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Neue Vorschriften für Rebpflanzungen


Europäische Kommission will mehr Flexibilität für den EU-Weinsektor zur Deckung der gestiegenen Nachfrage auf dem Weltmarkt
Mit den veröffentlichten Texten werden Regeln festgelegt, die sowohl von den Mitgliedstaaten als auch vom Europäischen Parlament einstimmig angenommen wurden

(23.04.15) - Die Europäische Kommission Vorschriften für ein neues Genehmigungssystem für Rebpflanzungen veröffentlicht, das eine begrenzte jährliche Ausdehnung der Rebflächen in der EU zulässt. Wie im Zuge der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) von 2013 vereinbart, wird die neue Regelung ab 1. Januar 2016 gelten und die bisherige vorübergehende Pflanzungsrechtsregelung ersetzen.

Hierzu erklärte Phil Hogan, EU-Kommissar für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, sagte: "Durch das neue System erhält der europäische Weinsektor Flexibilität, um die Erzeugung allmählich auszuweiten und so der wachsenden Nachfrage auf dem Weltmarkt gerecht zu werden. Gleichzeitig müssen die Mitgliedstaaten eine Reihe von Schutzmechanismen anwenden, um möglichen sozialen und ökologischen Risiken in bestimmten Weinbaugebieten zu begegnen."

Eine aktuelle externe Studie kam zu dem Ergebnis, dass die EU trotz des Anstiegs ihrer Ausfuhren nach Drittländern seit 2008 und einer deutlichen Verbesserung der Handelsbilanz weiterhin Marktanteile auf den Weltmärkten verliert. Außerdem dürfte Prognosen zufolge der weltweite Gesamtverbrauch bis 2025 ansteigen, während er gleichzeitig innerhalb der EU weiter zurückgeht. Aus diesem Grund wird der EU-Weinsektor in Zukunft verstärkt von Ausfuhren abhängen.

Mit den veröffentlichten Texten werden Regeln festgelegt, die sowohl von den Mitgliedstaaten als auch vom Europäischen Parlament einstimmig angenommen wurden. Darin wird festgelegt, wie die Mitgliedstaaten (auf nationaler Ebene) das System kostenloser, nicht übertragbarer Anpflanzungsgenehmigungen verwalten sollen. Außerdem beschreiben sie den Schutzmechanismus für Neuanpflanzungen: Die Genehmigungen sind so ausgelegt, dass die Ausdehnung der Rebfläche eines Mitgliedstaats auf 1 Prozent jährlich begrenzt wird. Hierbei besteht die Möglichkeit, dass die Mitgliedstaaten diesen Flächenzuwachs – in ausreichend begründeten Fällen - auf nationaler oder regionaler Ebene oder für Gebiete mit bzw. ohne geografische Angabe einschränken. In den neuen Vorschriften wird außerdem erläutert, wie der Übergang vom derzeitigen System auf die neue Regelung erfolgt und wie gültige Pflanzungsrechte in Genehmigungen umgewandelt werden können. Rechte aus der Reserve, die den Erzeugern nicht bis Ende 2015 erteilt werden, verfallen. (Europäische Kommission: ra)


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