Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Rechte im Rahmen des Datenschutzschilds


EU-US-Datenschutzschild: Europäische Kommission zieht positive Bilanz
Die US-Kartellbehörde Federal Trade Commission hat in sieben Fällen Durchsetzungsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Datenschutzschild ergriffen



Anlässlich der jährlichen Überprüfung des EU-US-Datenschutzschilds hat die EU-Kommission eine positive Bilanz gezogen. Immer mehr EU-Bürger nutzen ihre Rechte im Rahmen des Datenschutzschilds und das US-Handelsministerium nimmt seine Aufsicht nunmehr systematischer wahr. Zudem wurden wichtige Personalentscheidung auf US-Seite getroffen, etwa die Ernennung von Keith Krach, Unterstaatssekretär im US-Außenministerium, zur Ombudsperson für den Datenschutzschild. "Mit mehr als 5000 teilnehmenden Unternehmen hat sich der Datenschutzschild zu einer Erfolgsgeschichte entwickelt. Die jährliche Überprüfung ist wichtig zur Kontrolle ihrer Funktionsweise", so EU-Justizkommissarin Věra Jourová bei der Vorstellung des veröffentlichten Berichts.

Kommissarin Jourová betonte weiter: "Nach nunmehr dreijährigem Bestehen des Rahmens hatten wir die Gelegenheit, Lehren aus seiner bisherigen praktischen Umsetzung zu ziehen. Wir werden den Dialog mit unseren US-Partnern fortsetzen, um dafür zu sorgen, dass der Datenschutzrahmen wie gewünscht funktioniert, auch in Bezug auf Aufsicht und Durchsetzung. Dies ist von entscheidender Bedeutung, um sicherzustellen, dass die personenbezogenen Daten von EU-Bürgern auch außerhalb der EU geschützt werden."

Der vorgelegte dritte Überprüfungsbericht bestätigt, dass die Vereinigten Staaten von Amerika nach wie vor ein angemessenes Schutzniveau für die personenbezogenen Daten gewährleisten, die aus der EU im Rahmen des Datenschutzschilds an teilnehmende Unternehmen in den USA übermittelt werden. Als Verbesserung wird unter anderem angeführt, dass das US-Handelsministerium seine Aufsicht nunmehr systematischer wahrnimmt, indem es beispielsweise monatlich bei einer Stichprobe von Unternehmen prüft, ob diese bestimmte Grundsätze des Datenschutzschilds einhalten.

Die US-Kartellbehörde Federal Trade Commission hat in sieben Fällen Durchsetzungsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Datenschutzschild ergriffen, um beispielsweise falsche Angaben zur Beteiligung am Rahmen oder größere Verletzungen des Datenschutzschilds zu ahnden. Eine Reihe weiterer Untersuchungen zu möglichen Verstößen gegen den Datenschutzschild laufen noch.

Die Überprüfung ergab ferner, dass immer mehr EU-Bürger von ihren Rechten im Rahmen des Datenschutzschilds Gebrauch machen und dass die einschlägigen Rechtsschutzverfahren (von den internen Verfahren zur Bearbeitung der Beschwerden von Unternehmen bis hin zu unabhängigen Rechtsbehelfen) gut funktionieren.

Was den Zugang von US-Behörden zu personenbezogenen Daten für Zwecke der nationalen Sicherheit betrifft, so wurde Keith Krach zur Ombudsperson für den Datenschutzschild ernannt, sodass gewährleistet ist, dass diese Position nun dauerhaft ausgefüllt ist. Außerdem wurden die beiden letzten vakanten Stellen im "Privacy and Civil Liberties Oversight Board" (Gremium zur Überwachung des Schutzes der Privatsphäre und der bürgerlichen Freiheiten) besetzt, das somit erstmals vollzählig ist.

In Anbetracht einiger Probleme, die im täglichen Umgang mit dem Datenschutzschild zutage getreten sind, empfiehlt die Kommission jedoch, konkrete Schritte zu unternehmen, damit der Datenschutzschild in der Praxis wirksamer funktioniert. Dazu gehören die weitere Verschärfung des Zertifizierungsverfahrens für (erneut) teilnahmewillige Unternehmen, die Ausweitung der Kontrollen, auch in Bezug auf falsche Angaben zur Beteiligung am Rahmen, und die Ausarbeitung zusätzlicher Leitfäden für Unternehmen.

Hintergrund
Der EU-US-Datenschutzschild wurde am 12. Juli 2016 beschlossen und trat am 1. August 2016 in Kraft. Dieser Rechtsrahmen gewährleistet den Schutz der Grundrechte aller Personen in der EU, deren personenbezogene Daten zu gewerblichen Zwecken an zertifizierte Unternehmen in den USA übermittelt werden, und schafft Rechtsklarheit für Unternehmen, die auf transatlantische Datenübermittlungen angewiesen sind.

Die Kommission hat zugesagt, jährlich zu überprüfen, ob die Vereinbarung nach wie vor ein angemessenes Schutzniveau für die personenbezogenen Daten gewährleistet. Die erste und die zweite jährliche Überprüfung fanden im September 2017 bzw. im Oktober 2018 statt.

Am 12. September 2019 leiteten die Generaldirektorin der Generaldirektion Justiz, Verbraucher und Gleichstellung‚ Tiina Astola, und der US-Handelsminister Wilbur Ross die Beratungen über die dritte Überprüfung des EU-US-Datenschutzschilds ein (gemeinsame Erklärung). Die Ergebnisse des Berichts beruhen auf Treffen mit Vertretern aller US-Regierungsstellen, die mit der Durchführung des Datenschutzschilds befasst sind, darunter das Handelsministerium, die Kartellbehörde, das Büro des Direktors der nationalen Nachrichtendienste und das Justizministerium, die im September 2019 in Washington stattfanden, sowie auf den Beiträgen und Rückmeldungen eines breiten Spektrums von Interessenträgern, unter anderem von Unternehmen und nichtstaatlichen Organisationen, die im Bereich des Schutzes der Privatsphäre tätig sind. An der Überprüfung nahmen auch Vertreter der unabhängigen Datenschutzbehörden der EU teil.
(Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 12.11.19
Newsletterlauf: 28.11.19


Meldungen: Europäische Kommission

  • Straßenverkehrssicherheit und Luftqualität

    Um die Straßenverkehrssicherheit und die Luftqualität in der gesamten EU zu verbessern, schlägt die Kommission eine umfassende Überarbeitung der EU-Vorschriften für die Straßenverkehrssicherheit und die Zulassung von Fahrzeugen vor.

  • Geldbußen bis zu 500 Mio. Euro

    Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass Apple nicht, wie im Gesetz über digitale Märkte vorgeschrieben, seine Einstellungen zur standardmäßigen Weiterleitung aufgehoben hat, und dass Meta gegen die im Gesetz über digitale Märkte vorgeschriebene Verpflichtung verstoßen hat, Verbraucherinnen und Verbraucher einen Dienst wählen zu lassen, bei dem weniger personenbezogene Daten verwendet werden.

  • Wiederherstellung der Rentabilität

    Die Europäische Kommission hat eine Umstrukturierungsbeihilfe in Höhe von 321,2 Mio. EUR, die Deutschland Condor zur Wiederherstellung ihrer Rentabilität gewährt hatte, nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Dieser Beschluss trägt dem Urteil des Gerichts vom 8. Mai 2024 Rechnung, mit dem ein vorheriger Kommissionsbeschluss vom Juli 2021 für nichtig erklärt wurde. Die deutsche Charterfluggesellschaft Condor erbringt von ihren Drehkreuzen in Deutschland aus Luftverkehrsdienstleistungen für Privatkunden und Reiseveranstalter, insbesondere im Rahmen von Freizeitreisen. Im September 2019 musste Condor wegen der Abwicklung seiner Muttergesellschaft, des Reisekonzerns Thomas Cook, Insolvenz anmelden.

  • Effizienter Austausch von Fahrzeugdaten

    Auf den Straßen der EU sind nach wie vor unsichere Fahrzeuge präsent. Sie verursachen Abstürze, direkt oder indirekt. Einige Fahrzeugmängel werden noch nicht erkannt, entweder weil sie bei der regelmäßigen technischen Inspektion (PTI) nicht geprüft werden oder weil keine Verpflichtung besteht, das Fahrzeug selbst zu prüfen. Darüber hinaus wurden die derzeitigen Testmethoden nicht an den Fortschritt und die Einführung neuer Technologien wie ADAS-Funktionen (Advanced Driver Assistance) und Elektrofahrzeuge angepasst. Auch die Kontrolle der Luftschadstoff- und Lärmemissionen von Fahrzeugen ist nach wie vor unzureichend, da einige der PTI-Tests nicht empfindlich genug sind, um Emissionen über die für die jüngsten Fahrzeuge geltenden gesetzlichen Grenzwerte hinaus zu erkennen, und die derzeitigen Prüfverfahren nicht geeignet sind, zur Verringerung der Luftverschmutzung (Stickstoffoxidemissionen (NOx)und Nanopartikel) und des Lärms beizutragen.

  • Verbesserung der Resilienz

    Die Europäische Kommission hat beschlossen, mit Gründen versehene Stellungnahmen an 19 Mitgliedstaaten (Bulgarien, Tschechien, Dänemark, Deutschland, Estland, Irland, Spanien, Frankreich, Zypern, Lettland, Luxemburg, Ungarn, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Slowenien, Finnland und Schweden) zu richten, weil diese Länder es versäumt haben, ihr die vollständige Umsetzung der NIS-2-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2022/2555) mitzuteilen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen