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Vogelschutzrichtlinie und Habitat-Richtlinie


Umwelt: Kommission drängt Österreich zur Einhaltung der EU-Vorschriften über Naturschutzgebiete
Vogelschutzrichtlinie – der älteste EU-Rechtsakt für den Umweltschutz


(02.07.12) - Die Europäische Kommission zeigt sich besorgt, dass Österreich bestimmte Hochwasserschutz- und wasserwirtschaftliche Projekte in Naturschutzgebieten nicht vorschriftsgemäß bewertet. Auf Empfehlung des EU-Umweltkommissars Janez Potočnik sendet die Kommission eine mit Gründen versehene Stellungnahme, in der Österreich aufgefordert wird, sich an die einschlägigen EU-Vorschriften zu halten. Antwortet Österreich nicht innerhalb von zwei Monaten, kann die Kommission den Gerichtshof der Europäischen Union mit dieser Angelegenheit befassen.

Die Vogelschutzrichtlinie und die Habitat-Richtlinie der Europäischen Union erfordern, dass alle Projekte, die signifikante Auswirkungen auf besondere Schutzgebiete haben können, einer vorherigen Bewertung ihrer Folgen für das Gebiet unterzogen werden. Die Umweltvorschriften in Niederösterreich klammern derzeit Erneuerungen von Hochwasserschutzprojekten ‑wie die Versetzung oder die Erhöhung von Dämmen, die Erweiterung von Hochwasserschutzmaßnahmen ‑und andere wasserbezogenen Verwaltungsbeschlüsse von diesem Erfordernis aus. In Artikel 6 der Habitat-Richtlinie sind solche allgemeinen Ausnahmen verboten und liegt der Nachdruck auf einer fallbezogenen Prüfung der potenziellen Auswirkungen auf das betreffende Gebiet.

Im Oktober 2011 hat die Kommission den österreichischen Behörden in dieser Angelegenheit ein Aufforderungsschreiben zugeleitet. Da Österreich seine Haltung gegenüber der Bewertung für Schutzgebiete bisher nicht geändert hat, wird nun eine mit Gründen versehene Stellungnahme übermittelt.

Hintergrund
Die Vogelschutzrichtlinie – der älteste EU-Rechtsakt für den Umweltschutz – regelt den umfassenden Schutz aller in der Europäischen Union heimischen wildlebenden Vogelarten. Die Habitatrichtlinie von 1992 bildet einen der Eckpfeiler der Europäischen Naturschutzpolitik und schützt über 1000 Tier- und Pflanzenarten sowie mehr als 200 natürliche Lebensräume wie besondere Arten von Wäldern, Wiesen und Feuchtgebieten, die von europäischer Bedeutung sind. Die durch die Richtlinien geschützten Gebiete bilden Natura 2000, das EU-weite Netz von Naturschutzgebieten.

Jeder EU-Mitgliedstaat hat Natura-2000-Gebiete abgegrenzt mit dem Ziel, das langfristige Überleben der wertvollsten und am meisten gefährdeten Arten und Habitate in Europa zu sichern. Das Natura‑2000‑Netz umfasst von den Mitgliedstaaten ausgewiesene besondere Schutzgebiete (Special Areas of Conservation, SAC, im Fall der Habitat-Richtlinie und Special Protection Areas, SPAs, im Fall der Vogelschutzrichtlinie). Dabei ist das Natura‑2000‑Netz kein System strenger Naturschutzgebiete, in denen menschliche Aktivitäten generell ausgeschlossen werden: Das meiste Land befindet sich in Privatbesitz und der Nachdruck liegt auf einer ökologischen und wirtschaftlich nachhaltigen Bewirtschaftung. (Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems

    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder mit hohem Risiko, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen, aktualisiert. Akteure in der EU, die unter den Rahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche fallen, müssen bei Transaktionen, an denen die betreffenden Länder beteiligt sind, erhöhte Wachsamkeit walten lassen - eine wichtige Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems.

  • Umsetzung der FRTB-Eigenkapitalanforderungen

    Die Europäische Kommission hat einen delegierten Rechtsakt angenommen, der den Geltungsbeginn der grundlegenden Überprüfung des Handelsbuchs (FRTB) in der EU um ein weiteres Jahr verschiebt. Somit greift der verbleibende Teil der internationalen Basel-III-Standards erst ab dem 1. Januar 2027. Mit der FRTB sollen ausgefeiltere Methoden zur Messung von Risiken eingeführt werden, damit die Eigenkapitalanforderungen besser zu den Risiken passen, denen die Banken bei ihren Tätigkeiten an den Kapitalmärkten tatsächlich ausgesetzt sind.

  • Bereitstellung von Satellitenkapazitäten

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt. Sowohl SES als auch Intelsat sind weltweit tätige Satellitennetzbetreiber, die geostationäre Satelliten besitzen und betreiben. Während beide Unternehmen ihren Hauptsitz in Luxemburg haben und im EWR tätig sind, befinden sich die Haupttätigkeiten und der Verwaltungssitz von Intelsat in den USA.

  • Handelsbeziehungen zwischen EU und Kanada

    Eine Studie zeigt: Das umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen der EU und Kanada fördert Handelsexporte und diversifizierte Lieferketten in allen EU-Mitgliedstaaten. Die Studie, die von unabhängigen Sachverständigen im Rahmen der Verpflichtung der Kommission zu einer faktengestützten Politikgestaltung durchgeführt wurde, liefert eindeutige Beweise dafür, dass ein offener, regelbasierter, berechenbarer und kooperativer Handel funktioniert.

  • Finanzmittel mobilisieren

    Die Europäische Kommission hat ein Maßnahmenpaket angenommen, das dazu beitragen soll, den EU-Verbriefungsrahmen einfacher und zweckmäßiger zu machen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen haben das Ziel, Verbriefungstätigkeiten in der EU zu erleichtern, ohne die Finanzstabilität zu beeinträchtigen. Ein stärkerer und einfacherer Verbriefungsrahmen kann dazu beitragen, mehr Investitionen in die Realwirtschaft zu lenken, und so das Wirtschaftswachstum, Innovationen und die Schaffung von Arbeitsplätzen in der gesamten EU fördern. Diese Überarbeitung ist die erste Gesetzgebungsinitiative, die im Rahmen der Strategie für eine Spar- und Investitionsunion vorgeschlagen wurde.

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