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Anwendung des MiFID II-Pakets


Finanzmarkt-Compliance: Europäische Kommission verlängert Anwendungsfrist für MiFID II um ein Jahr
Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, den Termin für die Anwendung der überarbeiteten Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID II) wegen der außergewöhnlichen Herausforderungen, vor denen Regulierungsbehörden und Marktteilnehmer bei der technischen Umsetzung stehen, um ein Jahr zu verschieben

(15.03.16) - Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, den zuständigen nationalen Behörden und Marktteilnehmern ein Jahr mehr Zeit zu geben, um die Vorgaben der überarbeiteten Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (kurz "MiFID II") einzuhalten. Neue Frist ist der 3. Januar 2018. Grund für die Terminverschiebung ist die komplexe technische Struktur, die eingerichtet werden muss, damit das MiFID-II-Paket effektiv arbeiten kann. Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) muss Daten von etwa 300 Handelsplätzen zu rund 15 Millionen Finanzinstrumente erfassen. Dazu muss sie eng mit den zuständigen nationalen Behörden und den Handelsplätzen selbst zusammenarbeiten. Die ESMA hat der Europäischen Kommission jedoch mitgeteilt, dass weder die zuständigen Behörden noch die Marktteilnehmer die erforderlichen Systeme bis zum 3. Januar 2017, dem ursprünglichen Stichtag für die Anwendung des MiFID II-Pakets, bereitstellen könnten. Angesichts dieser außergewöhnlichen Umstände wurde eine Verschiebung für erforderlich gehalten, um mangelnder Rechtssicherheit und potenziellen Marktstörungen vorzubeugen.

Der für Finanzmarktstabilität, Finanzdienstleistungen und die Kapitalmarktunion zuständige EU-Kommissar Jonathan Hill erklärte: "Mit Blick auf die großen technischen Herausforderungen, auf die die ESMA hingewiesen hat, ergibt es Sinn, den Termin für MiFID II zu verschieben. Wir geben den Beteiligten somit ein Jahr mehr Zeit, um sich gründlich vorzubereiten und die erforderlichen Änderungen an ihren Systemen vorzunehmen. In der Zwischenzeit treiben wir auf Stufe II die Bestimmungen zur Durchführung der MiFID II voran. Die entsprechenden Maßnahmen werden wir aller Voraussicht nach in Kürze vorstellen."

Die Fristverlängerung hat keinerlei Auswirkungen auf den Zeitplan für die Annahme der "Stufe II"-Durchführungsmaßnahmen. Diese wird die Europäische Kommission unabhängig von dem neuen Anwendungsstichtag für MiFID II voranbringen, was die Rechtssicherheit erhöhen wird.

Um der hohen Komplexität des Pakets Rechnung zu tragen, war bereits ein Zeitraum von 30 Monaten zwischen dem Erlass und der Anwendung von MiFID II eingeplant worden. Die Frist wird nun lediglich um die Zeit verlängert, die erforderlich ist, um die technische Umsetzung abzuschließen.

Hintergrund
Die MiFID-Richtlinie, die für Wertpapiermärkte, Wertpapierfirmen und Anlagevermittler gilt, wurde als Reaktion auf die Finanzkrise erlassen, um einen stärker wettbewerbsorientierten und integrierten EU-Finanzmarkt zu schaffen. Doch haben die jüngsten Ereignisse und Marktentwicklungen Schwachstellen bei einigen ihrer Grundprinzipien offengelegt und Bereiche aufgezeigt, die verstärkt oder überprüft werden müssen.

MiFID II zielt nun darauf ab, diese Mängel zu beheben und die derzeit geltenden Vorschriften für Wertpapiermärkte zu verstärken oder zu ersetzen. Dabei geht es insbesondere darum,

>> sicherzustellen, dass der Handel auf regulierten Plattformen stattfindet
>> Vorschriften für den Hochfrequenzhandel einzuführen
>> die Transparenz und die Beaufsichtigung der Finanzmärkte – einschließlich der Derivatemärkte – zu verbessern und den Aspekt der Preisvolatilität auf den Märkten für Warenderivate zu berücksichtigen
>> die Wettbewerbsbedingungen für den Handel mit Finanzinstrumenten und deren Clearing zu verbessern
>> und – aufbauend auf den bereits vorhandenen Regelungen – mit den überarbeiteten MiFID-Vorschriften den Anlegerschutz zu verbessern, indem solide organisatorische Anforderungen und Wohlverhaltensregeln eingeführt werden.

Diese Regeln werden die Finanzmärkte effizienter, widerstandsfähiger und transparenter gestalten und ein stabileres Umfeld für Wertpapiermärkte, Anlagevermittler und Handelsplätze in der EU schaffen. (Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems

    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder mit hohem Risiko, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen, aktualisiert. Akteure in der EU, die unter den Rahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche fallen, müssen bei Transaktionen, an denen die betreffenden Länder beteiligt sind, erhöhte Wachsamkeit walten lassen - eine wichtige Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems.

  • Umsetzung der FRTB-Eigenkapitalanforderungen

    Die Europäische Kommission hat einen delegierten Rechtsakt angenommen, der den Geltungsbeginn der grundlegenden Überprüfung des Handelsbuchs (FRTB) in der EU um ein weiteres Jahr verschiebt. Somit greift der verbleibende Teil der internationalen Basel-III-Standards erst ab dem 1. Januar 2027. Mit der FRTB sollen ausgefeiltere Methoden zur Messung von Risiken eingeführt werden, damit die Eigenkapitalanforderungen besser zu den Risiken passen, denen die Banken bei ihren Tätigkeiten an den Kapitalmärkten tatsächlich ausgesetzt sind.

  • Bereitstellung von Satellitenkapazitäten

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt. Sowohl SES als auch Intelsat sind weltweit tätige Satellitennetzbetreiber, die geostationäre Satelliten besitzen und betreiben. Während beide Unternehmen ihren Hauptsitz in Luxemburg haben und im EWR tätig sind, befinden sich die Haupttätigkeiten und der Verwaltungssitz von Intelsat in den USA.

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    Eine Studie zeigt: Das umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen der EU und Kanada fördert Handelsexporte und diversifizierte Lieferketten in allen EU-Mitgliedstaaten. Die Studie, die von unabhängigen Sachverständigen im Rahmen der Verpflichtung der Kommission zu einer faktengestützten Politikgestaltung durchgeführt wurde, liefert eindeutige Beweise dafür, dass ein offener, regelbasierter, berechenbarer und kooperativer Handel funktioniert.

  • Finanzmittel mobilisieren

    Die Europäische Kommission hat ein Maßnahmenpaket angenommen, das dazu beitragen soll, den EU-Verbriefungsrahmen einfacher und zweckmäßiger zu machen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen haben das Ziel, Verbriefungstätigkeiten in der EU zu erleichtern, ohne die Finanzstabilität zu beeinträchtigen. Ein stärkerer und einfacherer Verbriefungsrahmen kann dazu beitragen, mehr Investitionen in die Realwirtschaft zu lenken, und so das Wirtschaftswachstum, Innovationen und die Schaffung von Arbeitsplätzen in der gesamten EU fördern. Diese Überarbeitung ist die erste Gesetzgebungsinitiative, die im Rahmen der Strategie für eine Spar- und Investitionsunion vorgeschlagen wurde.

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