auf Sitzungen von Mitte Oktober 2018 in Brüssel mit Vertretern aller US-Ministerien, die für die Durchführung des Datenschutzschilds zuständig sind, darunter die Federal Trade Commission, das Office of the Director of National Intelligence (ODNI - Büro des Direktors der nationalen Nachrichtendienste), das Justizministerium und das Außenministerium, auf einer von der Kommission in Auftrag gegebenen Studie über automatisierte Beschlussfassung sowie auf Beiträgen eines breiten Spektrums von Interessenträgern, einschließlich der Rückmeldungen von Unternehmen und Datenschutz-Nichtregierungsorganisationen. Vertreter der unabhängigen Datenschutzbehörden der EU waren ebenfalls an der Überprüfung beteiligt.
(Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 28.12.18
Newsletterlauf: 29.01.19


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