Horizontale Überschneidungen der Tätigkeiten
Fusionskontrolle : Kommission gibt grünes Licht für die Übernahme des Futtermittelherstellers KoroFrance durch die Cargill Group
Die Europäische Kommission prüfte insbesondere die Auswirkungen der geplanten Übernahme auf den Markt für Mischfutter und Futtermischungen sowie den Markt für rohes und raffiniertes Saatenöl
(06.12.11) – Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme des französischen Unternehmens KoroFrance, der Holdinggesellschaft des Futtermittelherstellers Provimi Group, durch das US-Unternehmen Cargill nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Die Kommission hat festgestellt, dass der geplante Zusammenschluss wettbewerbsrechtlich unbedenklich ist, da das fusionierte Unternehmen weiterhin eine Reihe von Wettbewerbern hat.
Die Kommission prüfte insbesondere die Auswirkungen der geplanten Übernahme auf den Markt für Mischfutter und Futtermischungen sowie den Markt für rohes und raffiniertes Saatenöl.
Die Prüfung ergab, dass die horizontalen Überschneidungen der Tätigkeiten von Cargill und KoroFrance in den Bereichen Mischfutter und Futtermischungen wettbewerbsrechtlich unbedenklich sind, da die beiden Unternehmen zusammen nur einen relativ geringen Marktanteil haben und es im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) genügend andere Anbieter gibt.
Die Kommission hat ferner die vertikale Zusammenführung der Tätigkeit von Cargill auf den Märkten für rohes und raffiniertes Saatenöl und der Tätigkeit von KoroFrance im Futtermittelsektor untersucht. Sie gelangte zu dem Schluss, dass ein Ausschluss der Wettbewerber von KoroFrance vom Markt unwahrscheinlich ist, da diese ihren Bedarf an rohem Saatenöl auch bei anderen Anbietern decken können. Cargill verfügt zwar in einigen Mitgliedstaaten über einen hohen Marktanteil bei der Lieferung von rohem Saatenöl an die Futtermittelindustrie, doch besteht auch hier kein Ausschlussrisiko, da die Futtermittelindustrie nur einen kleinen Anteil an der Gesamtnachfrage nach raffiniertem Saatenöl hat und das Unternehmen nach dem Zusammenschluss weiterhin ein kleiner Abnehmer für diese Öle sein wird.
Deshalb kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der wirksame Wettbewerb im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder in einem wesentlichen Teil desselben durch den Zusammenschluss nicht erheblich beeinträchtigt wird.
Der Zusammenschluss wurde am 11. Oktober 2011 bei der Kommission angemeldet.
Hintergrund
Cargill ist ein international in der Herstellung und im Vertrieb von Lebensmitteln und landwirtschaftlichen Erzeugnissen tätiges Privatunternehmen und bietet außerdem Risikomanagementprodukte und -dienstleistungen an. Zu den Geschäftsfeldern von Cargill zählen ferner Handel mit Getreide und Grundstoffen, Verarbeitung und Raffination von Ölsaaten und Getreide, Mehlmüllerei, Fleischverarbeitung sowie Finanzdienstleistungen.
Fusionskontrollvorschriften und -verfahren
1989 wurde die Kommission damit betraut, Fusionen und Übernahmen zwischen Unternehmen zu prüfen, deren Umsatz bestimmte Schwellenwerte übersteigt (vgl. Artikel 1 der Fusionskontrollverordnung ). Sie hat die Aufgabe, dafür zu sorgen, dass Zusammenschlüsse den wirksamen Wettbewerb weder im gesamten EWR noch in einem wesentlichen Teil desselben erheblich behindern.
Der weitaus größte Teil der Zusammenschlüsse ist wettbewerbsrechtlich unbedenklich und wird nach einer Routineprüfung genehmigt. Nach der Anmeldung muss die Kommission innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden, ob sie den Zusammenschluss in Phase I genehmigt oder ein eingehendes Prüfverfahren (Phase II) einleitet. (Europäische Kommission: ra)
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