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Streitigkeiten bei Online-Käufen regeln


Online-Streitbeilegung: Neue Plattform für Verbraucher und Unternehmer
Die meisten Verbraucher, die beim Online-Kauf auf Probleme stoßen, beschweren sich nicht, da sie ein langes Verfahren befürchten und die Erfolgsaussichten für gering halten

(15.03.16) - Die Europäische Kommission bietet Verbrauchern und Unternehmern Zugang zu einer neuen Plattform, über die sie Streitigkeiten über Online-Käufe beilegen können. Die Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) ist eine zentrale Anlaufstelle für Verbraucher und Unternehmer aus der EU, um Streitigkeiten bei Online-Käufen im In- und Ausland zu regeln. Diese Streitigkeiten werden an nationale Stellen für alternative Streitbeilegung (AS) weitergeleitet, die an die Plattform angeschlossen sind und von den Mitgliedstaaten nach Qualitätskriterien ausgewählt sowie der Kommission gemeldet wurden.

Věra Jourová, EU-Kommissarin für Justiz, Verbraucher und Gleichstellung, erklärte: "Die meisten Verbraucher, die beim Online-Kauf auf Probleme stoßen, beschweren sich nicht, da sie ein langes Verfahren befürchten und die Erfolgsaussichten für gering halten. Die Plattform für die Online-Streitbeilegung ist ein innovatives Instrument, das Verbrauchern und Unternehmern Zeit und Geld spart. Sie wird das Vertrauen der Verbraucher gegenüber Online-Unternehmen stärken und grenzüberschreitend tätige Unternehmen unterstützen. Dies ist ein konkreter Beitrag zum europäischen digitalen Binnenmarkt".

Wichtigste Merkmale der Plattform:
>> Die Plattform ist benutzerfreundlich. Der Zugriff ist über alle Arten von Geräten möglich. Die Verbraucher können das Beschwerdeformular auf der Plattform in drei einfachen Schritten ausfüllen.
>> Die Plattform bietet dem Nutzer die Möglichkeit, das gesamte Verfahren online abzuwickeln.
>> Die Plattform ist mehrsprachig. Bei Streitigkeiten zwischen Parteien aus verschiedenen europäischen Ländern sind die Übersetzungsfunktionen der Plattform hilfreich.

Heute sind rund 117 Stellen für alternative Streitbeilegung aus 17 Mitgliedstaaten an die Plattform für die Online-Streitbeilegung angeschlossen. Die Kommission arbeitet mit den Mitgliedstaaten zusammen, um so bald wie möglich eine vollständige Abdeckung aller Mitgliedstaaten und Wirtschaftszweige zu erreichen. Die alternative Streitbeilegung (AS) bietet die Möglichkeit, Streitigkeiten schnell und kostengünstig beizulegen. Im Durchschnitt dauert es maximal 90 Tage, bis eine Lösung erzielt wird. Europäische Verbraucher, die die alternative Streitbeilegung bereits genutzt haben, machten in der Regel positive Erfahrungen: 70 Prozent waren damit zufrieden, wie ihre Beschwerde im Rahmen dieses Verfahrens behandelt wurde. Dies ist ein zusätzliches Instrument der Streitbeilegung für Verbraucher und ersetzt nicht die Möglichkeit, vor Gericht zu gehen. Gerichtsverfahren sind jedoch in der Regel teurer und langwieriger (nur 45 Prozent der Verbraucher sind mit der Behandlung ihrer Beschwerde im Rahmen eines Gerichtsverfahrens zufrieden).

Auch Unternehmer werden von dieser neuen Plattform profitieren, da sie durch die alternativen Streitbeilegungsverfahren hohe Prozesskosten vermeiden und gute Beziehungen zu ihren Kunden aufrechterhalten können.

Hintergrund
Die rechtliche Grundlage für die Einrichtung der Plattform für die Online-Streitbeilegung ist die Verordnung über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten. Sie beschreibt die wichtigsten Funktionen der Plattform sowie den Verfahrensgang bei Streitigkeiten, die über die Plattform eingereicht werden. Die Verordnung stützt sich auf die Richtlinie über die alternative Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten, die gewährleistet, dass die Verbraucher bei vertraglichen Streitigkeiten mit Unternehmern auf alternative Streitbeilegungsverfahren zurückgreifen können.

Der Zugang zur alternativen Streitbeilegung ist unabhängig davon, welche Waren oder Dienstleistungen sie erworben haben, ob der Kauf online oder offline erfolgte und ob das Unternehmen im Mitgliedstaat des Verbrauchers oder in einem anderen Mitgliedstaat ansässig ist.

Die Mitgliedstaaten erstellen nationale Listen von Einrichtungen, die alternative Streitbeilegungsverfahren (ADR) durchführen. Alle in diesen Listen aufgeführten Stellen für alternative Streitbeilegung erfüllen durch EU-Rechtsvorschriften festgelegte verbindliche Qualitätsanforderungen. (Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

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    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder mit hohem Risiko, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen, aktualisiert. Akteure in der EU, die unter den Rahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche fallen, müssen bei Transaktionen, an denen die betreffenden Länder beteiligt sind, erhöhte Wachsamkeit walten lassen - eine wichtige Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems.

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    Die Europäische Kommission hat einen delegierten Rechtsakt angenommen, der den Geltungsbeginn der grundlegenden Überprüfung des Handelsbuchs (FRTB) in der EU um ein weiteres Jahr verschiebt. Somit greift der verbleibende Teil der internationalen Basel-III-Standards erst ab dem 1. Januar 2027. Mit der FRTB sollen ausgefeiltere Methoden zur Messung von Risiken eingeführt werden, damit die Eigenkapitalanforderungen besser zu den Risiken passen, denen die Banken bei ihren Tätigkeiten an den Kapitalmärkten tatsächlich ausgesetzt sind.

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    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt. Sowohl SES als auch Intelsat sind weltweit tätige Satellitennetzbetreiber, die geostationäre Satelliten besitzen und betreiben. Während beide Unternehmen ihren Hauptsitz in Luxemburg haben und im EWR tätig sind, befinden sich die Haupttätigkeiten und der Verwaltungssitz von Intelsat in den USA.

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    Die Europäische Kommission hat ein Maßnahmenpaket angenommen, das dazu beitragen soll, den EU-Verbriefungsrahmen einfacher und zweckmäßiger zu machen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen haben das Ziel, Verbriefungstätigkeiten in der EU zu erleichtern, ohne die Finanzstabilität zu beeinträchtigen. Ein stärkerer und einfacherer Verbriefungsrahmen kann dazu beitragen, mehr Investitionen in die Realwirtschaft zu lenken, und so das Wirtschaftswachstum, Innovationen und die Schaffung von Arbeitsplätzen in der gesamten EU fördern. Diese Überarbeitung ist die erste Gesetzgebungsinitiative, die im Rahmen der Strategie für eine Spar- und Investitionsunion vorgeschlagen wurde.

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