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Strafverfolgungsdatenbanken auf EU-Ebene


Bewertung des strafrechtlichen Instrumentariums: Keine weiteren EU-weiten Datenbanken
Bedeutung einer hohen Datenqualität und eines funktionierenden Datenschutzes


(08.01.13) - Der Austausch von Informationen ist für die Strafverfolgungsbehörden sowohl bei der Bekämpfung organisierter Schwerkriminalität (wie Terrorismus, Menschen-, Waffen- und Drogenhandel) als auch beim grenzüberschreitenden Vorgehen gegen einzelne Straftäter (Mord, sexuelle Gewalt gegen Kinder usw.) ein zentrales Instrument. Die Europäische Kommission hat eine Mitteilung angenommen, in der sie den Informationsaustausch in der EU bewertet und Empfehlungen für konkrete Verbesserungen gibt.

Dabei kommt sie zu dem Schluss, dass der Informationsaustausch grundsätzlich gut funktioniert und keine neuen Strafverfolgungsdatenbanken auf EU-Ebene erforderlich sind. Allerdings sollten die bestehenden Instrumente der EU besser genutzt werden, und der Informationsaustausch sollte straffer organisiert werden - insbesondere durch die Schaffung zentraler Anlaufstellen für die Strafverfolgungsbehörden in jedem Mitgliedstaat.

Die Mitteilung unterstreicht die Bedeutung einer hohen Datenqualität und eines funktionierenden Datenschutzes und erläutert, wie die EU die Mitgliedstaaten dabei unterstützen kann, z.B. durch Bereitstellung von Finanzmitteln und Fortbildungsangeboten.

"Die Verbesserung des grenzüberschreitenden Informationsaustauschs ist kein Selbstzweck. Es geht darum, Kriminalität wirksamer zu bekämpfen und den Schaden für die Opfer und die europäische Wirtschaft zu mindern. Die bestehenden Maßnahmen funktionieren in der Regel gut, so dass kein Bedarf an neuen Datenbanken für Strafverfolgungszwecke besteht. Aber es gibt Raum für Verbesserungen. Insbesondere müssen die vereinbarten Rechtsvorschriften vollständig umgesetzt und von allen Mitgliedstaaten konsequent angewandt werden", erklärte die EU-Kommissarin für Inneres, Cecilia Malmström.

Beispiele für EU-Instrumente, die dem Informationsaustausch dienen:
>> Mit der Schwedischen Initiative
wurden Regeln und insbesondere Fristen für den Austausch von Informationen und Erkenntnissen zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten eingeführt, die die Durchführung strafrechtlicher Ermittlungen und polizeilicher Erkenntnisgewinnungsverfahren erleichtern sollen.

>> Mit dem Prümer Vertrag wurde ein System für den automatisierten Austausch von DNA-Daten, Fingerabdrücken und Kfz-Zulassungsdaten geschaffen, das den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten zur Untersuchung von Straftaten den direkten Zugriff auf diese Daten ermöglicht.

>> Europol bietet den Mitgliedstaaten mit den nationalen Europol-Stellen eine Plattform zum Austausch kriminalpolizeilicher Erkenntnisse und Informationen. Die Mitgliedstaaten können die Daten für ihre Ermittlungen verwenden, während Europol die dem Amt zugänglich gemachten Daten seinem Auftrag entsprechend für Analysen verwendet.

>>Für den Informationsaustausch und die operative Zusammenarbeit zwischen den nationalen Koordinierungszentren und mit Frontex wird derzeit ein Europäisches Grenzüberwachungssystem (Eurosur) entwickelt, das dazu beitragen soll, die Lagebeurteilung und Reaktionsfähigkeit bei der Bekämpfung der illegalen Migration und grenzüberschreitenden Kriminalität an den Außengrenzen der EU zu verbessern.

Hintergrund
Mit ihrer Mitteilung kommt die Kommission einer Aufforderung im Stockholmer Programm nach: Sie sollte bewerten, ob angesichts der bestehenden Instrumente ein europäisches Informationsaustauschmodell benötigt wird. Sie stützt sich dabei auf ihre Mitteilung von 2010, die einen Überblick über das Informationsmanagement im Bereich Freiheit, Sicherheit und Recht gibt, sowie auf die 2009 vereinbarte EU-Strategie für das Informationsmanagement im Bereich der inneren Sicherheit (Schlussfolgerungen des Rates vom 30. November 2009) und die von den Mitgliedstaaten, der Kommission und Europol ergriffenen Maßnahmen zu ihrer Umsetzung. Ferner stützt sie sich auf eine mit nationalen und anderen Sachverständigen (EDPS, EU-Agenturen, Interpol) vorgenommene Bestandsaufnahme, eine einschlägige Studie und auf Gespräche mit sonstigen Interessenvertretern, z.B. den Datenschutzbehörden. (Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems

    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder mit hohem Risiko, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen, aktualisiert. Akteure in der EU, die unter den Rahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche fallen, müssen bei Transaktionen, an denen die betreffenden Länder beteiligt sind, erhöhte Wachsamkeit walten lassen - eine wichtige Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems.

  • Umsetzung der FRTB-Eigenkapitalanforderungen

    Die Europäische Kommission hat einen delegierten Rechtsakt angenommen, der den Geltungsbeginn der grundlegenden Überprüfung des Handelsbuchs (FRTB) in der EU um ein weiteres Jahr verschiebt. Somit greift der verbleibende Teil der internationalen Basel-III-Standards erst ab dem 1. Januar 2027. Mit der FRTB sollen ausgefeiltere Methoden zur Messung von Risiken eingeführt werden, damit die Eigenkapitalanforderungen besser zu den Risiken passen, denen die Banken bei ihren Tätigkeiten an den Kapitalmärkten tatsächlich ausgesetzt sind.

  • Bereitstellung von Satellitenkapazitäten

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt. Sowohl SES als auch Intelsat sind weltweit tätige Satellitennetzbetreiber, die geostationäre Satelliten besitzen und betreiben. Während beide Unternehmen ihren Hauptsitz in Luxemburg haben und im EWR tätig sind, befinden sich die Haupttätigkeiten und der Verwaltungssitz von Intelsat in den USA.

  • Handelsbeziehungen zwischen EU und Kanada

    Eine Studie zeigt: Das umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen der EU und Kanada fördert Handelsexporte und diversifizierte Lieferketten in allen EU-Mitgliedstaaten. Die Studie, die von unabhängigen Sachverständigen im Rahmen der Verpflichtung der Kommission zu einer faktengestützten Politikgestaltung durchgeführt wurde, liefert eindeutige Beweise dafür, dass ein offener, regelbasierter, berechenbarer und kooperativer Handel funktioniert.

  • Finanzmittel mobilisieren

    Die Europäische Kommission hat ein Maßnahmenpaket angenommen, das dazu beitragen soll, den EU-Verbriefungsrahmen einfacher und zweckmäßiger zu machen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen haben das Ziel, Verbriefungstätigkeiten in der EU zu erleichtern, ohne die Finanzstabilität zu beeinträchtigen. Ein stärkerer und einfacherer Verbriefungsrahmen kann dazu beitragen, mehr Investitionen in die Realwirtschaft zu lenken, und so das Wirtschaftswachstum, Innovationen und die Schaffung von Arbeitsplätzen in der gesamten EU fördern. Diese Überarbeitung ist die erste Gesetzgebungsinitiative, die im Rahmen der Strategie für eine Spar- und Investitionsunion vorgeschlagen wurde.

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