Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Einrichtung sogenannter Risikoteilungsinstrumente


Europäische Kommission begrüßt Billigung von Risikoteilungsinstrumenten zugunsten der von der Finanzkrise am stärksten betroffenen Mitgliedstaaten durch das Parlament als Beitrag zu Investition und Arbeitsplatzschaffung
EU-Kommissionspräsident José Manuel Barroso: "Durch das Risikoteilungsinstrument werden unsere Strukturfonds zu einem echten Investitionshebel"


(30.04.12) - Das Europäische Parlament hat dem Vorschlag der Kommission zugestimmt, noch nicht ausgeschöpfte Kohäsionsmittel Finanzinstituten wie der Europäischen Investitionsbank (EIB) zur Verwendung als Garantien und Darlehen zur Verfügung zu stellen. Die EU-Mittel sind für die Einrichtung sogenannter Risikoteilungsinstrumente gedacht. Dadurch sollen die Schwierigkeiten angegangen werden, die einige Mitgliedstaaten, vor allem Griechenland, derzeit bei der Mobilisierung von Privatkapital für die Durchführung wichtiger Projekte haben, die nur zum Teil aus öffentlichen Mitteln finanziert werden können. Das Instrument wird mehr Investitionen in die Wirtschaft fördern und damit zur Schaffung von Arbeitsplätzen beitragen.

EU-Kommissionspräsident José Manuel Barroso erklärte: "Durch das Risikoteilungsinstrument werden unsere Strukturfonds zu einem echten Investitionshebel. In Griechenland zum Beispiel können mit 1,5 Mrd. EUR mindestens 2,25 Mrd. EUR in Form von Darlehen oder Garantien für Infrastrukturprojekte mobilisiert werden. Hier zeigt sich wieder einmal, wie sehr sich die EU für das künftige Wirtschaftswachstum Griechenlands und neue Arbeitplätze für die Menschen in Griechenland einsetzt. Ich freue mich sehr, dass das Parlament unseren erst vor sechs Monaten vorgelegten Vorschlag so zügig angenommen hat."

Johannes Hahn, EU-Kommissar für Regionalpolitik, sagte: "Diese neue Instrument wird die Durchführung von Infrastrukturprojekten ermöglichen und der Wirtschaftstätigkeit und Schaffung von Arbeitsplätzen in vielen Mitgliedstaaten, die sich in einer schwierigen finanziellen Lage befinden, und insbesondere auch Griechenland, den dringend benötigten Aufwind geben. Bei diesem wirksamen Einsatz von EU-Mitteln werden höhere private Investitionen generiert; ich hoffe daher auf eine rasche Billigung durch die Mitgliedstaaten."

Der Vorschlag wurde auf Ersuchen der Staats- und Regierungschefs des Euroraums erarbeitet, um stärkere Synergien zwischen den Darlehensprogrammen der EIB und den EU-Investitionen in den von der Krise am schlimmsten betroffenen Mitgliedstaaten zu schaffen. Die Maßnahme ist für die Länder konzipiert, die eine spezielle makroökonomische Unterstützung benötigen; derzeit sind dies Griechenland, Irland und Portugal. Zum Einsatz kommt das Instrument jedoch erst auf Ersuchen des betreffenden Mitgliedstaats (bisher war dies nur bei Griechenland der Fall).

Ziel der Maßnahme ist vor allem, Projekte, die im Rahmen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) oder des Kohäsionsfonds kofinanziert werden, aber aufgrund finanzieller Engpässe gegenwärtig auf Eis liegen, wieder in Gang zu bringen. Das betrifft insbesondere Infrastrukturprojekte, die Netto-Einkünfte erwirtschaften sollen (beispielsweise Maut-Autobahnen), deren Kosten nicht durch Zuschüsse im Rahmen der Kohäsionspolitik gedeckt werden können, sowie Investitionen, die aufgrund der Beihilfevorschriften nur bis zu einem bestimmten Höchstbetrag aus öffentlichen Mitteln gefördert werden dürfen (z. B. Zuschüsse für Unternehmen). Allein in Griechenland könnte die Durchführung von Infrastrukturprojekten im Verkehrssektor rund 50 000 neue Arbeitsplätze schaffen.

Multiplikatorwirkung der EU-Mittel
"Risikoteilungsinstrumente" sind das Ergebnis eines förmlichen Übereinkommens zwischen der Kommission und der EIB oder einem nationalen oder internationalen Finanzinstitut, das Garantien vergibt. Die EU übernimmt dabei einen Teil des Risikos, das mit der Vergabe privater Darlehen oder der Bereitstellung von Garantien an die Endbegünstigten verbunden ist, und mobilisiert so zusätzliche private Mittel. Dadurch können vor Ort mehr Projekte gefördert werden. In Griechenland zum Beispiel sollten durch Investitionen in Höhe von 1,5 Mrd. EUR mindestens 2,25 Mrd. EUR in Form von Darlehen oder Garantien für Infrastrukturprojekte mobilisiert werden. Die Gesamtzuweisung des Landes im Rahmen der Kohäsionspolitik 2007-2013 ändert sich dadurch nicht und es entstehen keine Auswirkungen auf den EU-Haushalt.

Der nächste Schritt ist nunmehr die Annahme des Vorschlags durch die Mitgliedstaaten, die bis Ende Mai erfolgen dürfte. (Europäische Kommission: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Durchsetzung des Kartellrechts

    Die Europäische Kommission hat die Evaluierungsergebnisse für die EU-Verordnungen, in denen die Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften festgelegt sind (Verordnungen 1/2003 und 773/2004), in Form einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen veröffentlicht.

  • Halbleiterfertigungsanlage in Dresden

    Die Europäische Kommission hat eine 5 Mrd. EUR schwere deutsche Maßnahme zur Unterstützung der European Semiconductor Manufacturing Company ("ESMC") beim Bau und Betrieb eines Mikrochip-Werks in Dresden nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

  • Einfuhren von Elektrofahrzeugen

    Im Rahmen ihrer laufenden Antisubventionsuntersuchung hat die Europäische Kommission den interessierten Parteien heute den Entwurf ihrer Entscheidung zur Einführung endgültiger Ausgleichszölle auf die Einfuhren batteriebetriebener Elektrofahrzeuge aus China offengelegt.

  • Transparenz der Werbung

    Die EU-Kommission hat X von ihrer vorläufigen Auffassung in Kenntnis gesetzt, dass es in Bereichen im Zusammenhang mit "Dark Patterns", Transparenz der Werbung sowie Datenzugang für Forschende gegen das Gesetz über digitale Dienste (DSA) verstößt.

  • Lebensmittel-Lieferdiensten in Europa

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Kartellverfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob Delivery Hero und Glovo durch Beteiligung an einem Kartell im Bereich der Online-Bestellung und -Lieferung von Mahlzeiten, Lebensmitteln und sonstigen Verbrauchergütern im Europäischen Wirtschaftsraum ("EWR") gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften verstoßen haben. Delivery Hero und Glovo zählen zu den größten Lebensmittel-Lieferdiensten in Europa. Delivery Hero hielt ab Juli 2018 eine Minderheitsbeteiligung an Glovo, bis es im Juli 2022 die alleinige Kontrolle über das Unternehmen erwarb.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen