Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Kartell für Erd- und Unterwasserkabel


Kartellrecht: Kommission übersendet mutmaßlichen Beteiligten eines Energiekabelkartells die Mitteilung der Beschwerdepunkte
In dieser Phase des Verfahrens gibt die Kommission die Namen der betreffenden Unternehmen nicht bekannt


(15.07.11) - Die Europäische Kommission hat an zwölf Unternehmen eine Mitteilung der Beschwerdepunkte gerichtet, in denen sie ihre Vermutung ausführt, dass diese möglicherweise an einem Kartell für Erd- und Unterwasserkabel und damit verbundene Produkte und Dienstleistungen beteiligt waren. Die Mitteilung der Beschwerdepunkte greift dem endgültigen Ergebnis des Verfahrens nicht vor.

Die Kommission befürchtet, dass die betreffenden Hersteller für den EWR Absprachen über die Aufteilung der Märkte und Kunden für die geplante Verlegung von Erd- und Unterwasserkabeln und in diesem Rahmen auch Preisabsprachen getroffen haben. Energiekabel dienen der Übertragung und Verteilung von Strom und werden unterirdisch oder unter Wasser verlegt. Sie werden in der Regel für die Anbindung der Stromerzeugungsanlagen (insbesondere bei erneuerbaren Energieträgern) an das Elektrizitätsverbundnetz oder für die Verbindung zwischen den Stromnetzen mehrerer Länder verwendet. Der Preis für solche Kabel ist somit für die Abnehmer von Strom unmittelbar von Bedeutung.

Im Januar 2009 führte die Kommission an den Standorten verschiedener Energiekabelhersteller unangekündigte Nachprüfungen durch.

Eine Mitteilung der Beschwerdepunkte ist ein wichtiger Verfahrensschritt bei Untersuchungen der Kommission im Falle von Verhaltensweisen, die gegen EU-Wettbewerbsrecht verstoßen (Artikel 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union). Mit dieser Mitteilung setzt die Kommission die Beteiligten schriftlich von den Beschwerdepunkten, die gegen sie vorliegen, in Kenntnis. Diese können daraufhin die Unterlagen in der Kommissionsakte einsehen, schriftlich Stellung nehmen und eine mündliche Anhörung beantragen, in der sie vor einem Panel aus Vertretern der Kommission und der nationalen Wettbewerbsbehörden ihre Position darlegen.

In dieser Phase des Verfahrens gibt die Kommission die Namen der betreffenden Unternehmen nicht bekannt, um so deren Verteidigungsrechte zu wahren und der Unschuldsvermutung Rechnung zu tragen.

Die Dauer kartellrechtlicher Ermittlungen variiert je nach Sachlage des spezifischen Falls, der Anzahl der betroffenen Märkte und der beteiligten Unternehmen und deren Kooperationsbereitschaft.

Wenn die Beteiligten ihre Verteidigungsrechte wahrgenommen haben und die Kommission dennoch zu dem Schluss kommt, dass hinreichende Beweise für eine Zuwiderhandlung vorliegen, kann sie einen Beschluss erlassen, mit dem sie die wettbewerbswidrige Verhaltensweise untersagt und gegen die Kartellmitglieder Geldbußen von bis zu 10 Prozent ihres weltweiten Jahresumsatzes verhängt.

Unabhängig davon kann einem Unternehmen nach der Kronzeugenregelung die Geldbuße vollständig oder teilweise erlassen werden, wenn es als erstes das Kartell anzeigt oder aber wichtige Beweise erbringt, die gegenüber den bereits im Besitz der Kommission befindlichen Beweismitteln einen erheblichen Mehrwert darstellen. (EU-Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems

    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder mit hohem Risiko, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen, aktualisiert. Akteure in der EU, die unter den Rahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche fallen, müssen bei Transaktionen, an denen die betreffenden Länder beteiligt sind, erhöhte Wachsamkeit walten lassen - eine wichtige Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems.

  • Umsetzung der FRTB-Eigenkapitalanforderungen

    Die Europäische Kommission hat einen delegierten Rechtsakt angenommen, der den Geltungsbeginn der grundlegenden Überprüfung des Handelsbuchs (FRTB) in der EU um ein weiteres Jahr verschiebt. Somit greift der verbleibende Teil der internationalen Basel-III-Standards erst ab dem 1. Januar 2027. Mit der FRTB sollen ausgefeiltere Methoden zur Messung von Risiken eingeführt werden, damit die Eigenkapitalanforderungen besser zu den Risiken passen, denen die Banken bei ihren Tätigkeiten an den Kapitalmärkten tatsächlich ausgesetzt sind.

  • Bereitstellung von Satellitenkapazitäten

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt. Sowohl SES als auch Intelsat sind weltweit tätige Satellitennetzbetreiber, die geostationäre Satelliten besitzen und betreiben. Während beide Unternehmen ihren Hauptsitz in Luxemburg haben und im EWR tätig sind, befinden sich die Haupttätigkeiten und der Verwaltungssitz von Intelsat in den USA.

  • Handelsbeziehungen zwischen EU und Kanada

    Eine Studie zeigt: Das umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen der EU und Kanada fördert Handelsexporte und diversifizierte Lieferketten in allen EU-Mitgliedstaaten. Die Studie, die von unabhängigen Sachverständigen im Rahmen der Verpflichtung der Kommission zu einer faktengestützten Politikgestaltung durchgeführt wurde, liefert eindeutige Beweise dafür, dass ein offener, regelbasierter, berechenbarer und kooperativer Handel funktioniert.

  • Finanzmittel mobilisieren

    Die Europäische Kommission hat ein Maßnahmenpaket angenommen, das dazu beitragen soll, den EU-Verbriefungsrahmen einfacher und zweckmäßiger zu machen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen haben das Ziel, Verbriefungstätigkeiten in der EU zu erleichtern, ohne die Finanzstabilität zu beeinträchtigen. Ein stärkerer und einfacherer Verbriefungsrahmen kann dazu beitragen, mehr Investitionen in die Realwirtschaft zu lenken, und so das Wirtschaftswachstum, Innovationen und die Schaffung von Arbeitsplätzen in der gesamten EU fördern. Diese Überarbeitung ist die erste Gesetzgebungsinitiative, die im Rahmen der Strategie für eine Spar- und Investitionsunion vorgeschlagen wurde.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen