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Vertrauen ins rasch wachsende App-Angebot erhöhen


In-App-Käufe: Besserer Schutz der Nutzer von Online-Spielen dank des gemeinsamen Vorgehens von Europäischer Kommission und Mitgliedstaaten
Verzicht auf die Verwendung des Wortes "free" oder "kostenlos", wenn die Spiele In-App-Käufe umfassen

(06.08.14) - Nachdem es in den EU-Ländern zahlreiche Beschwerden im Zusammenhang mit In-App-Käufen in Online-Spielen (darunter auch viele versehentliche Käufe durch Kinder) gegeben hatte, haben sich die nationalen Behörden und die Europäische Kommission zusammengetan, um Lösungen zu finden.

Die koordinierte Durchsetzungsmaßnahme zu In-App-Käufen in Online-Spielen und in Spielen für mobile Geräte hat echte Fortschritte in Form von greifbaren Ergebnissen erzielt. Die betreffende Branche hat eine Reihe von Zusagen gemacht, um auf die Bedenken der Verbraucher einzugehen. Dadurch wird sich das Vertrauen der Verbraucher in das rasch wachsende App-Angebot erhöhen.

"Es ist die erste Durchsetzungsmaßnahme dieser Art, bei der sich die Europäische Kommission und die nationalen Behörden zusammengetan haben. Ich freue mich, dass dies zu greifbaren Ergebnissen führt. Für die Verbraucherinnen und Verbraucher ist das von großer Bedeutung. Vor allem Kinder müssen besser geschützt werden, wenn sie online spielen. Die Maßnahme liefert zudem wertvolle Erkenntnisse für die laufenden Überlegungen darüber, wie sich die Durchsetzung von Verbraucherrechten in der Europäischen Union am effizientesten organisieren lässt. Die Aktion hat gezeigt, dass sich Zusammenarbeit lohnt und zu einem besseren Verbraucherschutz in allen Mitgliedstaaten beiträgt", sagte der für Verbraucherpolitik zuständige EU-Kommissar Neven Mimica.

Vizepräsidentin Neelie Kroes, zuständig für die Digitale Agenda, fügte hinzu: "Die Kommission unterstützt Innovationen im Bereich der Apps. In-App-Verkäufe sind ein legitimes Geschäftsmodell, doch müssen die Anbieter, wenn sie diese neuen Geschäftsideen entwickeln, das EU-Recht verstehen und beachten."

Das gemeinsame Positionspapier, auf das sich nationale Verbraucherschutzbehörden im Rahmen des CPC-Netzes verständigt hatten und das im Dezember 2013 Apple, Google und der Interactive Software Federation of Europe (ISFE) übermittelt worden ist, enthält u. a. folgende Forderungen:

>> Bei Spielen, die als "free" bzw. "kostenlos" beworben werden, darf es keine Irreführung der Verbraucher hinsichtlich der wahren Kosten geben.

>> Die Spiele dürfen Kinder nicht direkt dazu auffordern, Produkte zu kaufen oder Erwachsene zu überreden, die Produkte für sie zu kaufen.

>> Die Verbraucher müssen über die Zahlungsmodalitäten angemessen informiert und Geldbeträge dürfen nicht per Voreinstellung ohne ausdrückliches Einverständnis des Verbrauchers abgebucht werden.

>> Die Händler müssen eine E-Mail-Adresse angeben, die die Verbraucher für Fragen oder Beschwerden nutzen können.

Über das in EU-Vorschriften geregelte Verfahren für die Zusammenarbeit zwischen den Verbraucherschutzbehörden (consumer protection cooperation – CPC) waren Apple, Google und einschlägige Verbände aufgefordert worden, EU-weite Lösungen für die aufgetauchten Probleme vorzulegen.

Google hat inzwischen zahlreiche Änderungen beschlossen, die bis Ende September 2014 umgesetzt sein sollen: Völliger Verzicht auf die Verwendung des Wortes "free" oder "kostenlos", wenn die Spiele In-App-Käufe umfassen; Formulierung gezielter Leitlinien für die App-Entwickler , um "direkte Aufforderungen an Kinder" im Sinne des EU-Rechts auszuschließen; befristete Maßnahmen als Beitrag zur Kontrolle der Einhaltung von EU-Verbraucherschutzvorschriften. Google hat außerdem seine Standardvoreinstellungen so angepasst, dass die Bezahlung vor jedem In-App-Kauf durch den Verbraucher genehmigt werden muss, sofern der Verbraucher diese Einstellungen nicht von sich aus verändert.

Apple will sich mit den Kritikpunkten, insbesondere im Zusammenhang mit der Zahlungsermächtigung, befassen, hat aber bisher leider keine konkreten und umgehenden Lösungsvorschläge vorgelegt. Auch gibt es für die Umsetzung dieser eventuellen Änderungen bislang keine festen Zusagen und keinen Zeitplan. Die CPC-Behörden werden die Gespräche mit Apple fortsetzen, damit das Unternehmen detaillierte Angaben zu den geforderten Veränderungen macht und seine Geschäftspraktiken an dem gemeinsamen Positionspapier orientiert.

Die mitgliedstaatlichen Durchsetzungsbehörden und die Europäische Kommission haben die Verbände der Entwickler von Online-Spielen und ‑Spielplattformen außerdem aufgefordert, über konkrete Reaktionen auf die im gemeinsamen Positionspapier aufgeworfenen Fragen nachzudenken; eine Option wäre, Leitlinien oder Standards aufzustellen, die den CPC-Standpunkt einschließen.

Die Durchsetzung, eventuell auch mit gerichtlichen Mitteln, ist Sache der nationalen Behörden, die jetzt prüfen werden, wie mit den noch offenen juristischen Fragen umzugehen ist.

Die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten werden das Thema weiterhin im Auge behalten und dabei insbesondere darauf achten, inwieweit die eingegangenen Verpflichtungen die Bedenken im CPC-Positionspapier tatsächlich entkräften.

Hintergrund
Aufgrund der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Verordnung) sind die nationalen Verbraucherschutzbehörden in einem europaweiten Durchsetzungsnetz miteinander verknüpft. Dank dieses Rahmens kann eine nationale Behörde ihre Partnerbehörde in einem anderen Mitgliedstaat ersuchen, bei einem grenzübergreifenden Verstoß gegen EU-Verbraucherschutzbestimmungen tätig zu werden. Die Zusammenarbeit betrifft verschiedene Verbraucherschutzvorschriften, etwa die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken oder die Richtlinie über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen. (Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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