Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Horizontale Überschneidungen der Tätigkeiten


Fusionskontrolle : Kommission gibt grünes Licht für die Übernahme des Futtermittelherstellers KoroFrance durch die Cargill Group
Die Europäische Kommission prüfte insbesondere die Auswirkungen der geplanten Übernahme auf den Markt für Mischfutter und Futtermischungen sowie den Markt für rohes und raffiniertes Saatenöl


(06.12.11) – Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme des französischen Unternehmens KoroFrance, der Holdinggesellschaft des Futtermittelherstellers Provimi Group, durch das US-Unternehmen Cargill nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Die Kommission hat festgestellt, dass der geplante Zusammenschluss wettbewerbsrechtlich unbedenklich ist, da das fusionierte Unternehmen weiterhin eine Reihe von Wettbewerbern hat.

Die Kommission prüfte insbesondere die Auswirkungen der geplanten Übernahme auf den Markt für Mischfutter und Futtermischungen sowie den Markt für rohes und raffiniertes Saatenöl.

Die Prüfung ergab, dass die horizontalen Überschneidungen der Tätigkeiten von Cargill und KoroFrance in den Bereichen Mischfutter und Futtermischungen wettbewerbsrechtlich unbedenklich sind, da die beiden Unternehmen zusammen nur einen relativ geringen Marktanteil haben und es im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) genügend andere Anbieter gibt.

Die Kommission hat ferner die vertikale Zusammenführung der Tätigkeit von Cargill auf den Märkten für rohes und raffiniertes Saatenöl und der Tätigkeit von KoroFrance im Futtermittelsektor untersucht. Sie gelangte zu dem Schluss, dass ein Ausschluss der Wettbewerber von KoroFrance vom Markt unwahrscheinlich ist, da diese ihren Bedarf an rohem Saatenöl auch bei anderen Anbietern decken können. Cargill verfügt zwar in einigen Mitgliedstaaten über einen hohen Marktanteil bei der Lieferung von rohem Saatenöl an die Futtermittelindustrie, doch besteht auch hier kein Ausschlussrisiko, da die Futtermittelindustrie nur einen kleinen Anteil an der Gesamtnachfrage nach raffiniertem Saatenöl hat und das Unternehmen nach dem Zusammenschluss weiterhin ein kleiner Abnehmer für diese Öle sein wird.

Deshalb kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der wirksame Wettbewerb im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder in einem wesentlichen Teil desselben durch den Zusammenschluss nicht erheblich beeinträchtigt wird.

Der Zusammenschluss wurde am 11. Oktober 2011 bei der Kommission angemeldet.

Hintergrund
Cargill ist ein international in der Herstellung und im Vertrieb von Lebensmitteln und landwirtschaftlichen Erzeugnissen tätiges Privatunternehmen und bietet außerdem Risikomanagementprodukte und -dienstleistungen an. Zu den Geschäftsfeldern von Cargill zählen ferner Handel mit Getreide und Grundstoffen, Verarbeitung und Raffination von Ölsaaten und Getreide, Mehlmüllerei, Fleischverarbeitung sowie Finanzdienstleistungen.

Fusionskontrollvorschriften und -verfahren
1989 wurde die Kommission damit betraut, Fusionen und Übernahmen zwischen Unternehmen zu prüfen, deren Umsatz bestimmte Schwellenwerte übersteigt (vgl. Artikel 1 der Fusionskontrollverordnung ). Sie hat die Aufgabe, dafür zu sorgen, dass Zusammenschlüsse den wirksamen Wettbewerb weder im gesamten EWR noch in einem wesentlichen Teil desselben erheblich behindern.

Der weitaus größte Teil der Zusammenschlüsse ist wettbewerbsrechtlich unbedenklich und wird nach einer Routineprüfung genehmigt. Nach der Anmeldung muss die Kommission innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden, ob sie den Zusammenschluss in Phase I genehmigt oder ein eingehendes Prüfverfahren (Phase II) einleitet. (Europäische Kommission: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Verringerung der Mehrwertsteuer-Compliance-Lücke

    Laut einem von der Europäischen Kommission veröffentlichten neuen Bericht haben die meisten EU-Mitgliedstaaten zwischen 2018 und 2022 erhebliche Fortschritte bei der Erhebung der Mehrwertsteuer erzielt.

  • FuEuI im Mittelpunkt der EU-Wirtschaft

    Die europäische Industrie hat ihre Investitionen in Forschung und Entwicklung (FuE;E) im Jahr 2023 um 9,8 Prozent erhöht und damit das Wachstum der FuE-Investitionen der Unternehmen in den USA (+5,9 Prozent) und China (+9,6 Prozent) erstmals seit 2013 übertroffen, so die veröffentlichte neue Ausgabe des EU-Anzeigers für industrielle FuE;E-Investitionen.

  • Einführung eines Flugemissionslabels

    Die EU-Kommission hat eine Verordnung zur Einführung eines Flugemissionslabels (FEL) angenommen, das eine klare und vertrauenswürdige Methode zur Berechnung der Flugemissionen bietet. Fluggesellschaften, die Flüge innerhalb der EU durchführen oder aus der EU abfliegen, können sich freiwillig diesem Gütesiegel anschließen, das ab Juli 2025 voll funktionsfähig sein wird.

  • Änderungen des derzeitigen Rechtsrahmens

    Die Europäische Kommission schlägt gezielte Änderungen des derzeitigen Rechtsrahmens vor, der in der Verordnung über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse (GMO) festgelegt ist, und legt eine neue Verordnung über die grenzüberschreitende Durchsetzung der Vorschriften über unlautere Handelspraktiken vor.

  • Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen

    Die Europäische Kommission ist nach eingehender Prüfung des Sachverhalts zu dem Schluss gelangt, dass eine deutsche Beihilfemaßnahme im Umfang von 1,9 Mrd. EUR zur Unterstützung von DB Cargo, eines der führenden Schienengüterverkehrsunternehmen in Europa, mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen