Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Wirksamer Wettbewerb wird nicht behindert


Fusionskontrolle: Kommission genehmigt Übernahme des schweizerischen Pharmaunternehmens Nycomed durch den japanischen Takeda-Konzern
Der gemeinsame Marktanteil von Takeda und Nycomed in Deutschland, Italien und Österreich, wo beide das betroffene Produkt verkaufen, ist nicht sehr hoch


(18.08.11) - Die Europäische Kommission hat die Übernahme des schweizerischen Pharmaunternehmens Nycomed durch seinen japanischen Konkurrenten Takeda nach der EU-Fusionskontrollverordnung freigegeben. Sowohl Takeda als auch Nycomed liefern Protonenpumpenhemmer, ein Arzneimittel, das zur Behandlung weit verbreiteter Störungen der Magensäureproduktion eingesetzt wird.

Die Kommission hat bei der Prüfung des geplanten Zusammenschlusses festgestellt, dass der gemeinsame Marktanteil von Takeda und Nycomed in Deutschland, Italien und Österreich, wo beide das betroffene Produkt verkaufen, nicht sehr hoch ist und dass sie in diesem Sektor dem Wettbewerbsdruck anderer Unternehmen ausgesetzt sind.

Die Kommission kam daher zu dem Schluss, dass die Übernahme den wirksamen Wettbewerb weder im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) noch in einem wesentlichen Teil desselben erheblich behindern wird.

Takeda ist ein weltweit tätiger japanischer Konzern mit drei Geschäftsfeldern: verschreibungspflichtige Arzneimittel, frei verkäufliche Gesundheitsprodukte und sonstige Bereiche (darunter Herstellung und Vermarktung von Reagenzien, klinische Diagnose und chemische Produkte). Das schweizerische Unternehmen Nycomed bietet eine differenzierte Produktpalette mit den Schwerpunkten verschreibungspflichtige Markenarzneimittel, frei verkäufliche Gesundheitsprodukte und Lohnherstellung.

Fusionskontrollvorschriften und -verfahren
Die Kommission ist seit 1989 beauftragt, Fusionen und Übernahmen von Unternehmen zu prüfen, deren Umsatz bestimmte Schwellenwerte übersteigt (vgl. Artikel 1 der Fusionskontrollverordnung). Sie hat die Aufgabe, dafür zu sorgen, dass Zusammenschlüsse den wirksamen Wettbewerb weder im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) 1 noch in einem wesentlichen Teil desselben erheblich behindern.

Der weitaus größte Teil der Zusammenschlüsse ist wettbewerbsrechtlich unbedenklich und wird nach einer Routineprüfung genehmigt. Nach der Anmeldung muss die Kommission in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden, ob sie den Zusammenschluss genehmigt (Phase I) oder ein eingehendes Prüfverfahren einleitet (Phase II). (Europäische Kommission: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Durchsetzung des Kartellrechts

    Die Europäische Kommission hat die Evaluierungsergebnisse für die EU-Verordnungen, in denen die Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften festgelegt sind (Verordnungen 1/2003 und 773/2004), in Form einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen veröffentlicht.

  • Halbleiterfertigungsanlage in Dresden

    Die Europäische Kommission hat eine 5 Mrd. EUR schwere deutsche Maßnahme zur Unterstützung der European Semiconductor Manufacturing Company ("ESMC") beim Bau und Betrieb eines Mikrochip-Werks in Dresden nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

  • Einfuhren von Elektrofahrzeugen

    Im Rahmen ihrer laufenden Antisubventionsuntersuchung hat die Europäische Kommission den interessierten Parteien heute den Entwurf ihrer Entscheidung zur Einführung endgültiger Ausgleichszölle auf die Einfuhren batteriebetriebener Elektrofahrzeuge aus China offengelegt.

  • Transparenz der Werbung

    Die EU-Kommission hat X von ihrer vorläufigen Auffassung in Kenntnis gesetzt, dass es in Bereichen im Zusammenhang mit "Dark Patterns", Transparenz der Werbung sowie Datenzugang für Forschende gegen das Gesetz über digitale Dienste (DSA) verstößt.

  • Lebensmittel-Lieferdiensten in Europa

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Kartellverfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob Delivery Hero und Glovo durch Beteiligung an einem Kartell im Bereich der Online-Bestellung und -Lieferung von Mahlzeiten, Lebensmitteln und sonstigen Verbrauchergütern im Europäischen Wirtschaftsraum ("EWR") gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften verstoßen haben. Delivery Hero und Glovo zählen zu den größten Lebensmittel-Lieferdiensten in Europa. Delivery Hero hielt ab Juli 2018 eine Minderheitsbeteiligung an Glovo, bis es im Juli 2022 die alleinige Kontrolle über das Unternehmen erwarb.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen