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Bekämpfung von Cyberkriminalität


CEPOL: Die Europäische Kommission schlägt Verbesserungen bei der Aus- und Fortbildung von Strafverfolgungsbediensteten in der EU vor
Grenzüberschreitende Kriminalität lässt sich nur durch die grenzübergreifende Zusammenarbeit von Polizei, Zoll, Grenzschutz und anderen Behörden wirkungsvoll bekämpfen

(05.08.14) - Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, die CEPOL durch die Bereitstellung besserer und wirksamerer Mittel für die Aus- und Fortbildung von Strafverfolgungsbeamten in der EU in ihrer Rolle als Europäische Agentur für die Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet der Strafverfolgung zu stärken.

In den letzten zehn Jahren sind die organisierten kriminellen Netze komplexer und vielfältiger geworden als je zuvor und haben sich noch weiter über Landesgrenzen ausgedehnt. Grenzüberschreitende Kriminalität lässt sich nur durch die grenzübergreifende Zusammenarbeit von Polizei, Zoll, Grenzschutz und anderen Behörden wirkungsvoll bekämpfen. Ohne ausreichende Schulung und ohne ausreichendes Vertrauen in die Fähigkeit der Partner kann diese Zusammenarbeit aber nicht ihre volle Wirkung entfalten. Durch den Vorschlag soll die CEPOL in die Lage versetzt werden, die Aus- und Fortbildung an diese sich ständig wandelnde Umgebung anzupassen. Hierzu werden zum Beispiel Lehrmittel und -initiativen in Bereichen wie der Bekämpfung von Cyberkriminalität sowie des Drogen- und Menschenhandels bereitgestellt.

"Die Aus- und Fortbildung von Strafverfolgungsbediensteten ist für eine operative Zusammenarbeit und für den Aufbau gegenseitigen Vertrauens von entscheidender Bedeutung. Durch unseren Vorschlag wird sichergestellt, dass die CEPOL die Polizei und andere Mitarbeiter der Strafverfolgungsbehörden in Zukunft besser bei der Erledigung ihrer täglichen Aufgaben, der Verbesserung ihrer Fähigkeiten und dem wirksamen Vorgehen vor Ort unterstützen kann", erklärte die EU-Kommissarin für Inneres Cecilia Malmström.

Konkret schlägt die Kommission Folgendes vor:

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Ausweitung des Aufgabenbereichs der CEPOL, damit die Agentur die Schulungsmaßnahmen für Strafverfolgungsbedienstete aller Dienstgrade und für Bedienstete von Zoll- und anderen Behörden, die sich mit der Bekämpfung von grenzüberschreitender Kriminalität befassen, unterstützen, weiterentwickeln, durchführen und koordinieren kann

>> stärkere Fokussierung der Arbeit der CEPOL auf die Straftaten, die den Bürgern am meisten schaden und eine grenzübergreifende Zusammenarbeit (gemäß den auf EU-Ebene festgelegten Prioritäten für die operative Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden) am dringendsten erfordern

>> Aktualisierung und Präzisierung der Ziele der CEPOL zwecks Förderung des Auf- und Ausbaus der regionalen und bilateralen Zusammenarbeit unter den Mitgliedstaaten und

>> Befassung der CEPOL mit der Aufgabe, Lehrmittel und -methoden zu entwickeln und regelmäßig auf den neuesten Stand zu bringen, um die Fähigkeiten von Strafverfolgungsbediensteten im Sinne des lebenslangen Lernens zu verbessern.

Hintergrund
Durch den vorgelegten Vorschlag für eine Verordnung zur Errichtung einer Agentur der Europäischen Union für die Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet der Strafverfolgung enthält die CEPOL das Mandat und die nötigen Ressourcen zur Umsetzung des im März 2013 von der Kommission vorgeschlagenen Europäischen Fortbildungsprogramms für den Bereich Strafverfolgung.

Der Vorschlag steht mit dem kürzlich getroffenen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates im Einklang, der einen Umzug der CEPOL nach Budapest vorsieht. Der derzeitige Standort der CEPOL in Bramshill (Vereinigtes Königreich) soll im September 2014 geschlossen werden. (Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

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    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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