Grundsatz des gleichen Arbeitslohnes
Frauen verdienen immer noch 16 Prozent weniger als Männer – in Deutschland 21 Prozent weniger
Ursachen des geschlechtsspezifischen Lohngefälles anzugehen
"In Europa arbeiten Frauen im Vergleich zu ihren männlichen Kollegen nach wie vor zwei Monate lang ohne Lohn, und die Fortschritte, die hier erzielt werden, gehen zu langsam voran", heißt es in einer gemeinsamen Erklärung des Ersten Vizepräsidenten Frans Timmermans und der EU-Kommissarinnen Marianne Thyssen und Věra Jourová. "Wir haben in den letzten fünf Jahren einige Schritte in die richtige Richtung getan, aber es muss noch mehr getan werden, und es muss schneller geschehen."
Es ist nun 60 Jahre her, dass der Grundsatz des gleichen Arbeitslohnes in die Europäischen Verträge aufgenommen wurde und noch immer spiegeln diese Vorschriften nicht die alltägliche Realität von Frauen in ganz Europa wider.
Frauen verdienen in der Europäischen Union im Durchschnitt immer noch 16 Prozent weniger als Männer, was gegenüber dem Vorjahreswert von 16,2 Prozent einer leichten Verbesserung entspricht. Mit 21 Prozent hat Deutschland einen der höchsten "Gender Pay Gaps" der EU, Vorreiter dagegen ist Rumänien mit nur 3,5 Prozent Lohnunterschied zwischen Männern und Frauen.
Lohntransparenz kann dazu beitragen, die Ursachen des geschlechtsspezifischen Lohngefälles anzugehen. Daher begrüßt die Kommission die Ankündigung der designierten Präsidentin von der Leyen, in den ersten 100 Tagen ihres Mandats verbindliche Transparenzmaßnahmen vorzulegen. (Europäische Kommission: ra)
eingetragen: 12.11.19
Newsletterlauf: 28.11.19
Meldungen: Europäische Kommission
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Straßenverkehrssicherheit und Luftqualität
Um die Straßenverkehrssicherheit und die Luftqualität in der gesamten EU zu verbessern, schlägt die Kommission eine umfassende Überarbeitung der EU-Vorschriften für die Straßenverkehrssicherheit und die Zulassung von Fahrzeugen vor.
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Geldbußen bis zu 500 Mio. Euro
Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass Apple nicht, wie im Gesetz über digitale Märkte vorgeschrieben, seine Einstellungen zur standardmäßigen Weiterleitung aufgehoben hat, und dass Meta gegen die im Gesetz über digitale Märkte vorgeschriebene Verpflichtung verstoßen hat, Verbraucherinnen und Verbraucher einen Dienst wählen zu lassen, bei dem weniger personenbezogene Daten verwendet werden.
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Wiederherstellung der Rentabilität
Die Europäische Kommission hat eine Umstrukturierungsbeihilfe in Höhe von 321,2 Mio. EUR, die Deutschland Condor zur Wiederherstellung ihrer Rentabilität gewährt hatte, nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Dieser Beschluss trägt dem Urteil des Gerichts vom 8. Mai 2024 Rechnung, mit dem ein vorheriger Kommissionsbeschluss vom Juli 2021 für nichtig erklärt wurde. Die deutsche Charterfluggesellschaft Condor erbringt von ihren Drehkreuzen in Deutschland aus Luftverkehrsdienstleistungen für Privatkunden und Reiseveranstalter, insbesondere im Rahmen von Freizeitreisen. Im September 2019 musste Condor wegen der Abwicklung seiner Muttergesellschaft, des Reisekonzerns Thomas Cook, Insolvenz anmelden.
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Effizienter Austausch von Fahrzeugdaten
Auf den Straßen der EU sind nach wie vor unsichere Fahrzeuge präsent. Sie verursachen Abstürze, direkt oder indirekt. Einige Fahrzeugmängel werden noch nicht erkannt, entweder weil sie bei der regelmäßigen technischen Inspektion (PTI) nicht geprüft werden oder weil keine Verpflichtung besteht, das Fahrzeug selbst zu prüfen. Darüber hinaus wurden die derzeitigen Testmethoden nicht an den Fortschritt und die Einführung neuer Technologien wie ADAS-Funktionen (Advanced Driver Assistance) und Elektrofahrzeuge angepasst. Auch die Kontrolle der Luftschadstoff- und Lärmemissionen von Fahrzeugen ist nach wie vor unzureichend, da einige der PTI-Tests nicht empfindlich genug sind, um Emissionen über die für die jüngsten Fahrzeuge geltenden gesetzlichen Grenzwerte hinaus zu erkennen, und die derzeitigen Prüfverfahren nicht geeignet sind, zur Verringerung der Luftverschmutzung (Stickstoffoxidemissionen (NOx)und Nanopartikel) und des Lärms beizutragen.
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Verbesserung der Resilienz
Die Europäische Kommission hat beschlossen, mit Gründen versehene Stellungnahmen an 19 Mitgliedstaaten (Bulgarien, Tschechien, Dänemark, Deutschland, Estland, Irland, Spanien, Frankreich, Zypern, Lettland, Luxemburg, Ungarn, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Slowenien, Finnland und Schweden) zu richten, weil diese Länder es versäumt haben, ihr die vollständige Umsetzung der NIS-2-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2022/2555) mitzuteilen.