Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Bekämpfung der organisierten Kriminalität


Kommissionsbericht über "Vermögensabschöpfungsstellen": ein wichtiges Instrument zur Einziehung des Vermögens von Kriminellen
Zusammenarbeit auf EU-Ebene verbessern und ein noch rascheres Aufspüren von Erträgen aus Straftaten auf EU-Ebene ermöglichen

(19.04.11) - Die Europäische Kommission hat einen Bericht über die Arbeitsweise der von den Mitgliedstaaten zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität eingerichteten "Vermögensabschöpfungsstellen" verabschiedet. Durch die Ermittlung illegal erworbener Vermögensgegenstände auf ihrem Staatsgebiet und den einfacheren Austausch einschlägiger Informationen auf europäische Ebene entziehen diese Vermögensabschöpfungsstellen den Straftätern ihre illegalen Erträge. Dieses Jahr schlägt die Kommission weitere Maßnahmen vor, die ein noch rascheres Aufspüren von Erträgen aus Straftaten auf EU-Ebene ermöglichen.

"Da für kriminelle Vereinigungen Grenzen keine Rolle spielen und sie zunehmend Vermögensgegenstände in anderen Mitgliedstaaten außerhalb ihres Heimatlands erwerben, müssen wir unsere Bemühungen innerhalb der EU intensivieren, um sie dort zu treffen, wo sie es am meisten spüren, d.h. wir müssen ihr Geld abschöpfen. Um Erträge aus Straftaten einziehen zu können, brauchen wir auf EU-Ebene eine wirksame Zusammenarbeit zum Aufspüren und Ermitteln von Erträgen aus Straftaten. Hierbei spielen die Vermögensabschöpfungsstellen der Mitgliedstaaten eine wichtige Rolle. Gleichzeitig macht der Bericht deutlich, dass nach wie vor große Anstrengungen nötig sind, um die erheblichen Beträge abzuschöpfen, die durch Straftaten innerhalb der EU erworben werden. Ich beabsichtige, noch in diesem Jahr weitere Maßnahmen vorzuschlagen, damit die Mitgliedstaaten besser in die Lage versetzt werden, unrechtmäßig erworbenes Vermögen und andere Vermögenswerte aus Straftaten einzufrieren, einzuziehen und wiederzuverwenden. Diese Maßnahmen sind Teil der umfassenderen europäischen Sicherheitspolitik, die letztes Jahr im Rahmen der Strategie der inneren Sicherheit erläutert wurde", sagte Cecilia Malmström, das für Inneres zuständige Mitglied der Kommission.

Der Bericht kommt zu dem Ergebnis, dass zwar bisher nur wenige Mitgliedstaaten eine Vermögensabschöpfungsstelle eingerichtet haben, die Zusammenarbeit zwischen den gegenwärtigen Mitgliedern des Netzes jedoch allgemein positiv ist. Trotz aller Unterschiede zwischen dem Aufbau der Vermögensabschöpfungsstellen, ihren Befugnissen und ihrem Zugang zu Informationen, haben die grenzübergreifenden Auskunftsersuchen zum Aufspüren von Vermögenswerten zugenommen, und die benötigten Informationen werden in der Regel innerhalb der vorgegebenen Fristen zur Verfügung gestellt.

Allerdings müssen sich die Vermögensabschöpfungsstellen einer Reihe gemeinsamer Herausforderungen stellen, insbesondere im Hinblick auf ihre Möglichkeiten, Zugang zu den relevanten Finanzdaten zu erhalten.

Durch weitere Anstrengungen der Mitgliedstaaten, die Vermögensabschöpfungsstellen mit den notwendigen Ressourcen, Befugnissen und Schulungsmaßnahmen auszustatten, kann die Zusammenarbeit auf EU-Ebene verbessert und ein noch rascheres Aufspüren von Erträgen aus Straftaten auf EU-Ebene ermöglicht werden.

Hintergrund
Vermögensabschöpfungsstellen sollen die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten auf dem Gebiet des Aufspürens und der Ermittlung von Erträgen aus Straftaten oder anderen Vermögensgegenständen von Straftätern in der EU erleichtern. Der Beschluss 2007/845/JI des Rates verpflichtet die Mitgliedstaaten zur Einrichtung zentraler nationaler Kontaktstellen für den Austausch von Informationen und bewährten Verfahren.

Am 20. November 2008 verabschiedete die Kommission die Mitteilung "Erträge aus organisierter Kriminalität – Straftaten dürfen sich nicht auszahlen" (IP/08/1748). Darin werden zehn strategische Prioritäten zur Beschlagnahme und Einziehung von Erträgen aus Straftaten vorgeschlagen. Ferner wird die Bedeutung einer verbesserten Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten beim Aufspüren von Vermögenswerten hervorgehoben.

Im Jahre 2009 hat die Kommission eine informelle Plattform für Vermögensabschöpfungsstellen ins Leben gerufen, um ihre Zusammenarbeit und Koordinierung auf EU-Ebene weiter zu verbessern.

Weitere Schritte
Am 22. November 2010 verabschiedete die Kommission eine "EU-Strategie der inneren Sicherheit" (MEMO/10/598). Die Beschlagnahme zählt nunmehr zu den strategischen Prioritäten innerhalb der EU zur Bekämpfung des organisierten Verbrechens. Als Teil eines umfassenden Pakets zum Schutz der Wirtschaft schlägt die Kommission eine Änderung des bestehenden EU-Rechtsrahmens im Bereich Beschlagnahme und Einziehung von Vermögensgegenständen vor.

Mithilfe der künftigen Vorschläge können die Mitgliedstaaten Vermögenswerte, die eine Person, gegen die ermittelt wird oder die überführt wurde, an Dritte weitergegeben hat, sowie Vermögenswerte, die über die direkten Erträge aus einer Straftat hinausgehen (Einziehung gegenüber Dritten und erweiterte Beschlagnahmebefugnis), leichter beschlagnahmen. Hierdurch soll ferner sichergestellt werden, dass die Gerichte in der Europäischen Union Einziehungsentscheidungen wirksam vollstrecken, illegal oder im Zusammenhang mit Straftaten erworbene Vermögenswerte beschlagnahmen und die entsprechenden Werte vollständig einziehen können.

Dieses Paket bietet ebenfalls die Möglichkeit zur Einführung neuer Bestimmungen zur Stärkung der Befugnisse der Vermögensabschöpfungsstellen und ihrer Rechte auf Zugang zu Informationen. Die Mitteilung über die "EU-Strategie der inneren Sicherheit" verfolgt das ehrgeizige Ziel, bis 2014 in der ganzen Union wirksame Vermögensabschöpfungsstellen einzurichten, die mit allen notwendigen Ressourcen, Befugnissen und Schulungsmaßnahmen ausgestattet sind. (Europäische Kommission: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Durchsetzung des Kartellrechts

    Die Europäische Kommission hat die Evaluierungsergebnisse für die EU-Verordnungen, in denen die Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften festgelegt sind (Verordnungen 1/2003 und 773/2004), in Form einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen veröffentlicht.

  • Halbleiterfertigungsanlage in Dresden

    Die Europäische Kommission hat eine 5 Mrd. EUR schwere deutsche Maßnahme zur Unterstützung der European Semiconductor Manufacturing Company ("ESMC") beim Bau und Betrieb eines Mikrochip-Werks in Dresden nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

  • Einfuhren von Elektrofahrzeugen

    Im Rahmen ihrer laufenden Antisubventionsuntersuchung hat die Europäische Kommission den interessierten Parteien heute den Entwurf ihrer Entscheidung zur Einführung endgültiger Ausgleichszölle auf die Einfuhren batteriebetriebener Elektrofahrzeuge aus China offengelegt.

  • Transparenz der Werbung

    Die EU-Kommission hat X von ihrer vorläufigen Auffassung in Kenntnis gesetzt, dass es in Bereichen im Zusammenhang mit "Dark Patterns", Transparenz der Werbung sowie Datenzugang für Forschende gegen das Gesetz über digitale Dienste (DSA) verstößt.

  • Lebensmittel-Lieferdiensten in Europa

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Kartellverfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob Delivery Hero und Glovo durch Beteiligung an einem Kartell im Bereich der Online-Bestellung und -Lieferung von Mahlzeiten, Lebensmitteln und sonstigen Verbrauchergütern im Europäischen Wirtschaftsraum ("EWR") gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften verstoßen haben. Delivery Hero und Glovo zählen zu den größten Lebensmittel-Lieferdiensten in Europa. Delivery Hero hielt ab Juli 2018 eine Minderheitsbeteiligung an Glovo, bis es im Juli 2022 die alleinige Kontrolle über das Unternehmen erwarb.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen