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Streitigkeiten bei Online-Käufen regeln


Online-Streitbeilegung: Neue Plattform für Verbraucher und Unternehmer
Die meisten Verbraucher, die beim Online-Kauf auf Probleme stoßen, beschweren sich nicht, da sie ein langes Verfahren befürchten und die Erfolgsaussichten für gering halten

(15.03.16) - Die Europäische Kommission bietet Verbrauchern und Unternehmern Zugang zu einer neuen Plattform, über die sie Streitigkeiten über Online-Käufe beilegen können. Die Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) ist eine zentrale Anlaufstelle für Verbraucher und Unternehmer aus der EU, um Streitigkeiten bei Online-Käufen im In- und Ausland zu regeln. Diese Streitigkeiten werden an nationale Stellen für alternative Streitbeilegung (AS) weitergeleitet, die an die Plattform angeschlossen sind und von den Mitgliedstaaten nach Qualitätskriterien ausgewählt sowie der Kommission gemeldet wurden.

Věra Jourová, EU-Kommissarin für Justiz, Verbraucher und Gleichstellung, erklärte: "Die meisten Verbraucher, die beim Online-Kauf auf Probleme stoßen, beschweren sich nicht, da sie ein langes Verfahren befürchten und die Erfolgsaussichten für gering halten. Die Plattform für die Online-Streitbeilegung ist ein innovatives Instrument, das Verbrauchern und Unternehmern Zeit und Geld spart. Sie wird das Vertrauen der Verbraucher gegenüber Online-Unternehmen stärken und grenzüberschreitend tätige Unternehmen unterstützen. Dies ist ein konkreter Beitrag zum europäischen digitalen Binnenmarkt".

Wichtigste Merkmale der Plattform:
>> Die Plattform ist benutzerfreundlich. Der Zugriff ist über alle Arten von Geräten möglich. Die Verbraucher können das Beschwerdeformular auf der Plattform in drei einfachen Schritten ausfüllen.
>> Die Plattform bietet dem Nutzer die Möglichkeit, das gesamte Verfahren online abzuwickeln.
>> Die Plattform ist mehrsprachig. Bei Streitigkeiten zwischen Parteien aus verschiedenen europäischen Ländern sind die Übersetzungsfunktionen der Plattform hilfreich.

Heute sind rund 117 Stellen für alternative Streitbeilegung aus 17 Mitgliedstaaten an die Plattform für die Online-Streitbeilegung angeschlossen. Die Kommission arbeitet mit den Mitgliedstaaten zusammen, um so bald wie möglich eine vollständige Abdeckung aller Mitgliedstaaten und Wirtschaftszweige zu erreichen. Die alternative Streitbeilegung (AS) bietet die Möglichkeit, Streitigkeiten schnell und kostengünstig beizulegen. Im Durchschnitt dauert es maximal 90 Tage, bis eine Lösung erzielt wird. Europäische Verbraucher, die die alternative Streitbeilegung bereits genutzt haben, machten in der Regel positive Erfahrungen: 70 Prozent waren damit zufrieden, wie ihre Beschwerde im Rahmen dieses Verfahrens behandelt wurde. Dies ist ein zusätzliches Instrument der Streitbeilegung für Verbraucher und ersetzt nicht die Möglichkeit, vor Gericht zu gehen. Gerichtsverfahren sind jedoch in der Regel teurer und langwieriger (nur 45 Prozent der Verbraucher sind mit der Behandlung ihrer Beschwerde im Rahmen eines Gerichtsverfahrens zufrieden).

Auch Unternehmer werden von dieser neuen Plattform profitieren, da sie durch die alternativen Streitbeilegungsverfahren hohe Prozesskosten vermeiden und gute Beziehungen zu ihren Kunden aufrechterhalten können.

Hintergrund
Die rechtliche Grundlage für die Einrichtung der Plattform für die Online-Streitbeilegung ist die Verordnung über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten. Sie beschreibt die wichtigsten Funktionen der Plattform sowie den Verfahrensgang bei Streitigkeiten, die über die Plattform eingereicht werden. Die Verordnung stützt sich auf die Richtlinie über die alternative Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten, die gewährleistet, dass die Verbraucher bei vertraglichen Streitigkeiten mit Unternehmern auf alternative Streitbeilegungsverfahren zurückgreifen können.

Der Zugang zur alternativen Streitbeilegung ist unabhängig davon, welche Waren oder Dienstleistungen sie erworben haben, ob der Kauf online oder offline erfolgte und ob das Unternehmen im Mitgliedstaat des Verbrauchers oder in einem anderen Mitgliedstaat ansässig ist.

Die Mitgliedstaaten erstellen nationale Listen von Einrichtungen, die alternative Streitbeilegungsverfahren (ADR) durchführen. Alle in diesen Listen aufgeführten Stellen für alternative Streitbeilegung erfüllen durch EU-Rechtsvorschriften festgelegte verbindliche Qualitätsanforderungen. (Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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