Wettbewerbsdruck durch mehrere Konkurrenten
Fusionskontrolle: Europäische Kommission genehmigt Übernahme des deutschen Automobilzulieferers ixetic durch kanadischen Konkurrenten Magna
Kommission prüfte die Auswirkungen der geplanten Übernahme auf die Märkte für Vakuumpumpen für Bremssysteme und Ölpumpen für Getriebe und Motoren
(20.12.12) - Die Europäische Kommission hat den geplanten Zusammenschluss zweier Automobilzulieferer, in dessen Rahmen das Unternehmen Magna International Inc (Kanada) die deutsche ixetic Verwaltungs GmbH übernimmt, nach der EU-Fusionskontrollverordnung freigegeben. Die Untersuchung der Kommission hat bestätigt, dass das zusammengeschlossene Unternehmen nach wie vor dem Wettbewerbsdruck mehrerer Konkurrenten ausgesetzt sein wird und dass den Kunden auf allen betroffenen Märkten noch genügend andere Anbieter zur Verfügung stehen werden.
Die Kommission prüfte die Auswirkungen der geplanten Übernahme auf die Märkte für Vakuumpumpen für Bremssysteme und Ölpumpen für Getriebe und Motoren, auf denen sich die Tätigkeiten der beteiligten Unternehmen überschneiden.
Da sich die Geschäftsbereiche der beteiligten Unternehmen geografisch ergänzen und es starke, ernstzunehmende Wettbewerber auf dem Markt gibt, kam die Kommission zu dem Schluss, dass die geplante Übernahme wettbewerbsrechtlich unbedenklich ist.
Das Vorhaben wurde am 23. Oktober 2012 bei der Kommission angemeldet.
Unternehmen und Produkte
Magna ist ein weltweit tätiger diversifizierter Automobilzulieferer, der Automobiltechnik, Baugruppen, Module und Komponenten entwickelt, produziert und vertreibt. Abnehmer seiner weltweit vertriebenen Produkte und Dienstleistungen sind vorwiegend Originalausrüster (OEM) für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge.
Der Automobilzulieferer ixetic hat sich auf die Entwicklung und Fertigung von Hydraulik- und Vakuumpumpen für vorwiegend in Europa ansässige OEM spezialisiert. (Europäische Kommission: ra)
Meldungen: Europäische Kommission
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Überarbeitung einschlägiger Vorschriften
Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.
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Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur
Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.
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Einhaltung von Verpflichtungszusagen
Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.
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Marktbeherrschende Stellung
Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.
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Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo
Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.