Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Abschlussprüfer-Aufsichtssysteme


Kommissionsbeschluss legt den Grundstein für verstärkte internationale Zusammenarbeit bei der Beaufsichtigung von Abschlussprüfern
Wahrung des Anlegerschutzes: Seit 2008 haben über 20 Drittstaaten öffentliche Stellen geschaffen, die die Tätigkeit von Abschlussprüfern beaufsichtigen, in mindestens weiteren zehn Ländern werden diese gerade eingerichtet

(25.01.11) - Die Europäische Kommission hat ihren ersten Beschluss zur Anerkennung der Gleichwertigkeit der Abschlussprüfer-Aufsichtssysteme von 10 Drittländern gefasst (1). Mit diesem Beschluss wird der Weg für eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen Mitgliedstaaten und Drittländern, deren Systeme als gleichwertig anerkannt sind, geebnet und so gegenseitiges Vertrauen in die Beaufsichtigung der Abschlussprüfungsgesellschaften geschaffen.

Der Beschluss sieht darüber hinaus eine Übergangsfrist für Abschlussprüfer aus 20 weiteren Drittländern (2) vor, die es diesen gestattet, ihre Prüfungstätigkeiten in der EU fortzusetzen, während weitere Bewertungen vorgenommen werden.

Hierzu der für Binnenmarkt und Dienstleistungen zuständige Kommissar Michel Barnier:

"Dieser Beschluss kommt zu einem Zeitpunkt, zu dem die Kommission ganz allgemein die Möglichkeit von Verbesserungen am Audit-Markt prüft, und muss deshalb in diesem größeren Zusammenhang gesehen werden. Der heutige Beschluss ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer engeren internationalen Zusammenarbeit bei der Beaufsichtigung von Abschlussprüfern und Abschlussprüfungsgesellschaften. Der internationalen Zusammenarbeit auf diesem Gebiet kommt große Bedeutung zu, denn nur so lassen sich eine übermäßige Belastung der Abschlussprüfungsgesellschaften und Doppelarbeit bei der Beaufsichtigung vermeiden. Vor allem aber ermöglicht sie ein hohes Maß an Anlegerschutz, indem qualitativ hochwertige Abschlussprüfungen sichergestellt werden."

Gegenseitiges Vertrauen
In dem Maße, wie sich die Notwendigkeit einer globalen Tätigkeit für Unternehmen erhöht, müssen auch die Abschlussprüfer hier nachziehen. Da ihre Tätigkeit mittlerweile nationale Grenzen überschreitet, müssen sie auch einer wirksamen globalen Aufsicht unterliegen, die eine umfassende internationale Zusammenarbeit erfordert. Daher unterstützt die Kommission die Bildung gegenseitigen Vertrauens in die Beaufsichtigung durch die Herkunftslandbehörde. Gegenseitiges Vertrauen bedeutet, dass sich Mitgliedstaaten und Drittländer gegenseitig auf die jeweilige Überprüfung der weltweit tätigen Abschlussprüfungsgesellschaften verlassen können, was eine noch wirkungsvollere und effizientere Aufsicht ermöglicht.

Auf der Grundlage des Kommissionsbeschlusses können die Mitgliedstaaten nunmehr der Aufsichtstätigkeit der zehn Drittländer vertrauen, deren Aufsichtssysteme als gleichwertig bewertet wurden. In welchem Umfang ein Mitgliedstaat sich auf diese Drittstaaten verlässt und mit diesen kooperiert, wird durch Kooperationsvereinbarungen zwischen dem Mitgliedstaat und dem Drittland geregelt

Übergangsfrist für 20 Länder
20 Drittländer sind den Kommissionsbewertungen zufolge dabei, unabhängige öffentliche Aufsichtssysteme einzuführen. Bevor jedoch ein Beschluss über die Gleichwertigkeit dieser Systeme gefasst werden kann, müssen weitere Informationen über allgemeine Funktionsweise und Regeln dieser Systeme eingeholt werden.

Daher wurde für die Tätigkeit von Abschlussprüfern aus diesen 20 Drittländern eine Übergangsfrist eingeräumt. Während dieser bis zum 31. Juli 2012 laufenden Frist können Abschlussprüfer ihre Tätigkeit in der EU ohne EU-Aufsicht und ohne Registrierung bei den zuständigen EU-Behörden ausüben. Diese Übergangsfrist wird drittstaatlichen Abschlussprüfungsgesellschaften allerdings nur dann gewährt, wenn diese die Mindestanforderungen an die Information der Anleger in Europa erfüllen, die zur Wahrung des Anlegerschutzes notwendig sind.

Dies könnte die Vorlage der Ergebnisse der letzten Prüfung oder eine Erläuterung des internen Qualitätskontrollsystems der Abschlussprüfungsgesellschaft umfassen.

Hintergrund
Seit 2008 haben über 20 Drittstaaten öffentliche Stellen geschaffen, die die Tätigkeit von Abschlussprüfern beaufsichtigen, in mindestens weiteren zehn Ländern werden diese gerade eingerichtet. Die Stellen orientieren sich überwiegend an dem europäischen Modell für die Beaufsichtigung von Abschlussprüfern.

Weitere Informationen zum Grünbuch zum Vorgehen im Bereich der Abschlussprüfung sind hier (externer Link) abrufbar

(1) Als gleichwertig gelten die Aufsichtssysteme in folgenden Ländern: Australien, China, Japan, Kanada, Kroatien, Schweiz, Singapur, Südafrika, Südkorea und Vereinigte Staaten von Amerika.

(2) Die Übergangsfrist gilt für folgende Länder: Abu Dhabi, Ägypten, Bermuda, Brasilien, die Cayman-Inseln, das Dubai International Financial Centre, Guernsey, Hongkong, Indien, Indonesien, die Insel Man, Israel, Jersey, Malaysia, Mauritius, Neuseeland, Russland, Taiwan, Thailand und die Türkei.
(Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems

    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder mit hohem Risiko, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen, aktualisiert. Akteure in der EU, die unter den Rahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche fallen, müssen bei Transaktionen, an denen die betreffenden Länder beteiligt sind, erhöhte Wachsamkeit walten lassen - eine wichtige Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems.

  • Umsetzung der FRTB-Eigenkapitalanforderungen

    Die Europäische Kommission hat einen delegierten Rechtsakt angenommen, der den Geltungsbeginn der grundlegenden Überprüfung des Handelsbuchs (FRTB) in der EU um ein weiteres Jahr verschiebt. Somit greift der verbleibende Teil der internationalen Basel-III-Standards erst ab dem 1. Januar 2027. Mit der FRTB sollen ausgefeiltere Methoden zur Messung von Risiken eingeführt werden, damit die Eigenkapitalanforderungen besser zu den Risiken passen, denen die Banken bei ihren Tätigkeiten an den Kapitalmärkten tatsächlich ausgesetzt sind.

  • Bereitstellung von Satellitenkapazitäten

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt. Sowohl SES als auch Intelsat sind weltweit tätige Satellitennetzbetreiber, die geostationäre Satelliten besitzen und betreiben. Während beide Unternehmen ihren Hauptsitz in Luxemburg haben und im EWR tätig sind, befinden sich die Haupttätigkeiten und der Verwaltungssitz von Intelsat in den USA.

  • Handelsbeziehungen zwischen EU und Kanada

    Eine Studie zeigt: Das umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen der EU und Kanada fördert Handelsexporte und diversifizierte Lieferketten in allen EU-Mitgliedstaaten. Die Studie, die von unabhängigen Sachverständigen im Rahmen der Verpflichtung der Kommission zu einer faktengestützten Politikgestaltung durchgeführt wurde, liefert eindeutige Beweise dafür, dass ein offener, regelbasierter, berechenbarer und kooperativer Handel funktioniert.

  • Finanzmittel mobilisieren

    Die Europäische Kommission hat ein Maßnahmenpaket angenommen, das dazu beitragen soll, den EU-Verbriefungsrahmen einfacher und zweckmäßiger zu machen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen haben das Ziel, Verbriefungstätigkeiten in der EU zu erleichtern, ohne die Finanzstabilität zu beeinträchtigen. Ein stärkerer und einfacherer Verbriefungsrahmen kann dazu beitragen, mehr Investitionen in die Realwirtschaft zu lenken, und so das Wirtschaftswachstum, Innovationen und die Schaffung von Arbeitsplätzen in der gesamten EU fördern. Diese Überarbeitung ist die erste Gesetzgebungsinitiative, die im Rahmen der Strategie für eine Spar- und Investitionsunion vorgeschlagen wurde.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen