Möglichkeiten legaler Zuwanderung
Das EU-Zuwanderungsportal ist die erste Anlaufstelle für aktuelle, praktische Informationen über die Zuwanderungsverfahren und -politik der EU und der EU-Mitgliedsländer
Auch Zuwanderer, die bereits in der EU leben, kennen nicht immer ihre Rechte
(06.12.11) - Wo beantrage ich eine deutsche Arbeitserlaubnis? Brauche ich als indischer Staatsbürger eine Aufenthaltserlaubnis, um in Spanien studieren zu können? Mein Arbeitgeber hat mich ausgebeutet – bei wem kann ich um Hilfe fragen?
Die EU-Kommissarin für Inneres, Cecilia Malmström, hat das EU-Zuwanderungsportal eröffnet. Es enthält praktische Informationen für Personen aus Nicht-EU-Ländern, die in die EU ziehen möchten. Die Website richtet sich auch an Zuwanderer, die bereits in der EU leben und von einem Mitgliedsland in ein anderes umziehen möchten. Sie enthält nach Kategorien gegliederte Informationen über die Zuwanderungsverfahren in allen 27 EU-Mitgliedsländern.
Kommissarin Malmström erklärte: "Viele Menschen, die in der Europäischen Union leben möchten, wissen nicht, welche Möglichkeiten es gibt, wie sie eine Aufenthaltserlaubnis beantragen können oder welche Risiken die illegale Einwanderung birgt. Auch Zuwanderer, die bereits in der EU leben, kennen nicht immer ihre Rechte. Wir müssen zuverlässige, leicht zugängliche Informationen zu diesen manchmal komplizierten Verfahren bereitstellen."
Hintergrund
Das EU-Zuwanderungsportal ist die erste Anlaufstelle für aktuelle, praktische Informationen über die Zuwanderungsverfahren und -politik der EU und der EU-Mitgliedsländer. Arbeitnehmer/-innen, Forscher/-innen und Studierende sowie Menschen, die zu ihren bereits in der EU lebenden Familien ziehen möchten, finden hier auf sie zugeschnittene Informationen über das gewünschte Zielland. Über direkte Links werden sie zu den Internetseiten nationaler Zuwanderungsbehörden weitergeleitet. Außerdem erfahren sie mehr über ihre Rechte und darüber, ob sie zur Einreise in die EU ein Visum benötigen.
Das EU-Zuwanderungsportal erklärt, welche Möglichkeiten legaler Zuwanderung es gibt, und klärt gleichzeitig über die Risiken illegaler Zuwanderung – Menschenhandel und Schleuserbanden – auf. Es enthält unter anderem ein umfassendes Verzeichnis von Regierungsstellen und Nichtregierungsorganisationen. Neben Zuwanderern und potenziellen Zuwanderern können sich auch einschlägige Hilfsorganisationen sowie Einwanderungsbehörden, Arbeitsämter und Lehrkräfte auf dem Portal informieren.
Das Portal http://ec.europa.eu/immigration/ steht derzeit in Englisch und Französisch zur Verfügung.
Eine arabische und spanische Fassung der Website ist in Arbeit. Darüber hinaus soll das Portal an verschiedene technische Plattformen angepasst und damit zugänglicher werden.
Bei der Entwicklung des EU-Zuwanderungsportals hat die Kommission alle Akteure zu Rate gezogen – Migrantenhilfsorganisationen, Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände und religiöse Gruppen in den Herkunfts-, Durchreise- und Zielländern. Diese Konsultationen fanden in Belgien, Deutschland, Frankreich, Mali, Spanien und Tschechien statt.
20,1 Millionen Menschen in der EU sind Staatsbürgerinnen und Staatsbürger aus Nicht-EU-Ländern. Sie machen rund 4 Prozent der EU-Gesamtbevölkerung aus.
Im Jahr 2010 stellten die EU-Mitgliedstaaten und die Schengen-Länder über 11 Millionen Visa aus.
Die Zahl der illegal in die EU oder innerhalb der EU geschleusten Menschen beläuft sich schätzungsweise auf mehrere Hunderttausend pro Jahr.
(Europäische Kommission: ra)
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