Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben im Fokus


Gleichstellungsindex 2019: Mitgliedstaaten sind noch weit vom Ziel entfernt, Deutschland auf Platz zwölf
Der Index für die Gleichstellung der Geschlechter misst die Gleichstellung der Geschlechter in den EU-Mitgliedstaaten und macht Bereiche sichtbar, die verbessert werden müssen




Die Gleichstellung der Geschlechter kommt in den Mitgliedstaaten nur im Schneckentempo voran. Mit 66,9 von 100 Punkten belegt Deutschland im EU-Gleichstellungsindex den 12. Platz. Der europaweite Wert für die Gleichstellung der Geschlechter liegt bei 67,4 und hat sich seit 2017 nur um einen Punkt erhöht. Der veröffentlichte Gleichstellungsindex des Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen (EIGE) zeigt, dass trotz der Errungenschaften der letzten Jahrzehnte und der Maßnahmen der Kommission die Fortschritte bei effektiver Gleichstellung nur sehr langsam vorankommen.

Spitzenreiter innerhalb der EU ist mit 83,6 Punkten Schweden. An zweiter Stelle steht Dänemark mit 77,5 Punkten. Griechenland und Ungarn haben den größten Aufholbedarf: Beide Länder liegen unter 52 Punkten. Mit einem Plus von 3,9 Punkten hat Portugal den größten Sprung gemacht, dicht gefolgt von Estland, das sich um 3,1 Punkte verbessern konnte.

Deutschland schneidet im Bereich Bildung schlecht ab. Hier liegt der Wert bei 53,7 und belegt damit Platz 24 in der EU. Im Gegensatz zu den meisten Mitgliedstaaten ist der Anteil der weiblichen Hochschulabsolventen niedriger als der Anteil der männlichen Hochschulabsolventen (20 Prozent gegenüber 28 Prozent). Die ungleiche Konzentration von Frauen und Männern in verschiedenen Studiengängen im Hochschulbereich stellt für Deutschland nach wie vor eine Herausforderung dar. Etwa 41 Prozent der weiblichen Studierenden gegenüber 17 Prozent der männlichen Studierenden belegen ein Studienfach im Bereich Bildung, Gesundheit und Soziales oder Geisteswissenschaften und Kunst. Im Bereich Einkommen besteht das Geschlechtergefälle trotz der Zunahme des mittleren Monatseinkommens von 2006 bis 2014 sowohl bei Frauen (+ 13 Prozent) als auch bei Männern (+ 12 Prozent) weiter. Frauen verdienen 22 Prozent weniger als Männer. Bei Paaren mit Kindern verdienen Frauen 48 Prozent weniger als Männer (38 Prozent weniger für Frauen bei Paaren ohne Kinder).

Věra Jourová, EU-Kommissar für Justiz, Verbraucher und Gleichstellung, erklärte: „Geschlechterungleichheit hindert Europa an der Entfaltung seines vollen Potenzials. Ich bin stolz auf das, was wir erreicht haben. Allerdings müssen unsere Maßnahmen jetzt etwas an der Basis bewegen. Die Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, die dieses Jahr angenommen wurde, wird die Karten unter Männern und Frauen in Europa neu verteilen. Die Regelungen fördern eine ausgewogenere Aufteilung von Pflegeaufgaben, sodass Frauen berufstätig bleiben und anspruchsvolle Rollen oder Führungspositionen ausüben können.“

Virginija Langbakk, Direktorin des Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen (EIGE), fügte hinzu: „Wir bewegen uns in die richtige Richtung, sind aber immer noch weit vom Ziel entfernt. Unser Index ist ein Instrument zur Messung der Gleichstellung der Geschlechter in der EU und er zeigt, dass fast die Hälfte aller Mitgliedstaaten unter die 60-Punkte-Marke fällt. Im Zuge der Bestrebungen des neuen EU-Parlaments und der Kommission, die Prioritäten der EU für den nächsten Strategierahmen aufzustellen und zu erneuern, ist es unerlässlich, dass die Geschlechtergleichstellung Fahrt aufnimmt.“

Der Index für die Gleichstellung der Geschlechter misst die Gleichstellung der Geschlechter in den EU-Mitgliedstaaten und macht Bereiche sichtbar, die verbessert werden müssen. Er analysiert sechs Kernbereiche: Arbeit, Einkommen, Bildung, Zeit, Macht und Gesundheit - und zwei weitere Bereiche: Gewalt gegen Frauen und sich überschneidende Ungleichheiten. Der diesjährige Index enthält einen besonderen Fokus auf die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und ihren Zusammenhang mit der Geschlechtergleichstellung.
Besonderes Augenmerk des diesjährigen Index liegt auf der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben und deren Relation zur Geschlechtergleichstellung. Elternurlaub ist eine der wichtigsten politischen Maßnahmen zur Unterstützung von Eltern, die Betreuungsaufgaben mit ihrer Arbeit in Einklang bringen müssen. Jedoch können nicht alle davon Gebrauch machen. 28 Prozent der Frauen und 20 Prozent der Männer in der EU haben keinen Anspruch auf Elternurlaub.

Der Zugang zu bezahlbarer und hochwertiger Kinderbetreuung ist ein wichtiger Faktor für die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, wobei nicht nur Kinder betreut werden müssen. In der EU gibt es immer mehr ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen, sodass der Bedarf an Langzeitpflegedienstleistungen für diese Personengruppen steigt. Den Löwenanteil an informeller Langzeitbetreuung übernehmen in der EU Frauen im Vorruhestandsalter. Vor allem in der Altersgruppe der 50- bis 64-Jährigen ist der Unterschied deutlich: 21 Prozent der Frauen und 11 Prozent der Männer kümmern sich mindestens mehrere Tage pro Woche um ältere Menschen und/oder um Menschen mit Behinderungen. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 13.11.19
Newsletterlauf: 13.12.19


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen