Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Kennzeichnung von Lebensmitteln


Lebensmittelsicherheit: EFSA schließt Bewertung gesundheitsbezogener Angaben ab
Europäische Kommission plant Vorlage der Liste bis Jahresende


(08.08.11) - Die europäischen Verbraucherinnen und Verbraucher haben das Recht zu erfahren, ob sich ein entsprechend deklariertes Lebensmittel tatsächlich positiv auf ihre Gesundheit auswirkt. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat die sechste und letzte Gutachten-Reihe zu den gesundheitsbezogenen Angaben veröffentlicht. Die Europäische Kommission wird nun bis Jahresende eine Liste der für Lebensmittel zugelassenen Angaben über alle Stoffe mit Ausnahme pflanzlicher Stoffe (sog. "Botanicals") vorlegen.

Die Kommission begrüßt die Veröffentlichung der sechsten Reihe von Gutachten, mit denen 35 gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel ("Angaben gemäß Artikel 13") bewertet werden. Damit hat die EFSA (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit) den Prozess der Bewertung abgeschlossen, der im Oktober 2009 eingeleitet wurde.

"Korrekte und zuverlässige Angaben bei der Kennzeichnung von Lebensmitteln sind unerlässlich, damit die Verbraucher gesundheitsbewusster einkaufen und sich fundierter entscheiden können", erklärte der für Gesundheit und Verbraucher zuständige Kommissar John Dalli. "Die bisher von der EFSA durchgeführten Bewertungen sind ein entscheidender Schritt bei der Durchführung der Verordnung über gesundheitsbezogene Angaben. Ich danke der Behörde für ihre wertvolle Unterstützung bei diesem schwierigen Unterfangen, das weltweit einzigartig ist. Jetzt gilt es, die Liste der zulässigen Angaben gemäß Artikel 13 schnellstmöglich anzunehmen."

Die Vorarbeiten mit den Mitgliedstaaten hat die Kommission bereits eingeleitet. Ziel ist es, die endgültige Maßnahme vor Jahresende vorzulegen.

Nach Annahme und mit Gültigwerden der Liste der zulässigen gesundheitsbezogenen Angaben können sich die Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU darauf verlassen, dass alle gesundheitsbezogenen Angaben auf dem Binnenmarkt wissenschaftlich abgesichert und nicht irreführend sind. Damit können sie sich leichter gesundheitsbewusst ernähren. Mit der Annahme der Liste wird auch die Arbeit der Durchsetzungsbehörden erleichtert, die die Einhaltung der Verordnung zu überwachen haben, und es wird ein fairer Wettbewerb unter den Marktteilnehmern gewährleistet.

Hintergrund
Mit der Verordnung über gesundheitsbezogene Angaben soll ein hohes Niveau beim Verbraucherschutz erreicht werden; zu diesem Zweck sollen die Verbraucher leichter Produkte auswählen können, die sie für eine abwechslungsreiche und ausgewogene Ernährung und damit für den Erhalt ihrer Gesundheit benötigen. Gesundheitsbezogene Angaben dürfen die Verbraucher daher nicht in die Irre führen: Sie müssen genau, wahrheitsgemäß, wissenschaftlich abgesichert und in einer Liste der zulässigen gesundheitsbezogenen Angaben geführt sein. Die EFSA ist das Gremium, das die wissenschaftlichen Belege für die gesundheitsbezogenen Angaben einer Bewertung unterzieht.

Zu Beginn des Verfahrens übermittelten die Mitgliedstaaten der Kommission insgesamt mehr als 44.000 gesundheitsbezogene Angaben. Diese wurden von der Kommission zu einer Liste von rund 4.600 Angaben gebündelt. In den sechs Gutachten-Reihen der EFSA wurden rund 2.760 der ca. 4.600 zur wissenschaftlichen Bewertung vorgelegten gesundheitsbezogenen Angaben behandelt (1.550 Angaben über "Botanicals" wurden von der Kommission einstweilen zurückgestellt).

Infolge der hohen Zahl der eingegangenen gesundheitsbezogenen Angaben und von Verzögerungen, die bei der Übermittlung der Beiträge der betreffenden Akteure an die Mitgliedstaaten entstanden waren, konnte die in der Verordnung über gesundheitsbezogene Angaben festgelegte Frist für die Annahme der Liste der zulässigen gesundheitsbezogenen Angaben (31. Januar 2010) nicht eingehalten werden. Im Rahmen einer Verfahrensänderung war die Frist, bis zu der die EFSA die Bewertung aller gesundheitsbezogenen Angaben mit Ausnahme der Angaben über pflanzliche Stoffe abgeschlossen haben musste, daher bis Ende Juni 2011 verlängert worden.

Weitere Informationen finden Sie unter:
http://ec.europa.eu/food/food/labellingnutrition/claims/health_claims_en.htm
(Europäische Kommission: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Durchsetzung des Kartellrechts

    Die Europäische Kommission hat die Evaluierungsergebnisse für die EU-Verordnungen, in denen die Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften festgelegt sind (Verordnungen 1/2003 und 773/2004), in Form einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen veröffentlicht.

  • Halbleiterfertigungsanlage in Dresden

    Die Europäische Kommission hat eine 5 Mrd. EUR schwere deutsche Maßnahme zur Unterstützung der European Semiconductor Manufacturing Company ("ESMC") beim Bau und Betrieb eines Mikrochip-Werks in Dresden nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

  • Einfuhren von Elektrofahrzeugen

    Im Rahmen ihrer laufenden Antisubventionsuntersuchung hat die Europäische Kommission den interessierten Parteien heute den Entwurf ihrer Entscheidung zur Einführung endgültiger Ausgleichszölle auf die Einfuhren batteriebetriebener Elektrofahrzeuge aus China offengelegt.

  • Transparenz der Werbung

    Die EU-Kommission hat X von ihrer vorläufigen Auffassung in Kenntnis gesetzt, dass es in Bereichen im Zusammenhang mit "Dark Patterns", Transparenz der Werbung sowie Datenzugang für Forschende gegen das Gesetz über digitale Dienste (DSA) verstößt.

  • Lebensmittel-Lieferdiensten in Europa

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Kartellverfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob Delivery Hero und Glovo durch Beteiligung an einem Kartell im Bereich der Online-Bestellung und -Lieferung von Mahlzeiten, Lebensmitteln und sonstigen Verbrauchergütern im Europäischen Wirtschaftsraum ("EWR") gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften verstoßen haben. Delivery Hero und Glovo zählen zu den größten Lebensmittel-Lieferdiensten in Europa. Delivery Hero hielt ab Juli 2018 eine Minderheitsbeteiligung an Glovo, bis es im Juli 2022 die alleinige Kontrolle über das Unternehmen erwarb.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen