Grenzüberschreitende Auftragsvergabe in Europa
Europäische Kommission lanciert Konsultation zur Modernisierung des europäischen Markts für öffentliche Aufträge
Die EU-Vergabevorschriften sehen für öffentliche Aufträge oberhalb eines bestimmten Auftragswerts Vergabeverfahren vor, die Transparenz, gleichberechtigten Zugang und fairen Wettbewerb auf dem europäischen Beschaffungsmarkt gewährleisten
(04.02.11) - Auf das öffentliche Auftragswesen entfallen etwa 17 Prozent des BIP der EU. In Zeiten, in denen viele Mitgliedstaaten mit knappen Kassen und wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu kämpfen haben, muss die Vergabepolitik den effizientesten Einsatz öffentlicher Mittel gewährleisten, um Wachstum und Arbeitsplatzschaffung zu unterstützen. Dies erfordert ein flexibles und benutzerfreundliches Instrumentarium, das den Behörden und Lieferanten in Europa eine transparente und wettbewerblich organisierte Auftragsvergabe so leicht wie möglich macht.
Mit diesen Zielen vor Augen hat die Europäische Kommission heute einen Konsultationsprozess in Gang gesetzt. Im Mittelpunkt dieser offenen Debatte mit den interessierten Parteien wird die Frage stehen, wie sich Vorschriften, Instrumente und Methoden im Bereich des öffentlichen Auftragswesens modernisieren lassen, um in stärkerem Maße zur Verwirklichung dieser Ziele beitragen zu können. Frist für die Übermittlung von Stellungnahmen zum vorgelegten Grünbuch ist der 18. April 2011.
Kommissar Michel Barnier, zuständig für Binnenmarkt und Dienstleistungen, erklärte dazu: "Wir müssen die Vorschriften im Bereich des öffentlichen Auftragswesens klarer fassen, um den Behörden in Europa wie auch den Unternehmen, die sich um Aufträge bewerben, das Leben zu erleichtern. Verbesserung des Zugangs kleinerer Unternehmen zu den Beschaffungsmärkten, Bürokratieabbau, Förderung der grenzüberschreitenden Auftragsvergabe in Europa – all dies sind Aspekte, die während der Konsultation im Fokus stehen werden. Im Übrigen ist es mir ein Anliegen, dafür zu sorgen, dass das öffentliche Auftragswesen einen Beitrag zu Arbeitsplatzschaffung, Innovation und Umweltschutz leistet."
Auf das öffentliche Auftragswesen entfallen etwa 17 Prozent des BIP der EU. Die optimale Nutzbarmachung dieser 17 Prozent ist von zentraler Bedeutung für die Wiederankurbelung unserer Wirtschaft und für die Schaffung von Arbeitsplätzen, erst recht in Krisenzeiten. Seitens der Marktakteure wurde der Wunsch geäußert, das öffentliche Beschaffungswesen in der EU zu überprüfen mit dem Ziel, die Verfahren zu straffen und besser an neue Herausforderungen anzupassen. Zu diesen Herausforderungen zählen beispielsweise die Notwendigkeit, öffentliche Mittel effizienter einzusetzen, ebenso wie die Berücksichtigung sozialer und ökologischer Belange.
Die Unternehmen, insbesondere die KMU (auf die Schätzungen zufolge zwischen 31 und 38 Prozent des gesamten Auftragsvolumens der öffentlichen Hand entfallen), müssen EU-weit besseren und leichteren Zugang zu öffentlichen Aufträgen erhalten, damit sie in vollem Umfang in den Genuss der Vorteile kommen, die ein echter europäischer Beschaffungsmarkt zu bieten hat.
Ebenso müssen den Auftraggebern einfache und flexible Verfahren an die Hand gegeben werden, die es ihnen ermöglichen, einen wirksamen Beitrag zur Erreichung der gemeinsamen Ziele der Strategie "Europa 2020" zu leisten: Innovationsförderung, Umweltschutz, Bekämpfung des Klimawandels, Verhinderung sozialer Ausgrenzung. Eine elektronische Beschaffung ("e-Beschaffung") macht die Verfahren effizienter, verschafft den Unternehmen einen besseren Zugang und bietet den Auftraggebern größere Auswahlmöglichkeiten. Die noch laufende Konsultation der Kommission zur "e-Beschaffung" wird am 31. Januar 2011 abgeschlossen (siehe IP/10/1347).
Worum geht es bei der öffentlichen Konsultation?
In dem von der Kommission vorgelegten Grünbuch werden mehrere Schlüsselbereiche genannt, in denen eine Reform ansetzen könnte. Zweck der Konsultation ist es, die Standpunkte der Betroffenen zu den verschiedenen Optionen für eine Änderung der Rechtsvorschriften einzuholen. Unter anderem werden folgende Fragen aufgeworfen:
Müssen die derzeitigen Verfahren, insbesondere für kleinere lokale und regionale Behörden, vereinfacht werden? Wie kann dies sinnvoll geschehen, ohne die Grundsätze der Transparenz und der Nichtdiskriminierung von Bietern zu gefährden?
Wie lässt sich der Bürokratieaufwand für die Wirtschaftsteilnehmer, insbesondere die KMU, reduzieren? Wie kann die grenzüberschreitende Teilnahme an Ausschreibungen innerhalb Europas erleichtert werden?
Unter welchen Bedingungen sollte die Auftragsvergabe zwischen Behörden von der Anwendung der EU-Vergabevorschriften ausgenommen werden?
Sollten die EU-Vergabevorschriften dahin gehend geändert werden, dass auch anderen politischen Zielen, wie etwa der Innovationsförderung oder der Berücksichtigung sozialer Belange, besser Rechnung getragen werden kann? Sollten beispielsweise EU-Vorschriften eingeführt werden, die eine Verpflichtung vorsehen, ausschließlich Produkte zu kaufen, die bestimmten ökologischen Anforderungen genügen, oder einen bestimmten Prozentanteil des Budgets für innovative Güter und Dienstleistungen zu reservieren? Sind spezielle Vorschriften für die Vergabe sozialer Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse erforderlich, die den spezifischen Charakter dieser Dienstleistungen in stärkerem Maße berücksichtigen?
Brauchen wir strengere Vorschriften oder bessere Sicherheitsvorkehrungen zur Verhinderung von Günstlingswirtschaft, Korruption oder Interessenkonflikten?
Wie lässt sich ein effizienter Wettbewerb auf den Beschaffungsmärkten gewährleisten? Wie könnte beispielsweise verhindert werden, dass bestimmte Lieferanten eine marktbeherrschende Stellung erlangen oder dass Angebotsabsprachen oder Marktaufteilungen zwischen Bietern stattfinden?
Was sollte unternommen werden, um europäischen Unternehmen einen besseren Zugang zu den öffentlichen Beschaffungsmärkten in Drittländern zu ermöglichen?
Parallel laufende Initiativen und weitere Schritte
Parallel zur Grünbuch-Konsultation führt die Kommission derzeit eine umfassende Ex-post-Evaluierung durch, um Wirksamkeit und Kosteneffizienz der derzeitigen europäischen Vergabevorschriften zu bewerten.
Die Ergebnisse dieser Evaluierung und der heute eingeleiteten Konsultation sollen im Rahmen einer für den 30. Juni 2011 geplanten hochrangig besetzten Konferenz über die Reform des öffentlichen Auftragswesens erörtert werden. All diese Arbeiten werden schließlich in die Formulierung geeigneter Legislativvorschläge einmünden.
Hintergrundinformationen
Die EU-Vergabevorschriften sehen für öffentliche Aufträge oberhalb eines bestimmten Auftragswerts Vergabeverfahren vor, die Transparenz, gleichberechtigten Zugang und fairen Wettbewerb auf dem europäischen Beschaffungsmarkt gewährleisten. Die Festlegung des geltenden EU-Rechtsrahmens für das öffentliche Auftragswesen durch die Richtlinien 2004/17/EG und 2004/18/EG war die bisher letzte Etappe einer langen Entwicklung, die 1971 begonnen hat. Die genannten Richtlinien sollen in erster Linie sicherstellen, dass die Wirtschaftsteilnehmer die Grundfreiheiten (freier Verkehr von Waren, Kapital, Dienstleistungen und Personen) in vollem Umfang wahrnehmen können. (Europäische Kommission: ra)
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