Schutz des EU-Haushalts
Europäische Kommission will Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) reformieren
Verstärkte Rechenschaftspflicht: OLAF ist ein Eckpfeiler für den Schutz des EU-Haushalts und die Betrugsbekämpfung
(22.03.11) - Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag zur Reform des EU-Amtes für Betrugsbekämpfung, OLAF, angenommen. Damit sollen Effizienz, Wirksamkeit und Rechenschaftspflicht von OLAF bei gleichzeitiger Wahrung seiner Unabhängigkeit bei seinen Untersuchungen gestärkt werden. Seit seiner Einsetzung im Jahr 1999 hat OLAF etwa 4500 Untersuchungen durchgeführt und damit einen wesentlichen Beitrag zum Schutz des EU-Haushalts vor betrügerischen Tätigkeiten geleistet.
Damit OLAF sein volles Potenzial erreichen kann, sind allerdings Verbesserungen erforderlich. In einigen Schlüsselbereichen will die Kommission mit ihren Maßnahmen OLAF stärken, damit das Amt möglichst erfolgreich gegen Betrug vorgehen kann. Der jetzt vorgelegte Vorschlag zielt auf Maßnahmen ab, die sicherstellen sollen, dass die Untersuchungen von OLAF mit größerer Effizienz durchgeführt und weiterverfolgt werden, dass die Rechte der Personen, gegen die ermittelt wird, geschützt werden und die Zusammenarbeit zwischen OLAF und seinen strategischen Partnern bei der Betrugsbekämpfung gestärkt wird. Der Vorschlag wird nun an das Europäische Parlament und den Rat zur Zustimmung im schriftlichen Verfahren weitergeleitet.
Algirdas Šemeta, der für Betrugsbekämpfung zuständige EU-Kommissar, erklärte dazu: "OLAF ist ein Eckpfeiler für den Schutz des EU-Haushalts und die Betrugsbekämpfung. Mit dem jetzt eingeleiteten Reformprozess wollen wir das Amt noch weiter stärken und seine Effizienz und seine Einsatzmöglichkeiten zum Nutzen aller europäischen Bürger erweitern.
Die EU-Kommissarin für Justiz, Vize-Präsidentin Viviane Reding, fügte hinzu: "Strengere Verfahrensregeln und Sicherheitsmaßnahmen sind für fairere und effizientere Untersuchungen unerlässlich, um das Geld des europäischen Steuerzahlers zu schützen.“
Ein Hauptaspekt des heutigen Vorschlags liegt in der Verstärkung der Verfahrensgarantien (d.h. Wahrung der Grundrechte) für jede Person, die Gegenstand von Untersuchungen durch OLAF ist. Alle Personen, gegen die ermittelt wird, müssen auf ihre Rechte hingewiesen werden. So hat jede Person das Recht, eine Zusammenfassung des jeweiligen Falles zu erhalten und sich zu äußern, bevor Schlussfolgerungen gezogen werden, jede Person kann sich von einer Person ihrer Wahl unterstützen lassen und die EU-Amtssprache ihrer Wahl benutzen.
Außerdem ist ein Prüfverfahren für den Fall vorgesehen, dass Verfahrensrechte verletzt werden. Der Überwachungsausschuss überprüft weiterhin die Tätigkeiten von OLAF und sorgt dafür, dass die Untersuchungen des Amtes unter voller Wahrung seiner Unabhängigkeit sowie in Einhaltung der geltenden Regelungen und Verfahren durchgeführt werden.
Verstärkte Effizienz
Ein Hauptproblem bei der Betrugsbekämpfung auf Ebene der EU ist derzeit, dass in einigen Mitgliedstaaten die OLAF-Untersuchungen kaum gerichtlich weiterverfolgt werden. Die Kommission bemüht sich, dieses Problem dadurch in den Griff zu bekommen, dass sie die Zusammenarbeit zwischen OLAF und den Behörden der Mitgliedstaaten verstärkt und für einen intensiveren Informationsaustausch über Rechtssachen und die entsprechenden Strafverfolgungsmaßnahmen sorgt. Jeder Mitgliedstaat wird aufgefordert, eine Kontaktstelle zu benennen, über die die Zusammenarbeit der nationalen Behörden mit OLAF erleichtert werden könnte. Zusätzlich dazu sollten die Mitgliedstaaten auf Anfrage mitteilen, welche Maßnahmen sie in Bezug auf die Untersuchungsberichte von OLAF ergriffen haben.
Um die Arbeit von OLAF effizienter zu gestalten, hat die Kommission vorgeschlagen, dass OLAF bei Untersuchungen, die nicht innerhalb von zwölf Monaten abgeschlossen sind, dem Überwachungsausschuss mitteilt, warum eine Fristverlängerung benötigt wird.
Die letzte Entscheidung darüber, welche Untersuchungen von OLAF durchzuführen sind, liegt weiterhin beim Generaldirektor des Amtes. Allerdings schlägt die Kommission vor, innerhalb von OLAF ein Gremium einzusetzen, das bei diesen Entscheidungen mitwirkt. Für eine optimale Nutzung der Ressourcen von OLAF verweist der Vorschlag auf eine De-Minimis-Regelung auch bei Untersuchungen. Das bedeutet, dass OLAF seine operativen Prioritäten in erster Linie nach Maßgabe der finanziellen Auswirkung des vermuteten Betrugs festsetzt. Und wenn dies effizienter erscheint, sollte eine Untersuchung eher auf Ebene des Organs, der Agentur oder der betroffenen Einrichtung als von OLAF vorgenommen werden.
Verbesserte Zusammenarbeit
Die Kommission hält die Wahrung der vollen Unabhängigkeit von OLAF bei seinen Untersuchungen für unerlässlich. Gleichzeitig müssen die Zusammenarbeit und der Informationsaustausch zwischen dem Amt für Betrugsbekämpfung und den EU-Organen intensiviert werden, um den bestmöglichen Schutz der finanziellen Interessen der EU sicherzustellen. Es wird ein flexibles Verfahren für einen Meinungsaustausch zwischen OLAF und der Europäischen Kommission, dem Parlament und dem Rat vorgeschlagen. Das erlaubt es den Organen, die strategischen Prioritäten von OLAF zu erörtern und zur Wirksamkeit der Arbeiten des Amtes Stellung zu nehmen. Diese Maßnahmen ermöglichen einen Überblick über die Arbeitsweise des Amtes und eine verantwortungsbewusste Amtsführung.
Aufgrund der umfangreichen EU-Ressourcen, die im Auswärtigen Bereich und der internationalen Hilfe eingesetzt werden, reichen die Aufgaben von OLAF zum Schutz des EU-Haushalts über die EU-Außengrenzen hinaus. Für ein erfolgreiches Vorgehen außerhalb der EU hat die Zusammenarbeit zwischen OLAF, internationalen Organisationen und Behörden von Drittländern wesentliche Bedeutung. Daher schlägt die Kommission vor, OLAF das Mandat zu erteilen, Verwaltungsvereinbarungen mit zuständigen Behörden in Drittländern nach Absprache mit dem Europäischen Auswärtigen Dienst und den zuständigen Kommissionsdienststellen zu schließen.
Ebenfalls verstärkt werden sollte die ebenso wichtige Zusammenarbeit mit dem Europäischen Polizeiamt (Europol) und der Einheit für justizielle Zusammenarbeit der Europäischen Union (Eurojust). OLAF sollte dem Vorschlag zufolge daher auch beauftragt werden, mit diesen beiden Einrichtungen Verwaltungsvereinbarungen zu schließen. (Europäische Kommission: ra)
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