Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit


Recht auf Gleichbehandlung: EU-Kommission setzt sich für Sozialversicherungsansprüche der in die EU einwandernden bzw. aus ihr abwandernden Arbeitnehmer ein
Die zunehmende Globalisierung der Arbeitsmärkte wirft neue Fragen hinsichtlich der Sozialversicherungsansprüche von Menschen auf, die in die EU einwandern bzw. aus der Union abwandern

(13.04.12) - Der globalisierte Arbeitsmarkt bringt es mit sich, dass Arbeitnehmer aus der EU oft einen Teil ihres Berufslebens außerhalb der Union verbringen. Andererseits stellen Arbeitnehmer aus Drittländern rund 4 Prozent der Erwerbsbevölkerung der EU-Mitgliedstaaten. Intern verfügt die EU zwar über ein leistungsfähiges System zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit, nach außen hin dagegen gibt es keinen einheitlichen Ansatz für eine solche Koordinierung. Daher legt die Europäische Kommission jetzt neue Ideen vor, wie die Sozialversicherungsansprüche von Personen, die in die EU einwandern bzw. aus ihr abwandern, klarer geregelt werden können. Dadurch sollen die Rechte der Arbeitnehmer besser geschützt werden, insbesondere die gesetzlichen Rentenansprüche, die sie erworben haben.

"Die zunehmende Globalisierung der Arbeitsmärkte wirft neue Fragen hinsichtlich der Sozialversicherungsansprüche von Menschen auf, die in die EU einwandern bzw. aus der Union abwandern", sagte László Andor, EU-Kommissar für Beschäftigung, Soziales und Integration. "Mit den heutigen Vorschlägen setzen wir uns für die in Drittländern beschäftigten EU-Arbeitnehmer ein und schaffen eine klarere rechtliche Regelung für Unternehmen und zuwandernde Arbeitnehmer aus Drittländern."

In der Mitteilung wird dargelegt, dass Arbeitnehmer und Unternehmen aus Drittländern (die die EU generell als eine Einheit betrachten) oft mit unterschiedlichen Sozialversicherungssystemen konfrontiert werden, wodurch bei der Einreise in die EU, beim Wechsel von einem Mitgliedstaat in einen anderen und bei der Ausreise aus der EU Hindernisse entstehen. Um hier Abhilfe schaffen zu können, wird in der Mitteilung erläutert, wie die EU-Vorschriften derzeit auf die externe Dimension einwirken und wie das EU-Recht und die einzelstaatlichen bilateralen Abkommen rechtlich zueinander in Beziehung stehen.

Die Mitteilung enthält ferner verschiedene Vorschläge, wie die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten bei der Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit mit Drittländern gefördert werden kann; zudem wird erläutert, wie wichtig es ist, dass sich die Mitgliedstaaten bei ihren bilateralen Abkommen über die soziale Sicherheit mit Drittländern in höherem Maße abstimmen. Auch die Ausarbeitung eines gemeinsamen EU-Ansatzes wird in der Mitteilung gefordert. Konkret wird u. a. vorgeschlagen, mit bestimmten Drittländern Abkommen über die soziale Sicherheit auf EU-Ebene zu schließen.

Innerhalb des Gesamtpakets strebt die Kommission auch eine stärkere Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit mit den vier Ländern Albanien, Montenegro, San Marino und Türkei an. Mit den vorgeschlagenen Beschlüssen des Rates soll in diesen Ländern tätigen EU-Bürgern ebenso wie in der EU tätigen Arbeitnehmern aus Albanien, Montenegro, San Marino und der Türkei unter bestimmten Voraussetzungen das Recht auf Gleichbehandlung in bestimmten Bereichen der sozialen Sicherheit sowie auf den umfassenden Export der gesetzlichen Rentenzahlungen gewährt werden. Die vorgeschlagenen Beschlüsse stützen sich auf die in den bestehenden Assoziierungsabkommen (San Marino: Abkommen über Zusammenarbeit und Zollunion) der EU mit diesen vier Ländern eingegangene Verpflichtung, gemeinsam mit den EU-Mitgliedstaaten einige in ihrem Umfang beschränkte Koordinierungsregeln umzusetzen.

Hintergrund
In einem globalisierten wirtschaftlichen Umfeld wird die Mobilität der Arbeitskräfte sowohl innerhalb der Europäischen Union als auch zwischen den Mitgliedstaaten und Drittländern immer mehr zu einer Realität und Notwendigkeit. Die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit bedeutet ein System von Regelungen, mit denen diese Mobilität begünstigt werden soll. Die EU verfügt bereits seit mehr als 50 Jahren über ein Regelwerk zur Koordinierung der sozialen Sicherheit im Rahmen der Mobilität. Kürzlich wurden diese Regelungen auf Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz ausgedehnt.

Die Koordinierung der sozialen Sicherheit zwischen der EU und Drittländern erfolgt auf zweierlei Art. Die eine besteht darin, dass die Mitgliedstaaten auf nationaler Ebene bilaterale Abkommen mit ausgewählten Drittländern schließen. Dieser Ansatz bleibt Stückwerk, denn er führt zu einem unvollständigen Netz von Abkommen, deren Inhalte von Land zu Land abweichen.

Auf der anderen Seite bildet sich derzeit eine gemeinsame Vorgehensweise der EU in Bezug auf die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit mit Drittländern heraus.

Mit dem Vorschlag für den EU-Standpunkt zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit mit der Türkei soll der bestehende Beschluss Nr. 3/80 des Assoziationsrates EWG/Türkei über die Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit ersetzt und aktualisiert werden. Dieser Beschluss wurde nie rechtlich umgesetzt, obwohl er in Form von Urteilen des Europäischen Gerichtshofs eine Teilwirkung entfaltet hat.

Weitere Informationen:
Mitteilung über die externe Dimension der Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit:
http://ec.europa.eu/social/BlobServlet?docId=7549&langId=en
Website der GD EMPL zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit:
http://ec.europa.eu/social/main.jsp?langId=de&catId=849
Rechtsvorschriften über die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit:
http://ec.europa.eu/social/main.jsp?langId=de&catId=867
(Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems

    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder mit hohem Risiko, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen, aktualisiert. Akteure in der EU, die unter den Rahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche fallen, müssen bei Transaktionen, an denen die betreffenden Länder beteiligt sind, erhöhte Wachsamkeit walten lassen - eine wichtige Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems.

  • Umsetzung der FRTB-Eigenkapitalanforderungen

    Die Europäische Kommission hat einen delegierten Rechtsakt angenommen, der den Geltungsbeginn der grundlegenden Überprüfung des Handelsbuchs (FRTB) in der EU um ein weiteres Jahr verschiebt. Somit greift der verbleibende Teil der internationalen Basel-III-Standards erst ab dem 1. Januar 2027. Mit der FRTB sollen ausgefeiltere Methoden zur Messung von Risiken eingeführt werden, damit die Eigenkapitalanforderungen besser zu den Risiken passen, denen die Banken bei ihren Tätigkeiten an den Kapitalmärkten tatsächlich ausgesetzt sind.

  • Bereitstellung von Satellitenkapazitäten

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt. Sowohl SES als auch Intelsat sind weltweit tätige Satellitennetzbetreiber, die geostationäre Satelliten besitzen und betreiben. Während beide Unternehmen ihren Hauptsitz in Luxemburg haben und im EWR tätig sind, befinden sich die Haupttätigkeiten und der Verwaltungssitz von Intelsat in den USA.

  • Handelsbeziehungen zwischen EU und Kanada

    Eine Studie zeigt: Das umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen der EU und Kanada fördert Handelsexporte und diversifizierte Lieferketten in allen EU-Mitgliedstaaten. Die Studie, die von unabhängigen Sachverständigen im Rahmen der Verpflichtung der Kommission zu einer faktengestützten Politikgestaltung durchgeführt wurde, liefert eindeutige Beweise dafür, dass ein offener, regelbasierter, berechenbarer und kooperativer Handel funktioniert.

  • Finanzmittel mobilisieren

    Die Europäische Kommission hat ein Maßnahmenpaket angenommen, das dazu beitragen soll, den EU-Verbriefungsrahmen einfacher und zweckmäßiger zu machen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen haben das Ziel, Verbriefungstätigkeiten in der EU zu erleichtern, ohne die Finanzstabilität zu beeinträchtigen. Ein stärkerer und einfacherer Verbriefungsrahmen kann dazu beitragen, mehr Investitionen in die Realwirtschaft zu lenken, und so das Wirtschaftswachstum, Innovationen und die Schaffung von Arbeitsplätzen in der gesamten EU fördern. Diese Überarbeitung ist die erste Gesetzgebungsinitiative, die im Rahmen der Strategie für eine Spar- und Investitionsunion vorgeschlagen wurde.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen