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Kredite von bis zu 25.000 Euro


Schaffung von Arbeitsplätzen: Erfolg für Progress-Mikrofinanzierung bei der Gründung von Kleinstunternehmen
Die Europäische Kommission beabsichtigt, die Mikrofinanzförderung im nächsten Finanzplanungszeitraum im Rahmen des von ihr vorgeschlagenen Programms für sozialen Wandel und soziale Innovation (PSCI) fortzusetzen


(25.07.12) - Durch die Förderung der Gründung von Kleinstunternehmen hat sich das europäische Progress-Mikrofinanzierungsinstrument als erfolgreiches Instrument zur Schaffung von Arbeitsplätzen erwiesen – besonders bei Gruppen, die nur schwer Zugang zu herkömmlichen Finanzierungsquellen erhalten. Zu diesem Ergebnis kommt der heute veröffentlichte zweite Umsetzungsbericht. Zwanzig Mikrokreditanbieter aus ganz Europa haben Bürgschaften oder Finanzmittel (Schuldtitel oder Beteiligungen) aus dem Instrument erhalten, mit deren Hilfe sie in den nächsten zwei bis drei Jahren Darlehen im Gesamtwert von 170 Mio. EUR an künftige Kleinstunternehmer vergeben sollen.

László Andor, Kommissar für Beschäftigung, Soziales und Integration, kommentierte den Bericht: "Die Progress-Mikrofinanzierung hilft eindeutig sowohl Mikrokreditanbietern als auch Unternehmern. Indem sie den Zugang zu Mikrokrediten erleichtert, die der Schaffung von Arbeitsplätzen vor allem für benachteiligte Gruppen dienen, erweist sie sich als ein wichtiges soziales Investitionsinstrument, das auch in Zukunft fortbestehen sollte."

Das Instrument, das Ende 2010 gemeinsam mit der Europäischen Investitionsbank-Gruppe ins Leben gerufen wurde, hilft Mikrokreditanbietern, die vom Europäischen Investitionsfonds (EIF) ausgewählt werden, ihr Mikrokreditvolumen zu erhöhen. Es sieht außerdem Anreize für die Vergabe von Darlehen an "Risikogruppen" vor, z. B. junge Menschen, die für einen herkömmlichen Bankkredit nicht über ausreichend Sicherheiten verfügen.

Die Europäische Kommission beabsichtigt, die Mikrofinanzförderung im nächsten Finanzplanungszeitraum im Rahmen des von ihr vorgeschlagenen Programms für sozialen Wandel und soziale Innovation (PSCI) fortzusetzen. Der entsprechende Vorschlag sieht auch den Kapazitätsaufbau für Mikrofinanzinstitute vor. Das PSCI würde – wie bereits das Progress-Mikrofinanzierungsinstrument – die Strategien des Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Förderung inklusiven Unternehmertums ergänzen. Der ESF kann beispielsweise der Finanzierung von Dienstleistungen für die Unternehmensentwicklung dienen, mit deren Hilfe Existenzgründer die notwendigen Kompetenzen für die Leitung ihres Unternehmens erwerben können.

Hintergrund
Das europäische Progress-Mikrofinanzierungsinstrument wurde 2010 ins Leben gerufen, um Menschen Zugang zu Finanzquellen zu verschaffen, die normalerweise nur schwer einen Kredit zur Gründung oder zum Ausbau ihres Unternehmens erhalten würden. Das Instrument bietet Bürgschaften und finanzierte Instrumente für Mikrofinanzintermediäre an. Die Finanzmittel für diese Initiative in Höhe von 203 Mio. EUR für den Programmplanungszeitraum 2010 bis 2013 stammen von der Europäischen Kommission und der Europäischen Investitionsbank.

Die Progress-Mikrofinanzierung soll den Zugang von Kleinstunternehmern, einschließlich Selbständigen, zu Krediten verbessern. Ein besonderer Schwerpunkt liegt unter anderem auf Gruppen mit eingeschränktem Zugang zum herkömmlichen Kreditmarkt, z. B. Unternehmerinnen, Jungunternehmer, Unternehmer, die Minderheiten angehören, Unternehmer mit Behinderung, Einpersonenunternehmen usw.

Die Progress-Mikrofinanzierung bietet Kredite von bis zu 25.000 EUR und soll bis 2019 ein Gesamtkreditvolumen von 500 Mio. EUR für 46.000 Mikrokreditnehmer in ganz Europa generieren. Der Europäische Investitionsfonds (EIF) verwaltet die Progress-Mikrofinanzierung im Namen der Europäischen Kommission und der Europäischen Investitionsbank und wählt in den Mitgliedstaaten die Mikrokreditanbieter aus, die den Mikrokreditnehmern die Darlehen gewähren. Bei den Mikrokreditanbietern kann es sich um private oder öffentliche Banken oder bankfremde Mikrofinanzeinrichtungen handeln, die auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene tätig sind.

Konkrete Beispiele für die Erfolge des Progress-Mikrofinanzierungsinstruments:
Ein junger portugiesischer Kellner, der jahrelang unter prekären Bedingungen in einem Restaurant gearbeitet hatte, konnte dank eines von der Progress-Mikrofinanzierung garantierten Mikrokredits von Millenium BCP im Süden Portugals sein eigenes Restaurant eröffnen.

Ein rumänisches Paar, das seine Arbeitsplätze in einem Bergbauunternehmen verloren hat, bewirtschaftet nun mithilfe eines Mikrokredits von Patria Credit erfolgreich einen Bauernhof.

Eine Spanierin konnte dank eines kleinen Darlehens von ICREF/Mare Nostrum einen Friseursalon in Murcia eröffnen und hat sich so nach mehrjähriger Kindererziehungszeit wieder in den Arbeitsmarkt eingegliedert.

EU-Programm für sozialen Wandel und soziale Innovation
Im Oktober 2011 hat die Europäische Kommission im Rahmen ihres Legislativpakets für die Kohäsionspolitik für den Zeitraum 2014 bis 2020 ihr neues EU-Programm für sozialen Wandel und soziale Innovation vorgeschlagen, mit dem die Unterstützung für Mikrokreditanbieter im Rahmen des europäischen Progress-Mikrofinanzierungsinstruments ausgeweitet werden soll. Neben dem Europäischen Sozialfonds (ESF) und dem Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) bildet das Programm den dritten Pfeiler der EU-Initiative für Beschäftigung und soziale Eingliederung 2014 bis 2020.

Im Programm für sozialen Wandel und soziale Innovation sollen drei bestehende Programme zusammengefasst und ausgeweitet werden: Progress (Programm für Beschäftigung und soziale Solidarität), EURES (European Employment Services) und das europäische Progress-Mikrofinanzierungsinstrument. Die Kommission könnte so die Kohärenz der politischen Strategien und die Wirkung ihrer Instrumente mit gemeinsamen Zielen verbessern und damit zur europäischen Strategie für Beschäftigung und Wachstum "Europa 2020" beitragen.

Im Rahmen des Programms für sozialen Wandel und soziale Innovation sind Investitionen zur Gründung und Entwicklung von Unternehmen der Sozialwirtschaft vorgesehen, d. h. Unternehmen mit sozialer Zielsetzung, deren Hauptzweck nicht die Erwirtschaftung größtmöglicher Gewinne für private Eigentümer oder Anteilseigner ist. Es soll auch die Koordinierung der Politik, die Weitergabe bewährter Praktiken, den Kapazitätsaufbau von Mikrofinanzinstituten und die Erprobung innovativer Strategien fördern, damit die erfolgreichsten Maßnahmen mit Unterstützung des ESF in größerem Maßstab durchgeführt werden können.

Weitere Informationen
Jahresbericht 2011 über die Umsetzung der Progress-Mikrofinanzierung:
http://ec.europa.eu/social/BlobServlet?docId=7886&langId=en

Informationen über die Progress-Mikrofinanzierung (einschließlich einer Liste der ausgewählten Mikrofinanzanbieter):
http://ec.europa.eu/social/main.jsp?langId=de&catId=836
(Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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