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Gemeinsames Ziel des Verhaltenskodex


Erste Fortschritte im Kampf gegen Online-Hetze
Kodex verpflichtet IT-Unternehmen zu einer Reihe von Maßnahmen zur Bekämpfung von Hassreden im Netz



Wie Facebook, Twitter, Google und Microsoft ihre Zusagen zur Bekämpfung von illegaler Hetze im Internet seit der Vereinbarung des Verhaltenskodex einhalten, zeigt eine erste Evaluierung, die die EU-Kommission vorgelegt hat. 28 Prozent aller Meldungen über mutmaßliche Hassbotschaften haben dazu geführt, dass der entsprechende Inhalt entfernt wurde. Allerdings wurden nur 40 Prozent der Meldungen innerhalb von 24 Stunden nach ihrem Eingang geprüft. Mit dem seit Ende März 2016 geltenden Verhaltenskodex haben sich IT-Unternehmen jedoch verpflichtet, die Mehrzahl der Meldungen innerhalb dieser Zeitspanne zu bearbeiten.

Věra Jourová, EU-Kommissarin für Justiz, Verbraucherschutz und Gleichstellung erklärte hierzu: "Es ist unsere Pflicht, Menschen in Europa vor der Anstiftung zu Hass und Gewalt im Internet zu schützen. Das ist das gemeinsame Ziel des Verhaltenskodex. Die letzten Wochen und Monate haben uns gezeigt, dass Social Media-Unternehmen ihrer wichtigen Rolle und Verantwortung nachkommen müssen, wenn es um Phänomene wie Online-Radikalisierung, illegale Hetze oder gefälschte Nachrichten geht. Auch wenn sich IT-Unternehmen in die richtige Richtung bewegen, zeigen die ersten Ergebnisse auch, dass IT-Unternehmen noch mehr tun müssen, um erfolgreich zu sein."

Zu der ersten Einschätzung waren zwölf Nichtregierungsorganisationen aus insgesamt neun EU-Staaten gelangt. Sie hatten die Reaktionen von IT-Unternehmen auf Meldungen zu Hasskommentaren über einen Zeitraum von sechs Wochen analysiert. Von den 600 Meldungen, die in dem Zeitraum insgesamt eingegangen sind, wurden 28 Prozent entfernt. 40 Prozent der Meldungen wurden innerhalb von 24 Stunden empfangen, 43 Prozent erst nach 48 Stunden.

Die Kommission hatte den Verhaltenskodex am 31. März 2016 zusammen mit Facebook, Twitter, YouTube und Microsoft eingeführt. Der Kodex verpflichtet IT-Unternehmen zu einer Reihe von Maßnahmen zur Bekämpfung von Hassreden im Netz. Dazu gehört etwa die schnellere Prüfung und Entfernung von Hasskommentaren. Außerdem werden IT-Unternehmen dazu angehalten, bestehende Partnerschaften mit zivilgesellschaftlichen Organisationen auszubauen, die dabei helfen, Inhalte zu melden, mit denen zu Gewalt und Hass aufgerufen wird.

Wie die IT-Unternehmen betonen, soll der Verhaltenskodex sowohl als Richtschnur für ihre eigenen Tätigkeiten als auch zum Austausch bewährter Praktiken mit anderen Internet-Unternehmen, Plattformen und Social Media-Unternehmen dienen.

Gemäß dem Rahmenbeschluss zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit gilt insbesondere die öffentliche Aufstachelung zu Gewalt oder Hass gegen eine nach den Kriterien der Rasse, Hautfarbe, Religion, Abstammung oder nationalen oder ethnischen Herkunft definierte Gruppe von Personen oder gegen ein Mitglied einer solchen Gruppe als Straftat. Dies ist die Rechtsgrundlage für die Definition illegaler Inhalte im Internet.

Das Recht auf freie Meinungsäußerung gehört zu den zentralen europäischen Werten, die geschützt werden müssen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die wichtige Unterscheidung zwischen Inhalten gemacht, die "den Staat oder eine Gruppe der Bevölkerung beleidigen, schockieren oder verstören", und Inhalten, die eine tatsächliche und ernsthafte Aufstachelung zu Gewalt und Hass darstellen. Der Gerichtshof hat klargestellt, dass Staaten Letzteres verbieten und unter Strafe stellen dürfen. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 29.12.16
Home & Newsletterlauf: 13.01.17



Meldungen: Europäische Kommission

  • Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems

    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder mit hohem Risiko, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen, aktualisiert. Akteure in der EU, die unter den Rahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche fallen, müssen bei Transaktionen, an denen die betreffenden Länder beteiligt sind, erhöhte Wachsamkeit walten lassen - eine wichtige Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems.

  • Umsetzung der FRTB-Eigenkapitalanforderungen

    Die Europäische Kommission hat einen delegierten Rechtsakt angenommen, der den Geltungsbeginn der grundlegenden Überprüfung des Handelsbuchs (FRTB) in der EU um ein weiteres Jahr verschiebt. Somit greift der verbleibende Teil der internationalen Basel-III-Standards erst ab dem 1. Januar 2027. Mit der FRTB sollen ausgefeiltere Methoden zur Messung von Risiken eingeführt werden, damit die Eigenkapitalanforderungen besser zu den Risiken passen, denen die Banken bei ihren Tätigkeiten an den Kapitalmärkten tatsächlich ausgesetzt sind.

  • Bereitstellung von Satellitenkapazitäten

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt. Sowohl SES als auch Intelsat sind weltweit tätige Satellitennetzbetreiber, die geostationäre Satelliten besitzen und betreiben. Während beide Unternehmen ihren Hauptsitz in Luxemburg haben und im EWR tätig sind, befinden sich die Haupttätigkeiten und der Verwaltungssitz von Intelsat in den USA.

  • Handelsbeziehungen zwischen EU und Kanada

    Eine Studie zeigt: Das umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen der EU und Kanada fördert Handelsexporte und diversifizierte Lieferketten in allen EU-Mitgliedstaaten. Die Studie, die von unabhängigen Sachverständigen im Rahmen der Verpflichtung der Kommission zu einer faktengestützten Politikgestaltung durchgeführt wurde, liefert eindeutige Beweise dafür, dass ein offener, regelbasierter, berechenbarer und kooperativer Handel funktioniert.

  • Finanzmittel mobilisieren

    Die Europäische Kommission hat ein Maßnahmenpaket angenommen, das dazu beitragen soll, den EU-Verbriefungsrahmen einfacher und zweckmäßiger zu machen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen haben das Ziel, Verbriefungstätigkeiten in der EU zu erleichtern, ohne die Finanzstabilität zu beeinträchtigen. Ein stärkerer und einfacherer Verbriefungsrahmen kann dazu beitragen, mehr Investitionen in die Realwirtschaft zu lenken, und so das Wirtschaftswachstum, Innovationen und die Schaffung von Arbeitsplätzen in der gesamten EU fördern. Diese Überarbeitung ist die erste Gesetzgebungsinitiative, die im Rahmen der Strategie für eine Spar- und Investitionsunion vorgeschlagen wurde.

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