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Anwendung des MiFID II-Pakets


Finanzmarkt-Compliance: Europäische Kommission verlängert Anwendungsfrist für MiFID II um ein Jahr
Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, den Termin für die Anwendung der überarbeiteten Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID II) wegen der außergewöhnlichen Herausforderungen, vor denen Regulierungsbehörden und Marktteilnehmer bei der technischen Umsetzung stehen, um ein Jahr zu verschieben

(15.03.16) - Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, den zuständigen nationalen Behörden und Marktteilnehmern ein Jahr mehr Zeit zu geben, um die Vorgaben der überarbeiteten Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (kurz "MiFID II") einzuhalten. Neue Frist ist der 3. Januar 2018. Grund für die Terminverschiebung ist die komplexe technische Struktur, die eingerichtet werden muss, damit das MiFID-II-Paket effektiv arbeiten kann. Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) muss Daten von etwa 300 Handelsplätzen zu rund 15 Millionen Finanzinstrumente erfassen. Dazu muss sie eng mit den zuständigen nationalen Behörden und den Handelsplätzen selbst zusammenarbeiten. Die ESMA hat der Europäischen Kommission jedoch mitgeteilt, dass weder die zuständigen Behörden noch die Marktteilnehmer die erforderlichen Systeme bis zum 3. Januar 2017, dem ursprünglichen Stichtag für die Anwendung des MiFID II-Pakets, bereitstellen könnten. Angesichts dieser außergewöhnlichen Umstände wurde eine Verschiebung für erforderlich gehalten, um mangelnder Rechtssicherheit und potenziellen Marktstörungen vorzubeugen.

Der für Finanzmarktstabilität, Finanzdienstleistungen und die Kapitalmarktunion zuständige EU-Kommissar Jonathan Hill erklärte: "Mit Blick auf die großen technischen Herausforderungen, auf die die ESMA hingewiesen hat, ergibt es Sinn, den Termin für MiFID II zu verschieben. Wir geben den Beteiligten somit ein Jahr mehr Zeit, um sich gründlich vorzubereiten und die erforderlichen Änderungen an ihren Systemen vorzunehmen. In der Zwischenzeit treiben wir auf Stufe II die Bestimmungen zur Durchführung der MiFID II voran. Die entsprechenden Maßnahmen werden wir aller Voraussicht nach in Kürze vorstellen."

Die Fristverlängerung hat keinerlei Auswirkungen auf den Zeitplan für die Annahme der "Stufe II"-Durchführungsmaßnahmen. Diese wird die Europäische Kommission unabhängig von dem neuen Anwendungsstichtag für MiFID II voranbringen, was die Rechtssicherheit erhöhen wird.

Um der hohen Komplexität des Pakets Rechnung zu tragen, war bereits ein Zeitraum von 30 Monaten zwischen dem Erlass und der Anwendung von MiFID II eingeplant worden. Die Frist wird nun lediglich um die Zeit verlängert, die erforderlich ist, um die technische Umsetzung abzuschließen.

Hintergrund
Die MiFID-Richtlinie, die für Wertpapiermärkte, Wertpapierfirmen und Anlagevermittler gilt, wurde als Reaktion auf die Finanzkrise erlassen, um einen stärker wettbewerbsorientierten und integrierten EU-Finanzmarkt zu schaffen. Doch haben die jüngsten Ereignisse und Marktentwicklungen Schwachstellen bei einigen ihrer Grundprinzipien offengelegt und Bereiche aufgezeigt, die verstärkt oder überprüft werden müssen.

MiFID II zielt nun darauf ab, diese Mängel zu beheben und die derzeit geltenden Vorschriften für Wertpapiermärkte zu verstärken oder zu ersetzen. Dabei geht es insbesondere darum,

>> sicherzustellen, dass der Handel auf regulierten Plattformen stattfindet
>> Vorschriften für den Hochfrequenzhandel einzuführen
>> die Transparenz und die Beaufsichtigung der Finanzmärkte – einschließlich der Derivatemärkte – zu verbessern und den Aspekt der Preisvolatilität auf den Märkten für Warenderivate zu berücksichtigen
>> die Wettbewerbsbedingungen für den Handel mit Finanzinstrumenten und deren Clearing zu verbessern
>> und – aufbauend auf den bereits vorhandenen Regelungen – mit den überarbeiteten MiFID-Vorschriften den Anlegerschutz zu verbessern, indem solide organisatorische Anforderungen und Wohlverhaltensregeln eingeführt werden.

Diese Regeln werden die Finanzmärkte effizienter, widerstandsfähiger und transparenter gestalten und ein stabileres Umfeld für Wertpapiermärkte, Anlagevermittler und Handelsplätze in der EU schaffen. (Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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