Kontrollen in der gesamten Lieferkette
Fischerei: "Null-Toleranz-Kampagne" der EU gegen illegale Fischerei wird verschärft
Neues System stellt für die gesamte Lieferkette vom Fang bis hin zum Verbraucher Rückverfolgbarkeit sicher
(18.04.11) - Ungestraft illegal fischen –das wird für Fischer sehr viel schwieriger, da das neue EU-System für Fischereikontrollen jetzt voll einsatzbereit ist. Mit den detaillierten Vorschriften für die Durchführung der Kontrollen in der gesamten Lieferkette "vom Netz bis auf den Teller" verfügt die EU nun über die Mittel, um im Bruch mit der Vergangenheit einer Kultur der Rechtstreue Geltung zu verschaffen, der Überfischung Einhalt zu gebieten und die EU-Fischerei wahrhaft nachhaltig zu machen.
Das neue System stellt für die gesamte Lieferkette vom Fang bis hin zum Verbraucher Rückverfolgbarkeit sicher. Die Behörden der Mitgliedstaaten können an jedem beliebigen Glied der Lieferkette aufdeckte Unregelmäßigkeiten zum Schuldigen zurückverfolgen. Inspektionen werden in ganz Europa in gleicher Form durchgeführt werden. Daten werden elektronisch erhoben und überprüft. Wenn der Fisch die Ladentheke erreicht, kann der Verbraucher sicher sein, dass es sich um legal gefischte Ware handelt. Wer den Vorschriften zuwiderhandelt, hat überall und unabhängig von der Staatsangehörigkeit mit gleichermaßen strengen Sanktionen zu rechnen. Wer wiederholt beim illegalen Fischen erwischt wird, verliert letztlich – über ein neues Punktesystem – die Zulassung.
"Wenn wir unsere eigenen Vorschriften nicht durchsetzen können, untergräbt das die Glaubwürdigkeit der gemeinsamen Fischereipolitik, so sinnvoll sie auch immer sein mag. Nun haben wir eine umfassende Kontroll- und Durchsetzungsregelung, und ich erwarte, dass die Einhaltung der Fischereivorschriften der EU von nun an Fortschritte macht. Wir können es uns nicht länger erlauben, dass sich auch nur eine kleine Minderheit der Fischer über die Vorschriften hinwegsetzt und damit durchkommt. Es ist nicht nur unfair, sondern untergräbt auch die Bemühungen um die Bestandserhaltung, stört die Märkte durch unfairen Wettbewerb, benachteiligt Fischer, die die Vorschriften einhalten, und bremst die Eigendynamik der Rechtstreue, und vor allem: es zerstört die Fischbestände", sagte Maria Damanaki, Kommissarin für maritime Angelegenheiten und Fischerei.
Um die Kontrollverordnung von 2010 uneingeschränkt anwenden zu können, bedurfte es der Annahme von Durchführungsvorschriften.
Die neuen Vorschriften
>> ermöglichen eine Kontrolle "vom Netz bis auf den Teller", indem sie sämtliche Glieder der Lieferkette erfassen; das Rückverfolgbarkeitssystem erlaubt es den Inspektoren, Unregelmäßigkeiten an jedem beliebigen Glied der Lieferkette aufzudecken;
>> sehen konkrete Mechanismen vor, die für Fischer, andere Wirtschaftsbeteiligte und Mitgliedstaaten gleiche Ausgangsbindungen schaffen; die Sanktionen wurden harmonisiert, und ein neues Punktesystem wurde eingeführt, das sicherstellt, dass gravierende Zuwiderhandlungen in allen Mitgliedstaaten vergleichbare Folgen haben;
>> bewirken insofern eine erhebliche Vereinfachung, als alle im Bereich der EU-Fischereikontrolle geltenden, bisher auf die verschiedensten Rechtsinstrumente verteilten Vorschriften nunmehr in einem einzigen Text zusammengefasst sind;
>> gewährleisten den generellen Einsatz neuer Technologien, die einerseits die Verwaltungskosten für Wirtschaftsbeteiligte und Behörden verringern und andererseits die Überprüfung von Daten erheblich erleichtern und damit effizienter machen.
Zudem geht die neue Verordnung detailliert auf die Mechanismen ein, mit denen die Kommission sicherstellen kann, dass die Mitgliedstaaten ihren Verpflichtungen nachkommen: Gestärkte Befugnisse in den Bereichen Überprüfung, unabhängige Inspektionen und Audit, behördliche Ermittlungen, Aussetzung oder Entzug von EU-Mitteln sowie Reduzierungen der Quoten und des Fischereiaufwands für den Fall, dass das Kontrollsystem eines Mitgliedstaat nicht wirksam zu sein scheint.
Um die Umsetzung zu erleichtern, gewährt die Kommission Mitgliedstaaten finanzielle Unterstützung: sie kofinanziert bestimmte Arten von Projekten, insbesondere solche, die neue Technologien betreffen.
Hintergrund
Vereinbarungen über Vorschriften und Kontrollsysteme für die Fischerei werden auf EU-Ebene getroffen, doch sie werden von den nationalen Behörden und Inspektoren der EU-Mitgliedstaaten umgesetzt.
Die unlängst angenommene Durchführungsverordnung vollendet die umfassende, 2008 in Gang gebrachte Reform der Fischereikontrollpolitik der EU. Das neue System stützt sich auf drei Säulen: eine Verordnung zur Bekämpfung der illegalen Fischerei, die sicherstellt, dass alle Fischereierzeugnisse, die in die EU eingeführt und aus der EU ausgeführt werden, den einschlägigen Erhaltungs- und Bewirtschaftungsmaßnahmen vollauf Genüge tun; eine Verordnung über Fischereigenehmigungen, in deren Rahmen Wirtschaftsbeteiligte aus der EU die Zulassung zur Fischerei außerhalb von EU-Gewässern und Wirtschaftsbeteiligte aus Drittstaaten die Zulassung zur Fischerei innerhalb von EU-Gewässern erhalten können; sowie die eigentliche Kontrollverordnung, durch die ein gänzlich neuer Rechtsrahmen für die Kontrolle und Durchsetzung der gemeinsamen Fischereipolitik geschaffen wird.
Weitere Informationen:
http://ec.europa.eu/fisheries/cfp/control/index_de.htm
http://ec.europa.eu/commission_2010-2014/damanaki/index_en.htm
(Europäische Kommission: ra)
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