Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Wettbewerbsdruck bleibt bestehen


Fusionskontrolle: Kommission genehmigt Übernahme des belgischen Versicherers Nateus durch den schweizerischen Bâloise-Konzern
Beide Versicherungsunternehmen werden auf dm Markt nur einen moderaten gemeinsamen Marktanteil haben


(18.08.11) - Die Europäische Kommission hat die Übernahme des belgischen Versicherungsunternehmens Nateus durch seinen schweizerischen Konkurrenten Bâloise nach der EU-Fusionskontrollverordnung freigegeben.

Die Tätigkeiten der beteiligten Unternehmen überschneiden sich im Bereich der Transportversicherung in Belgien. Die Kommission hat bei der Prüfung festgestellt, dass die beiden Versicherer auf diesem Markt nur einen moderaten gemeinsamen Marktanteil haben und dass Bâloise auch nach der Übernahme von Nateus dem Wettbewerbsdruck einer Reihe anderer Versicherungsunternehmen ausgesetzt sein wird.

Die Kommission kam daher zu dem Schluss, dass die Übernahme den wirksamen Wettbewerb weder im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) noch in einem wesentlichen Teil desselben erheblich behindern wird.

Bâloise ist ein börsennotiertes Unternehmen mit Sitz in der Schweiz, das Versicherungs- und Pensionslösungen anbietet. Bâloise erbringt in der Schweiz Versicherungs- und Bankdienstleistungen und in mehreren europäischen Ländern, darunter Belgien, Lebens- und Sachversicherungsdienstleistungen. Nateus ist eine Tochtergesellschaft des belgischen Versicherungskonzern Ethias. Nateus bietet in Belgien Lebens- und Sachversicherungen an.

Die Übernahme geht auf die beihilferechtliche Prüfung der Umstrukturierung von Ethias im Zusammenhang mit der Finanzkrise (siehe SA.28476) und insbesondere auf die im Umstrukturierungsplan vorgesehene Verpflichtung Ethias zurück, seine Beteiligung an der Nateus-Gruppe zu veräußern. Der auf der Grundlage der Fusionskontrollverordnung erlassene Beschluss berührt nicht die einschlägigen Verpflichtungen, die sich aus dem beihilferechtlichen Beschluss vom 20. Mai 2011 ergeben.

Fusionskontrollvorschriften und -verfahren
Die Kommission ist seit 1989 beauftragt, Fusionen und Übernahmen von Unternehmen zu prüfen, deren Umsatz bestimmte Schwellenwerte übersteigt (vgl. Artikel 1 der Fusionskontrollverordnung). Sie hat die Aufgabe, dafür zu sorgen, dass Zusammenschlüsse den wirksamen Wettbewerb weder im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) 1 noch in einem wesentlichen Teil desselben erheblich behindern.

Der weitaus größte Teil der Zusammenschlüsse ist wettbewerbsrechtlich unbedenklich und wird nach einer Routineprüfung genehmigt. Nach der Anmeldung muss die Kommission in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden, ob sie den Zusammenschluss genehmigt (Phase I) oder ein eingehendes Prüfverfahren einleitet (Phase II). (Europäische Kommission: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Mutmaßliche Beihilfemaßnahmen

    Die Europäische Kommission hat eine eingehende Untersuchung eingeleitet, um zu prüfen, ob bestimmte Fördermaßnahmen zugunsten des deutschen öffentlichen Nahverkehrsunternehmens WestVerkehr GmbH (im Folgenden "WestVerkehr") mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang stehen.

  • Bilanzposition und Liquidität der Lufthansa

    Die Europäische Kommission hat eine eingehende Untersuchung eingeleitet, um zu prüfen, ob eine deutsche Rekapitalisierungsmaßnahme von 6 Mrd. EUR für die Deutsche Lufthansa AG (im Folgenden "Lufthansa ") mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht. Die Maßnahme war ursprünglich am 25. Juni 2020 von der Kommission auf der Grundlage des Befristeten Rahmens für staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit COVID-19 genehmigt worden, doch dieser Genehmigungsbeschluss wurde am 10. Mai 2023 vom Gericht für nichtig erklärt.

  • Wettbewerb auf bestimmten Kurzstrecken

    Die Europäische Kommission hat den geplanten Erwerb der gemeinsamen Kontrolle über ITA Airways ("ITA") durch die Deutsche Lufthansa AG ("Lufthansa") und das italienische Wirtschafts- und Finanzministerium ("MEF") nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Die Genehmigung ist an die Auflage gebunden, dass Lufthansa und das MEF die von ihnen angebotenen Abhilfemaßnahmen vollständig umsetzen.

  • Preisabsprachen zwischen Reifenherstellern

    Die EU-Kommission hat Bedenken, dass das Unternehmen gegen die EU-Kartellvorschriften verstoßen haben könnte, denen zufolge Kartelle und wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen verboten sind (Artikel 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union). Die Nachprüfungen fanden im Rahmen einer Untersuchung statt, für die die Kommission bereits Anfang 2024 Nachprüfungen durchgeführt hatte.

  • Steuerregelungen für Spielbankunternehmen

    Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass die in Deutschland geltenden besonderen Steuerregelungen für Spielbankunternehmen nicht mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang stehen. Deutschland muss diese Beihilfen einschließlich Zinsen zurückfordern und die Steuerregelungen abschaffen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen