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Grundsatz des gleichen Arbeitslohnes


Frauen verdienen immer noch 16 Prozent weniger als Männer – in Deutschland 21 Prozent weniger
Ursachen des geschlechtsspezifischen Lohngefälles anzugehen



"In Europa arbeiten Frauen im Vergleich zu ihren männlichen Kollegen nach wie vor zwei Monate lang ohne Lohn, und die Fortschritte, die hier erzielt werden, gehen zu langsam voran", heißt es in einer gemeinsamen Erklärung des Ersten Vizepräsidenten Frans Timmermans und der EU-Kommissarinnen Marianne Thyssen und Věra Jourová. "Wir haben in den letzten fünf Jahren einige Schritte in die richtige Richtung getan, aber es muss noch mehr getan werden, und es muss schneller geschehen."

Es ist nun 60 Jahre her, dass der Grundsatz des gleichen Arbeitslohnes in die Europäischen Verträge aufgenommen wurde und noch immer spiegeln diese Vorschriften nicht die alltägliche Realität von Frauen in ganz Europa wider.

Frauen verdienen in der Europäischen Union im Durchschnitt immer noch 16 Prozent weniger als Männer, was gegenüber dem Vorjahreswert von 16,2 Prozent einer leichten Verbesserung entspricht. Mit 21 Prozent hat Deutschland einen der höchsten "Gender Pay Gaps" der EU, Vorreiter dagegen ist Rumänien mit nur 3,5 Prozent Lohnunterschied zwischen Männern und Frauen.

Lohntransparenz kann dazu beitragen, die Ursachen des geschlechtsspezifischen Lohngefälles anzugehen. Daher begrüßt die Kommission die Ankündigung der designierten Präsidentin von der Leyen, in den ersten 100 Tagen ihres Mandats verbindliche Transparenzmaßnahmen vorzulegen. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 12.11.19
Newsletterlauf: 28.11.19


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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