Elektronisches Verbrauchsteuerkontrollsystem
Steuern: Effizientere Zusammenarbeit bei der Erhebung von Verbrauchsteuern
Verbindliche Regeln für den Informationsaustausch zwischen den nationalen Behörden und direktere Kontakte zwischen den Betrugsbekämpfungsstellen
(06.12.11) - Die Kommission hat neue Regeln für die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden auf dem Gebiet der Verbrauchsteuern vorgeschlagen, durch die die Erhebung der Steuern beschleunigt und die Kontrolle der Einnahmen durch die Mitgliedstaaten verbessert werden soll. Die neue Verordnung würde die bestehenden Rechtsvorschriften ersetzen, um dem im April 2010 eingeführten elektronischen Verbrauchsteuerkontrollsystem (Excise Movement and Control System – EMCS) besser Rechnung tragen zu können. Ein Teil des Informationsaustauschs über die Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren (Alkohol, Tabakwaren und Energieerzeugnisse) erfolgt noch immer manuell zwischen den Mitgliedstaaten. Durch den computergestützten Informationsaustausch wird die Erhebung geschuldeter Verbrauchsteuern erleichtert und beschleunigt.
Algirdas Šemeta, Kommissar für Steuern und Zollunion, Audit und Betrugsbekämpfung, erklärte: "In Zeiten der Haushaltskonsolidierung ist eine effiziente Steuererhebung für die Mitgliedstaaten von entscheidender Bedeutung. Im Binnenmarkt müssen die Steuerverwaltungen in der Lage sein, Daten mit anderen Mitgliedstaaten schnell und effizient auszutauschen, um ihre Einnahmen ordnungsgemäß erheben zu können. Diese Verordnung ist ein weiterer Schritt auf dem Weg zu einem aus steuerlicher Sicht stärker integrierten Binnenmarkt."
Mit dem Vorschlag sollen die Regeln für die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden überarbeitet werden, damit die Vorzüge des EMCS voll ausgeschöpft werden können. Die neue Verordnung ersetzt insbesondere die manuellen durch automatisierte Verfahren, sofern die entsprechenden Informationen im EMCS elektronisch verfügbar sind. Diese umfassen beispielsweise Informationen über Straßenkontrollen oder Unterbrechungen bei der Beförderung von Waren.
Der Vorschlag regelt zudem die Rechte und Pflichten der Mitgliedstaaten in Bezug auf Ersuchen, die sie einander übermitteln können, sowie in Bezug auf bereitzustellende Informationen, Fristen für die Beantwortung von Ersuchen und die Verwendung von Standardformaten für diese Austauschverfahren. Damit soll das Verfahren zur Erhebung und Einziehung von Verbrauchsteuern für die Mitgliedstaaten so reibungslos und effizient wie möglich gestaltet werden.
Hintergrund
Die bestehende Verordnung über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden ist seit 2004 in Kraft. Sie sieht verbindliche Regeln für den Informationsaustausch zwischen den nationalen Behörden und direktere Kontakte zwischen den Betrugsbekämpfungsstellen vor. Die Kommission hat heute einen Vorschlag zur Änderung dieser Regeln vorgelegt, um sie auf die Vorzüge des neuen elektronischen Verbrauchsteuerkontrollsystems (Excise Movement and Control System – EMCS) abzustimmen.
Das EMCS ist ein computergestütztes System zur Überwachung der Beförderung von Waren, für die noch Steuern entrichtet werden müssen. Das bei solchen Beförderungen mitzuführende Papierdokument (das begleitende Verwaltungsdokument) wurde im April 2010 durch elektronische Nachrichten ersetzt, die über die Verwaltungen der Mitgliedstaaten vom Versender zum Empfänger übermittelt werden. Durch die bevorstehende neue EMCS-Phase werden die manuellen Verfahren der Verwaltungszusammenarbeit durch elektronische Verfahren ersetzt, und die manuelle Erstellung von Betriebsdatenstatistiken über die Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren wird teilweise überflüssig.
Nächste Schritte
Der Verordnungsentwurf wird nun im Hinblick auf eine zügige Annahme von Rat und Europäischem Parlament erörtert.
Weitere Einzelheiten über das EMCS sind zu finden unter:
http://ec.europa.eu/taxation_customs/taxation/excise_duties/circulation_control/index_de.htm
(Europäische Kommission: ra)
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