Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Modernisierungsmaßnahmen werden finanziert


Staatliche Beihilfen: Kommission genehmigt Ausgleich für griechische Post (ELTA) für die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen
ELTA erhält für die Erfüllung ihrer Gemeinwohlverpflichtungen keine Überkompensation erhält


(08.02.12) - Die Europäische Kommission hat eine Zuwendung Griechenlands in Höhe von 52 Mio. EUR für die griechische Post (ELTA) zur Modernisierung ihrer Infrastruktur und qualitativen Verbesserung der öffentlichen Dienstleistungen nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Die Kommission war zu dem Ergebnis gelangt, dass die Vereinbarkeit mit den EU-Beihilfevorschriften gegeben ist, weil ELTA für die Erfüllung ihrer Gemeinwohlverpflichtungen keine Überkompensation erhält.

Mit der staatlichen Zuwendung werden Modernisierungsmaßnahmen finanziert, um
>> das Dienstleistungsangebot für die Bürger in ganz Griechenland und vor allem in den Randgebieten des Landes breiter zu fächern,
>> die Verfügbarkeit bereits angebotener Dienstleistungen zu erhöhen sowie die Erbringung neuer Dienstleistungen für eine weit größere Zahl von Nutzern zu unterstützen und
>> die Kosten der öffentlichen Dienstleistungen zu senken.

Die Kommission prüfte die Maßnahme auf der Grundlage des 2005 angenommenen Gemeinschaftsrahmens für staatliche Beihilfen, die als Ausgleich für die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen gewährt werden. Danach können die Erbringer öffentlicher Dienstleistungen für die Nettokosten, die ihnen aus der Erfüllung ihrer Gemeinwohlverpflichtungen entstehen, einen Ausgleich erhalten, der jedoch nicht zu Überkompensation führen darf.

Die Kommission stellte fest, dass die Zuwendung ELTA im Einklang mit dem Gemeinschaftsrahmen die Möglichkeit bietet, einen Teil der Kosten für die Modernisierung seiner Infrastruktur zu decken und während der wirtschaftlichen Nutzungsdauer der geförderten Investitionen (2012-2021) einen angemessenen Gewinn zu erzielen. Daher ist die Maßnahme nach Auffassung der Kommission mit dem für die Anwendung der Wettbewerbsregeln auf Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse maßgeblichen Artikel 106 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) vereinbar.

Hintergrund
Die griechische Post (ELTA) ist der staatliche griechische Postbetreiber, der mit dem Universalpostdienst und weiteren Diensten von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse betraut wurde (so z. B. mit grundlegenden Bankdienstleistungen (Quittungen, Auszahlung von Sozialleistungen und Renten, Bezahlung von Rechnungen, Barzahlungen) oder der Ausstellung von Lizenzen, Bescheinigungen und Zertifikaten, die der Staat an die Bürger schickt).

Die Maßnahme wurde am 9. Dezember 2011 bei der Kommission angemeldet. Das Modernisierungsbudget, das von der Kommission bereits 2003 genehmigt und ELTA auf der Grundlage des 2. und 3. gemeinschaftlichen Förderkonzepts im Rahmen des Programms "Informationsgesellschaft" gewährt worden war, wird dadurch um zwei Jahre verlängert und um 52 Mio. EUR aufgestockt.

Die 2003 gewährten Zuschüsse ermöglichten es ELTA, seine grundlegende Infrastruktur zu verbessern, die Produktqualität insgesamt zu erhöhen und auf neue Technologien gestützte Dienste zu entwickeln, um die Qualitätsanforderungen der Richtlinie 2002/39/EG zur Änderung der Richtlinie 97/67/EG im Hinblick auf die weitere Liberalisierung des Marktes für Postdienste in der Gemeinschaft zu erfüllen.

Dennoch ist die Qualität der Postdienstleistungen in Griechenland im Vergleich zu anderen Mitgliedstaaten nach wie vor gering, was teils auf die geographischen Rahmenbedingungen in Griechenland und teils auf die im Vergleich zu den meisten europäischen Postbetreibern geringere Modernisierung der Dienste zurückzuführen ist.

Die neuen durch die Zuwendung geförderten Investitionen werden ELTA in die Lage versetzen, sich an den wachsenden Bedarf auch an spezielleren Dienstleistungen von (privaten wie geschäftlichen) Postdienstnutzern sowie an die veränderten Bedingungen infolge der sukzessiven Umstellung auf elektronische Dienste anzupassen und hochwertige Universaldienste zu erbringen.

Die Kommission hat drei weitere Beihilfebeschlüsse im Postsektor erlassen, die Deutschland, Belgien bzw. Frankreich betreffen. (Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems

    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder mit hohem Risiko, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen, aktualisiert. Akteure in der EU, die unter den Rahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche fallen, müssen bei Transaktionen, an denen die betreffenden Länder beteiligt sind, erhöhte Wachsamkeit walten lassen - eine wichtige Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems.

  • Umsetzung der FRTB-Eigenkapitalanforderungen

    Die Europäische Kommission hat einen delegierten Rechtsakt angenommen, der den Geltungsbeginn der grundlegenden Überprüfung des Handelsbuchs (FRTB) in der EU um ein weiteres Jahr verschiebt. Somit greift der verbleibende Teil der internationalen Basel-III-Standards erst ab dem 1. Januar 2027. Mit der FRTB sollen ausgefeiltere Methoden zur Messung von Risiken eingeführt werden, damit die Eigenkapitalanforderungen besser zu den Risiken passen, denen die Banken bei ihren Tätigkeiten an den Kapitalmärkten tatsächlich ausgesetzt sind.

  • Bereitstellung von Satellitenkapazitäten

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt. Sowohl SES als auch Intelsat sind weltweit tätige Satellitennetzbetreiber, die geostationäre Satelliten besitzen und betreiben. Während beide Unternehmen ihren Hauptsitz in Luxemburg haben und im EWR tätig sind, befinden sich die Haupttätigkeiten und der Verwaltungssitz von Intelsat in den USA.

  • Handelsbeziehungen zwischen EU und Kanada

    Eine Studie zeigt: Das umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen der EU und Kanada fördert Handelsexporte und diversifizierte Lieferketten in allen EU-Mitgliedstaaten. Die Studie, die von unabhängigen Sachverständigen im Rahmen der Verpflichtung der Kommission zu einer faktengestützten Politikgestaltung durchgeführt wurde, liefert eindeutige Beweise dafür, dass ein offener, regelbasierter, berechenbarer und kooperativer Handel funktioniert.

  • Finanzmittel mobilisieren

    Die Europäische Kommission hat ein Maßnahmenpaket angenommen, das dazu beitragen soll, den EU-Verbriefungsrahmen einfacher und zweckmäßiger zu machen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen haben das Ziel, Verbriefungstätigkeiten in der EU zu erleichtern, ohne die Finanzstabilität zu beeinträchtigen. Ein stärkerer und einfacherer Verbriefungsrahmen kann dazu beitragen, mehr Investitionen in die Realwirtschaft zu lenken, und so das Wirtschaftswachstum, Innovationen und die Schaffung von Arbeitsplätzen in der gesamten EU fördern. Diese Überarbeitung ist die erste Gesetzgebungsinitiative, die im Rahmen der Strategie für eine Spar- und Investitionsunion vorgeschlagen wurde.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen