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Vogelschutzrichtlinie und Habitat-Richtlinie


Umwelt: Kommission drängt Österreich zur Einhaltung der EU-Vorschriften über Naturschutzgebiete
Vogelschutzrichtlinie – der älteste EU-Rechtsakt für den Umweltschutz


(02.07.12) - Die Europäische Kommission zeigt sich besorgt, dass Österreich bestimmte Hochwasserschutz- und wasserwirtschaftliche Projekte in Naturschutzgebieten nicht vorschriftsgemäß bewertet. Auf Empfehlung des EU-Umweltkommissars Janez Potočnik sendet die Kommission eine mit Gründen versehene Stellungnahme, in der Österreich aufgefordert wird, sich an die einschlägigen EU-Vorschriften zu halten. Antwortet Österreich nicht innerhalb von zwei Monaten, kann die Kommission den Gerichtshof der Europäischen Union mit dieser Angelegenheit befassen.

Die Vogelschutzrichtlinie und die Habitat-Richtlinie der Europäischen Union erfordern, dass alle Projekte, die signifikante Auswirkungen auf besondere Schutzgebiete haben können, einer vorherigen Bewertung ihrer Folgen für das Gebiet unterzogen werden. Die Umweltvorschriften in Niederösterreich klammern derzeit Erneuerungen von Hochwasserschutzprojekten ‑wie die Versetzung oder die Erhöhung von Dämmen, die Erweiterung von Hochwasserschutzmaßnahmen ‑und andere wasserbezogenen Verwaltungsbeschlüsse von diesem Erfordernis aus. In Artikel 6 der Habitat-Richtlinie sind solche allgemeinen Ausnahmen verboten und liegt der Nachdruck auf einer fallbezogenen Prüfung der potenziellen Auswirkungen auf das betreffende Gebiet.

Im Oktober 2011 hat die Kommission den österreichischen Behörden in dieser Angelegenheit ein Aufforderungsschreiben zugeleitet. Da Österreich seine Haltung gegenüber der Bewertung für Schutzgebiete bisher nicht geändert hat, wird nun eine mit Gründen versehene Stellungnahme übermittelt.

Hintergrund
Die Vogelschutzrichtlinie – der älteste EU-Rechtsakt für den Umweltschutz – regelt den umfassenden Schutz aller in der Europäischen Union heimischen wildlebenden Vogelarten. Die Habitatrichtlinie von 1992 bildet einen der Eckpfeiler der Europäischen Naturschutzpolitik und schützt über 1000 Tier- und Pflanzenarten sowie mehr als 200 natürliche Lebensräume wie besondere Arten von Wäldern, Wiesen und Feuchtgebieten, die von europäischer Bedeutung sind. Die durch die Richtlinien geschützten Gebiete bilden Natura 2000, das EU-weite Netz von Naturschutzgebieten.

Jeder EU-Mitgliedstaat hat Natura-2000-Gebiete abgegrenzt mit dem Ziel, das langfristige Überleben der wertvollsten und am meisten gefährdeten Arten und Habitate in Europa zu sichern. Das Natura‑2000‑Netz umfasst von den Mitgliedstaaten ausgewiesene besondere Schutzgebiete (Special Areas of Conservation, SAC, im Fall der Habitat-Richtlinie und Special Protection Areas, SPAs, im Fall der Vogelschutzrichtlinie). Dabei ist das Natura‑2000‑Netz kein System strenger Naturschutzgebiete, in denen menschliche Aktivitäten generell ausgeschlossen werden: Das meiste Land befindet sich in Privatbesitz und der Nachdruck liegt auf einer ökologischen und wirtschaftlich nachhaltigen Bewirtschaftung. (Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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