Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Steuervermeidung & Steuerhinterziehung


Bekämpfung von Steuerhinterziehung: EU und Andorra unterzeichnen neues Abkommen über Steuertransparenz
Im vollen Einklang mit den Maßnahmen der EU zur Erhöhung der Steuertransparenz

(17.03.16) - Die EU und Andorra haben ein neues Abkommen über Steuertransparenz unterzeichnet, das Bürgerinnen und Bürgern der EU das Verbergen nicht versteuerter Einkünfte bei Finanzinstituten in Andorra erschweren wird. Ab 2018 werden Andorra und die EU-Mitgliedstaaten automatisch Informationen über Bankkonten von Kunden mit Wohnsitz im Hoheitsgebiet der anderen Vertragspartei austauschen. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass beide Seiten bessere Mittel für die Identifikation und Verfolgung von Steuersündern erhalten und diese das Bankgeheimnis nicht länger zum Verbergen von Einkünften und Vermögenswerten im Ausland nutzen können.

Der für Wirtschafts- und Finanzangelegenheiten, Steuern und Zoll zuständige Kommissar Pierre Moscovici sagte hierzu: "Durch das heute unterzeichnete Abkommen rücken diejenigen ins Rampenlicht, die versuchen, einer Besteuerung durch Verbergen ihres Geldes im Ausland zu entgehen. Künftig werden Andorra und die EU im Steuerbereich offener und stärker zusammenarbeiten. Ich gratuliere Andorra dazu, dass es heute diesen wichtigen Schritt gemacht hat."

Im Rahmen des neuen Abkommens erhalten die Mitgliedstaaten die Namen, Anschriften, Steuer-Identifikationsnummern und Geburtsdaten ihrer Einwohner mit Konten in Andorra sowie andere Finanzdaten und Informationen über Kontensalden.

Dies steht im vollen Einklang mit den Maßnahmen der EU zur Erhöhung der Steuertransparenz und der Bekämpfung von Steuervermeidung und -hinterziehung sowie dem globalen Standard der OECD/G20 für den automatischen Austausch von Informationen. Die EU hat letztes Jahr bereits ähnliche Abkommen mit der Schweiz, Liechtenstein und San Marino unterzeichnet. Die Verhandlungen mit Monaco werden derzeit zum Abschluss gebracht. (Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen