Kommission stellt sich der Öffentlichkeit
Europäische Bürger beantragen häufiger Zugang zu Kommissionsdokumenten als jemals zuvor
Mehr Transparenz stellt sicher, dass sich die Kommission einer kritischen Öffentlichkeit stellt und für ihre Arbeit verantwortlich zeichnet
(25.08.11) - Das Interesse der europäischen Bürgern an der Arbeit der Kommission wächst stetig und erfasst immer mehr Politikfelder. Zu diesem Schluss kommt der aktuelle Jahresbericht über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten; danach ist die Zahl der Anfragen 2010 um 18 Prozent gestiegen.
2010 gingen bei der Kommission insgesamt 6.361 Anträge auf Zugang zu Dokumenten ein. Im Vorjahr waren es 5.401 - und gerade mal 450 vor zehn Jahren. Angefordert wurden sowohl einzelne Dokumente als auch vollständige Dossiers zu verschiedenen Verwaltungsverfahren. Die zahlreichen Anfragen nach Dokumenten, die bereits öffentlich zugänglich waren, sind darin nicht enthalten.
Vizepräsident Maroš Šefčovič erklärte: "Diese Zahlen zeigen ein wachsendes Interesse an den Aktivitäten der Kommission, was sehr positiv ist. Die Freigabe von Dokumenten liegt häufig im öffentlichen Interesse und trägt maßgeblich zu mehr Transparenz bei. Dies kann nur begrüßt werden. Mehr Transparenz stellt sicher, dass sich die Kommission einer kritischen Öffentlichkeit stellt und für ihre Arbeit verantwortlich zeichnet."
Das größte Interesse galt der Wettbewerbspolitik; fast jede zehnte Anfrage betraf diesen Politikbereich, gefolgt von Justiz und Inneres, Verkehr und Energie, Binnenmarkt und Umwelt. Die meisten Anträge kamen von Personen oder Organisationen in Belgien (17,95 Prozent), dicht gefolgt von Deutschland (16,62 Prozent).
Unter genau festgelegten Voraussetzungen (Verordnung (EG) Nr. 1049/2001) kann die Kommission die Freigabe eines Dokuments verweigern. Allerdings wurde in mehr als vier von fünf Fällen uneingeschränkter Zugang gewährt. Die wichtigsten Gründe für die Ablehnung eines Erstantrags waren 2010: Schutz des Zwecks von Inspektions-, Untersuchungs- und Audit-Tätigkeiten; Schutz des Entscheidungsprozesses der Kommission und Schutz geschäftlicher Interessen.
Dies zeigt, dass zahlreiche Anträge eher ein spezifisches privates Interesse als ein allgemeines öffentliches Interesse betreffen. So beantragen Beschwerdeführer bei Vertragsverletzungsverfahren, Wettbewerber oder angebliche Opfer wettbewerbswidrigen Verhaltens im eigenen Interesse Einsichtnahme in Dokumente, die jedoch nicht freigegeben werden können, ohne die rechtmäßigen Interessen die Gegenpartei zu beeinträchtigen.
In dem Bericht wird herausgestellt, dass die Prüfung solcher Anträge einen erheblichen Verwaltungsaufwand erfordert und umfangreiche öffentliche Mittel bindet. Allerdings dürfte die jüngste Rechtsprechung des Gerichtshofs, auf die in dem Bericht ebenfalls verwiesen wird, dazu beitragen, einen Ausgleich zwischen verschiedenen Interessen herbeizuführen und Anträge effizienter zu bearbeiten. (Europäische Kommission: ra)
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