Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Tagfahrlichtspflicht für Neuwagen


Die Richtlinie 2008/89/EG über die verpflichtende Ausstattung von Fahrzeugen mit Tagfahrlicht, soll erheblich zur Sicherheit auf Europas Straßen beitragen
Nach neueren Forschungen zum Tagfahrlicht sind damit ausgerüstete Fahrzeuge für die Verkehrsteilnehmer, einschließlich Fußgänger, Radfahrer und Motorradfahrer, deutlicher und früher zu erkennen als Fahrzeuge mit Abblendlicht


(15.02.11) - Seit dem 7. Februar 2011 müssen alle neuen Typen von PKW und kleinen Lieferwagen mit Tagfahrlicht ausgerüstet sein. Lastwagen und Busse folgen 18 Monate später im August 2012. Tagfahrleuchten sind Spezialleuchten, die sich beim Anlassen des Motors einschalten. Es wird erwartet, dass sie den Straßenverkehr sicherer machen, da sie die Sichtbarkeit von Kraftfahrzeugen für andere Straßenbenutzer erheblich verbessern.

Verglichen mit herkömmlichen Scheinwerfern für Abblendlicht verbrauchen sie außerdem nur wenig Energie. In Ländern, in denen Tagfahrlicht bereits Pflicht ist, wurde dies als sehr positive Entwicklung bei der Verkehrssicherheit begrüßt.

Antonio Tajani, Vizepräsident der Europäischen Kommission und zuständig für Industrie und Unternehmertum, erklärte dazu: "Das Tagfahrlicht wird erheblich zu der von uns angestrebten Verringerung der Unfallzahlen auf europäischen Straßen beitragen. Dies ist auch eine gute Nachricht für den Umweltschutz, da Tagfahrlicht im Vergleich zu normalen Scheinwerfern weniger Energie verbraucht und so den CO2-Ausstoß reduzieren wird."

Im Jahr 2009 starben auf europäischen Straßen über 35 000 Menschen, und Schätzungen zufolge kommen auf jeden Toten vier Unfallopfer, die dauerhafte Behinderungen zurückbehalten, zehn Schwer- und 40 Leichtverletzte. Diese Zahlen gehen dank einer Reihe von Maßnahmen zurück, darunter Verbesserungen bei der Sicherheitstechnik für die Fahrzeuge, der Straßeninfrastruktur und der Fahrausbildung.

Nach neueren Forschungen zum Tagfahrlicht sind damit ausgerüstete Fahrzeuge für die Verkehrsteilnehmer, einschließlich Fußgänger, Radfahrer und Motorradfahrer, deutlicher und früher zu erkennen als Fahrzeuge mit Abblendlicht. Tagfahrleuchten werden automatisch eingeschaltet, wenn der Motor angelassen wird. Bei Dunkelheit muss der Fahrer die Fahrleuchten von Hand einschalten. Das Tagfahrlicht geht dann automatisch aus.

Unter Umweltgesichtspunkten ist Tagfahrlicht eine effiziente Lösung zur Verbesserung der Sichtbarkeit von Fahrzeugen. Da die Technik zur Verwendung am Tage entwickelt wurde, ist sie weit wirksamer und effizienter als herkömmliche Beleuchtungseinrichtungen. Der Energieverbrauch beträgt etwa 25 Prozent bis 30 Prozent des Verbrauchs von Standardfahrleuchten. Werden für das Tagfahrlicht LED (Leuchtdioden) eingesetzt, sinkt der Energieverbrauch weiter auf nur 10 Prozent.

Die Richtlinie 2008/89/EG über die verpflichtende Ausstattung von Fahrzeugen mit Tagfahrlicht, die heute in Kraft tritt, sollerheblich zur Sicherheit auf Europas Straßen beitragen. Mit ihr werden nationale Vorschriften über den obligatorischen Einbau von Tagfahrleuchten in neue Fahrzeugtypen, bei denen bisher erhebliche Unterschiede zwischen den EU-Mitgliedstaaten bestanden, harmonisiert.

Weitere Informationen: Richtlinie 2008/89/EG (externer Link)
(Europäische Kommission: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Was sind die Kernelemente der überarbeiteten EPBD?

    Mit der überarbeiteten Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) wird Europa auf den richtigen Weg gebracht, bis 2050 einen vollständig dekarbonisierten Gebäudebestand zu erreichen, indem Renovierungen in jedem Mitgliedstaat vorangetrieben werden, insbesondere bei Gebäuden mit der schlechtesten Gesamtenergieeffizienz. Der (2018 vereinbarte) bestehende Rechtsrahmen wird aktualisiert, um ehrgeizigeren Klimaschutzzielen in Verbindung mit sozialen Maßnahmen Rechnung zu tragen, und gibt den Mitgliedstaaten die nötige Flexibilität, um den Unterschieden im Gebäudebestand in Europa Rechnung zu tragen.

  • Ein verstärkter industrieller Ansatz

    Die EU-Kommission hat eine Mitteilung angenommen, in der sie zu einer Reihe von Energiewende-Dialogen über die Umwandlung Europas in eine saubere, ressourceneffiziente, gerechte und wettbewerbsfähige Wirtschaft Bilanz zieht. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte in ihrer Rede zur Lage der Union 2023 die Aufnahme von Energiewende-Dialogen angekündigt. In diesem Rahmen soll zusammen mit der europäischen Industrie und den Sozialpartnern erörtert werden, wie die Umsetzung des europäischen Grünen Deals gestärkt und gefördert werden kann, was wiederum zu einem verstärkten industriellen Ansatz beiträgt.

  • Grünen Wandel beschleunigen

    Die Europäische Kommission hat eine mit 2,2 Mrd. EUR ausgestattete deutsche Beihilferegelung genehmigt, mit der Investitionen in die Dekarbonisierung industrieller Produktionsprozesse gefördert werden sollen, um den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft im Einklang mit dem Industrieplan zum Grünen Deal zu unterstützen. Die Regelung wurde auf der Grundlage des von der Kommission am 9. März 2023 angenommenen und am 20. November 2023 geänderten Befristeten Rahmens zur Krisenbewältigung und zur Gestaltung des Wandels genehmigt, um Maßnahmen in Bereichen zu fördern, die für die Beschleunigung des grünen Wandels und die Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen von entscheidender Bedeutung sind.

  • Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs

    Die Europäische Kommission hat eine mit 350 Mio. EUR ausgestattete deutsche Regelung zur Förderung der Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff über das Instrument "Auctions-as-a-Service" (" Auktionen als Dienstleistung") der Europäischen Wasserstoffbank nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

  • Erfüllung von Umweltschutzauflagen

    Um ihrer Verpflichtung nachzukommen, den Verwaltungsaufwand für Landwirtinnen und Landwirte in der EU zu verringern, hat die Europäische Kommission vorgeschlagen, einige Bestimmungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zu überarbeiten, um Vereinfachungen zu bewirken und gleichzeitig eine starke, nachhaltige und wettbewerbsfähige Politik für Landwirtschaft und Lebensmittel in der EU aufrechtzuerhalten.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen