Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Diskriminierende Rechtsvorschriften in UK


Freizügigkeit der Arbeitnehmer: Europäische Kommission fordert vom Vereinigten Königreich Diskriminierungsstopp bei der Entlohnung ausländischer Seeleute
Die britischen Rechtsvorschriften ("Race Relations Act") lassen ausdrücklich die direkte und indirekte Lohndiskriminierung auf Grundlage der Staatsangehörigkeit zu


(04.02.11) - Die Europäische Kommission hat das Vereinigte Königreich aufgefordert, diskriminierende Rechtsvorschriften außer Kraft zu setzen, die die unterschiedliche Entlohnung von nicht aus dem Vereinigten Königreich stammenden Seeleuten zulassen. Hierbei handelt es sich um eine direkt und indirekt mit der Staatsangehörigkeit verbundene Diskriminierung.

Nach Auffassung der Kommission verstoßen diese Rechtsvorschriften gegen die Verpflichtung, für Wanderarbeitnehmer aus EU-Mitgliedstaaten die gleichen Arbeitsbedingungen zu gewährleisten wie für inländische Arbeitnehmer, was auch für die Entlohnung gilt.

Die Aufforderung erging in Form einer sogenannten "mit Gründen versehenen Stellungnahme" im Rahmen der EU-Vertragsverletzungsverfahren. Sollte die Kommission binnen zwei Monaten keine zufriedenstellende Antwort erhalten, kann sie das Vereinigte Königreich vor dem Gerichtshof der EU verklagen.

Die britischen Rechtsvorschriften ("Race Relations Act") lassen ausdrücklich die direkte und indirekte Lohndiskriminierung auf Grundlage der Staatsangehörigkeit zu, und zwar für Seeleute, die nicht die britische Staatsangehörigkeit besitzen und im Ausland für Tätigkeiten auf britischen Schiffen angeheuert werden oder außerhalb des Vereinigten Königreichs auf britischen Schiffen arbeiten. Zwar untersagt ein kürzlich in Kraft getretenes Gesetz ("Equality Act") Lohndiskriminierungen, doch gelten die diskriminierenden Bestimmungen in Bezug auf ausländische Seeleute weiter, da die Regierung des Vereinigten Königreichs noch nicht die erforderlichen Vorschriften erlassen hat, um das Verbot der Lohndiskriminierung auch auf Seeleute und die Arbeit auf Schiffen auszudehnen.

Die Kommission ist daher der Auffassung, dass das Vereinigte Königreich die EU-Vorschriften zur Freizügigkeit der Arbeitnehmer und die Bestimmungen verschiedener einschlägiger Abkommen mit Drittstaaten verletzt, die solche Diskriminierungen verbieten (Artikel 45 AEUV und Artikel 7 der Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Gemeinschaft sowie ähnliche Bestimmungen in 13 Abkommen, die die EU mit Drittstaaten geschlossen hat und die allesamt Diskriminierung im Bereich Beschäftigung –einschließlich des Arbeitsentgelts – aufgrund der Staatsangehörigkeit untersagen).

Hierbei stützt sich die Kommission auf ein Urteil des Gerichtshofes, in dem dieser festgestellt hat, dass das EU-Recht zur Freizügigkeit der Arbeitnehmer uneingeschränkt für die Seeschifffahrt gilt und auch außerhalb des Hoheitsgebietes der Mitgliedstaaten, sofern beim Arbeitsverhältnis eine hinreichend enge Verbindung zu einem Mitgliedstaat besteht (Urteil des Gerichtshofes in der Rechtssache 9/88 vom 27. September 1989, Lopes da Veiga (Sammlung 1989, 2989). (Europäische Kommission: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Verringerung der Mehrwertsteuer-Compliance-Lücke

    Laut einem von der Europäischen Kommission veröffentlichten neuen Bericht haben die meisten EU-Mitgliedstaaten zwischen 2018 und 2022 erhebliche Fortschritte bei der Erhebung der Mehrwertsteuer erzielt.

  • FuEuI im Mittelpunkt der EU-Wirtschaft

    Die europäische Industrie hat ihre Investitionen in Forschung und Entwicklung (FuE;E) im Jahr 2023 um 9,8 Prozent erhöht und damit das Wachstum der FuE-Investitionen der Unternehmen in den USA (+5,9 Prozent) und China (+9,6 Prozent) erstmals seit 2013 übertroffen, so die veröffentlichte neue Ausgabe des EU-Anzeigers für industrielle FuE;E-Investitionen.

  • Einführung eines Flugemissionslabels

    Die EU-Kommission hat eine Verordnung zur Einführung eines Flugemissionslabels (FEL) angenommen, das eine klare und vertrauenswürdige Methode zur Berechnung der Flugemissionen bietet. Fluggesellschaften, die Flüge innerhalb der EU durchführen oder aus der EU abfliegen, können sich freiwillig diesem Gütesiegel anschließen, das ab Juli 2025 voll funktionsfähig sein wird.

  • Änderungen des derzeitigen Rechtsrahmens

    Die Europäische Kommission schlägt gezielte Änderungen des derzeitigen Rechtsrahmens vor, der in der Verordnung über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse (GMO) festgelegt ist, und legt eine neue Verordnung über die grenzüberschreitende Durchsetzung der Vorschriften über unlautere Handelspraktiken vor.

  • Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen

    Die Europäische Kommission ist nach eingehender Prüfung des Sachverhalts zu dem Schluss gelangt, dass eine deutsche Beihilfemaßnahme im Umfang von 1,9 Mrd. EUR zur Unterstützung von DB Cargo, eines der führenden Schienengüterverkehrsunternehmen in Europa, mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen