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Übermäßige Belastungen für die KMU beseitigen


Die EU-Kommission will es herausfinden: Welche zehn Rechtsakte verursachen den höchsten Aufwand für KMU?
Die Umsetzung des Prinzips "Vorfahrt für KMU" bleibt der wichtigste Grundsatz des EU-Rechts für kleine Unternehmen


(16.10.12) - Beschwerden über durch das EU-Recht verursachte Bürokratie hört man oft. Nach eigenem Bekunden will die EU Bürokratie abbauen. Aber es mangelt eindeutig an konkreten Vorschlägen dafür. Vor diesem Hintergrund appelliert die Europäische Kommission an die Unternehmen: "Sagen Sie uns, was man besser machen könnte – geben Sie uns Anregungen zum Bürokratieabbau" – und gibt damit das Motto einer von ihr eingeleiteten Konsultation aus. Diese Konsultation für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und ihre Vertreterverbände soll dazu beitragen, die zehn Rechtsakte zu ermitteln, die von Mikrounternehmen und KMU als größte Belastung empfunden werden. Die Konsultation läuft bis 21. Dezember 2012; die Kommission wird nach ihrem Abschluss die Ergebnisse prüfen und überlegen, wie die Situation der KMU verbessert werden könnte.

Der für Industrie und Unternehmertum zuständige Vizepräsident der Europäischen Kommission Antonio Tajani erklärte: "Ich bekomme sehr oft zu hören, dass die Europäische Kommission zu weit von der alltäglichen Realität der kleinen Unternehmen entfernt ist. Das wollen wir ändern. Heute geben wir den Unternehmen Gelegenheit, uns die Bereiche und Rechtsakte zu nennen, bei denen wir etwas verbessern können. Ich bin überzeugt, dass die Unternehmen diese Gelegenheit nutzen werden und appelliere an sie, uns ihre Ansichten mitzuteilen. Bitte zögern Sie nicht, uns zu sagen, wo wir unnötige Belastungen abschaffen könnten."

http://ec.europa.eu/governance/better_regulation/index_de.htm
http://ec.europa.eu/enterprise/policies/sme/small-business-act/sme-test/index_en.htm(auf Englisch).

Die EU-Kommission ruft Unternehmen auf sich an der Konsultation zu beteiligen:
Gehören Sie zu einem KMU oder einer Organisation, die die Interessen von KMU vertritt? Dann können Sie uns dabei helfen, Problembereiche zu ermitteln. Lassen Sie uns wissen, ob die EU Ihrer Meinung nach übermäßige Belastungen für die KMU beseitigen könnte, etwa in folgenden Bereichen:

>> Dienstleistungen: grenzüberschreitende Dienstleistungen, Anerkennung beruflicher Qualifikationen;
>> Zollwesen: Zollkontrollen und -formalitäten, Güterklassifikation, Zolltarife;
>> Beschäftigung und Soziales: Koordinierung und Übertragbarkeit sozialer Rechte, Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, Arbeitszeitgestaltung, Systeme der sozialen Sicherheit, Freizügigkeit der Arbeitnehmer, Entsendung von Arbeitnehmern;
>> Energie: Energieversorgung, Energieeffizienz, erneuerbare Energieträger;
>> Produktsicherheit: Anwendung von Normen, Konformitätsnachweis bei fehlender harmonisierter Norm, Konformitätsbewertungsverfahren, Konformitätsbewertung unter Einbeziehung einer Konformitätsbewertungsstelle, EU-Konformitätserklärung, CE-Kennzeichnungsvorschriften, Auflagen im Hinblick auf Information/Kennzeichnung/Rückverfolgbarkeit, Kontrollen/Überprüfungen;
>> Umwelt: Klimawandel, Luftqualität/-schadstoffe, Biotechnologie, Natur und biologische Vielfalt, Chemikalien, Umweltbetriebsprüfung, Umweltzeichen, Lärm, Abfall, Wasser;
>> Rahmenbedingungen für Unternehmen: öffentliches Beschaffungswesen, Gesellschaftsrecht, geistiges und gewerbliches Eigentum, Datenschutz;
>> Steuern: Umsatzsteuer, Verbrauchssteuern, andere indirekte Steuern, direkte Steuern;
Verbraucherschutz: sicherer Einkauf, elektronischer Geschäftsverkehr, Rechtsmittel und Streitbeilegung, Nahrungsmittelsicherheit, Tier- und Pflanzengesundheit;
>> Verkehr: Beförderung von Gütern/Personen, Straßenverkehr, Seeverkehr/Binnenschifffahrt, kombinierter Verkehr/andere Verkehrsträger.

Bitte teilen Sie uns in der Online-Befragung Ihre Meinung mit: "Welche zehn EU-Rechtsakte verursachen den höchsten Aufwand für KMU?" http://ec.europa.eu/enterprise/policies/sme/public-consultation-new/index_en.htm

Hintergrund
Im Zuge der 2011 durchgeführten Überprüfung des "Small Business Act" wird die Kommission ihre Folgenabschätzungsverfahren weiter intensivieren, um sicherzustellen, dass die Folgen für KMU gründlich analysiert und in allen Vorschlägen legislativer und politischer Art berücksichtigt werden. Dabei sind die Auswirkungen auf KMU klar zu quantifizieren, wann immer das möglich und verhältnismäßig ist.

Die Umsetzung des Prinzips "Vorfahrt für KMU" bleibt der wichtigste Grundsatz des EU-Rechts für kleine Unternehmen. Das Prinzip beinhaltet eine Vereinfachung des rechtlichen und administrativen Umfelds, in dem die KMU tätig sind, insbesondere durch die Entwicklung entsprechender Vorschriften. In dem Bericht Verringerung der Verwaltungslasten für KMU – Anpassung der EU-Rechtsvorschriften an die Bedürfnisse von Kleinstunternehmen legt die Kommission eine Reihe konkreter Vorschläge zur Verankerung des Prinzips "Vorfahrt für KMU" in Rechtsetzung und Politikgestaltung und für die enge Einbeziehung der KMU und ihrer Organisationen in diese Tätigkeiten vor. Dazu gehören die Einführung einer Dimension Kleinstunternehmen in den "KMU-Test", ein jährlich aktualisierter Anzeiger für EU-Rechtsvorschriften, Konferenzen in den Mitgliedstaaten und die aktuelle Konsultation über die zehn Rechtsakte, die den höchsten Aufwand verursachen. (Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

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    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder mit hohem Risiko, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen, aktualisiert. Akteure in der EU, die unter den Rahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche fallen, müssen bei Transaktionen, an denen die betreffenden Länder beteiligt sind, erhöhte Wachsamkeit walten lassen - eine wichtige Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems.

  • Umsetzung der FRTB-Eigenkapitalanforderungen

    Die Europäische Kommission hat einen delegierten Rechtsakt angenommen, der den Geltungsbeginn der grundlegenden Überprüfung des Handelsbuchs (FRTB) in der EU um ein weiteres Jahr verschiebt. Somit greift der verbleibende Teil der internationalen Basel-III-Standards erst ab dem 1. Januar 2027. Mit der FRTB sollen ausgefeiltere Methoden zur Messung von Risiken eingeführt werden, damit die Eigenkapitalanforderungen besser zu den Risiken passen, denen die Banken bei ihren Tätigkeiten an den Kapitalmärkten tatsächlich ausgesetzt sind.

  • Bereitstellung von Satellitenkapazitäten

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt. Sowohl SES als auch Intelsat sind weltweit tätige Satellitennetzbetreiber, die geostationäre Satelliten besitzen und betreiben. Während beide Unternehmen ihren Hauptsitz in Luxemburg haben und im EWR tätig sind, befinden sich die Haupttätigkeiten und der Verwaltungssitz von Intelsat in den USA.

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    Eine Studie zeigt: Das umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen der EU und Kanada fördert Handelsexporte und diversifizierte Lieferketten in allen EU-Mitgliedstaaten. Die Studie, die von unabhängigen Sachverständigen im Rahmen der Verpflichtung der Kommission zu einer faktengestützten Politikgestaltung durchgeführt wurde, liefert eindeutige Beweise dafür, dass ein offener, regelbasierter, berechenbarer und kooperativer Handel funktioniert.

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    Die Europäische Kommission hat ein Maßnahmenpaket angenommen, das dazu beitragen soll, den EU-Verbriefungsrahmen einfacher und zweckmäßiger zu machen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen haben das Ziel, Verbriefungstätigkeiten in der EU zu erleichtern, ohne die Finanzstabilität zu beeinträchtigen. Ein stärkerer und einfacherer Verbriefungsrahmen kann dazu beitragen, mehr Investitionen in die Realwirtschaft zu lenken, und so das Wirtschaftswachstum, Innovationen und die Schaffung von Arbeitsplätzen in der gesamten EU fördern. Diese Überarbeitung ist die erste Gesetzgebungsinitiative, die im Rahmen der Strategie für eine Spar- und Investitionsunion vorgeschlagen wurde.

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