Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Fusion bei Medikamenten-Übertragungssystemen


Fusionskontrolle: Kommission genehmigt Erwerb des Pharmalieferanten Capsugel durch US-Investitionsfonds KKR
Rechtsgeschäft führt zu keinen horizontalen Überschneidungen


(08.08.11) - Die Europäische Kommission hat die angemeldete Übernahme von Capsugel durch den Fondsmanager KKR nach der Fusionskontrollverordnung genehmigt. Capsugel stellt Medikamentenübertragungssysteme wie Hartgelatinekapseln her, die in pharmazeutischen Produkten verwendet werden. Die Prüfung durch die Kommission ergab, dass das Rechtsgeschäft zu keinen horizontalen Überschneidungen führt, da weder KKR noch von KKR kontrollierte Firmen im selben Bereich wie Capsugel tätig sind.

Die Kommission prüfte ferner mögliche vertikale Auswirkungen, die sich aus dem Zusammenschluss ergeben könnten, da KKR eine gemeinsame Kontrolle über Alliance Boots ausübt, einen im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) tätigen Pharmaeinzelhändler, -großhändler und -auftragshersteller mit Sitz im Vereinigten Königreich, der wiederum Medikamentenübertragungssysteme als Input für einige seiner Produkte kauft und verwendet. Alliance Boots bedient jedoch nur einen sehr begrenzten Teil der weltweiten bzw. EWR-weiten Nachfrage für Hart- und Weichgelatinekapseln und alternative Polymerkapseln.

Nach Auffassung der Kommission wird der wirksame Wettbewerb durch das Vorhaben daher weder im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) noch in einem wesentlichen Teil desselben erheblich beeinträchtigt.

Capsugel ist ein Unternehmen mit Sitz in den USA, das Medikamentenübertragungssysteme wie Hartgelatinekapseln herstellt, die in pharmazeutischen Produkten verwendet werden. Es liefert der europäischen Pharmaindustrie große Mengen solcher Gelatinekapseln. Das US-amerikanische Unternehmen KKR ist ein weltweit tätiges alternatives Vermögensverwaltungsunternehmen, das in Unternehmen in den unterschiedlichsten Branchen investiert.

Das Vorhaben wurde am 23. Juni 2010 bei der Kommission angemeldet.

Fusionskontrollvorschriften und -verfahren
Die Kommission wurde 1989 damit betraut, Fusionen und Übernahmen von Unternehmen zu prüfen, deren Umsatz bestimmte Schwellenwerte übersteigt (vgl. Artikel 1 der Fusionskontrollverordnung). Sie hat die Aufgabe, dafür zu sorgen, dass Zusammenschlüsse den wirksamen Wettbewerb weder im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR)1 noch in einem wesentlichen Teil desselben erheblich behindern.

Der weitaus größte Teil der Zusammenschlüsse ist wettbewerbsrechtlich unbedenklich und wird nach einer Routineprüfung genehmigt. Nach der Anmeldung eines Zusammenschlusses muss die Kommission in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden, ob sie das Rechtsgeschäft unmittelbar (im Vorprüfverfahren) genehmigt oder eine eingehende Prüfung (Hauptprüfverfahren) einleitet. (Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Verluste von Kunststoffpellets verringern

    Die Europäische Kommission begrüßt die zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat erzielte vorläufige Einigung über den Vorschlag der Kommission, die Verschmutzung durch Mikroplastik durch Kunststoffpellets in der gesamten Wertschöpfungskette, auch während des Transports, insbesondere auf See, zu regulieren und zu verhindern. Die neue Verordnung wird die Umwelt schützen und gleichzeitig sicherstellen, dass die europäischen Industrien weiterhin nachhaltig operieren und expandieren können.

  • Schutz vor möglichen Risiken in Spielzeug

    Die Europäische Kommission begrüßt die vorläufige politische Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat über die neuen Vorschriften für die Sicherheit von Spielzeug im Anschluss an den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug vom 28. Juli 2023. Die neue Verordnung wird die Verwendung schädlicher Chemikalien wie PFAS, endokrine Disruptoren und Bisphenole in Spielzeug verbieten. Alle Spielzeuge werden über einen digitalen Produktpass verfügen, um zu verhindern, dass unsicheres Spielzeug, das online und offline verkauft wird, in die EU gelangt.

  • Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz)

    Die Europäische Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden von 25 Mitgliedstaaten sowie Island und Norwegen haben die Ergebnisse einer Überprüfung ("Sweep") von Online-Händlern, die Gebrauchtwaren wie Kleidung, elektronische Geräte oder Spielzeug verkaufen, veröffentlicht. "Sweeps" werden von der Europäischen Kommission koordiniert und von den nationalen Durchsetzungsbehörden zeitgleich durchgeführt. Mit dem aktuellen Sweep sollte überprüft werden, ob die Praktiken dieser Händler mit dem EU-Verbraucherrecht im Einklang stehen. Die Verbraucherschutzbehörden überprüften 356 Online-Händler und stellten fest, dass 185 (52 Prozent) von ihnen möglicherweise gegen das EU-Verbraucherrecht verstoßen.

  • Ziele Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz

    Die Europäische Kommission hat ein neues Paket von Vorschlägen zur Vereinfachung der EU-Vorschriften und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit angenommen, das zusätzliche Investitionen freisetzen soll. Dies ist ein wichtiger Schritt nach vorn bei der Schaffung günstigerer Rahmenbedingungen für Unternehmen in der EU, damit diese wachsen, innovativ sein und hochwertige Arbeitsplätze schaffen können.

  • Stärkung der Arzneimittel-Lieferketten

    Die Kommission hat einen Vorschlag für eine Verordnung vorgelegt, mit der die Verfügbarkeit kritischer Arzneimittel in der EU verbessert werden soll. Ziel des Vorschlags ist es, die menschliche Gesundheit zu schützen, indem Anreize für eine Diversifizierung der Lieferkette geschaffen werden und die Herstellung von Arzneimitteln in der EU gefördert wird. Dadurch wird die Arzneimittelbranche in der EU unterstützt, die einen großen Anteil an unserer Wirtschaftsleistung hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen